• chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1189592715000

    Im Laufe der letzten 20 Jahre hat sich aber ein immer kritischeres Publikum entwickelt, dass genauer auf versprochene Punkte einging, was durch Klagen zu Urteilen führte.

    Das ist eine schöne Formulierung, vor allem, wenn man liest, worüber sich manche beschweren und wie akribisch (dank Digitalfotografie) jede Kleinigkeit festgehalten wird.

    chepri

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1189597263000

    ... wobei einmal anerkannte AGB's, im Zweifelsfall einer rechtlichen

    Überprüfung unterzogen, durchaus als unangemessene Benachteiligung

    zugunsten des Reisenden aufgehoben werden können.

    Und dies auch des Öfteren geschieht.

    Man sollte sich da auch nicht gleich einschüchtern lassen.

    Mir fällt da als Beispiel eine Reise-Anzahlung in Höhe von 70 Prozent ein.

    Dieser Betrag wird ab Buchung auch gleich als Rücktrittskostengebühr,

    auch Monate vor Abreise, in Rechnung gestellt.

    Das dürfte keiner rechtlichen Überprüfung standhalten.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Rathaus01
    Dabei seit: 1169424000000
    Beiträge: 758
    geschrieben 1189598009000

    Hallo Mosaik,

    danke für die weiteren Erläuterungen. Natürlich darf man nicht alle über einen Kamm scherren. Es gibt ja genug positive Beispiele.

    Manchmal kann ich leider als Normalgebildeter auch die Rechtsprechung nicht verstehen. Natürlich= Auf See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand.

    Für mich als Normalsterblichen ist nun mal die "zugesicherte Eigenschaft Arzt an Bord" sehr hoch zu bewerten, da es sich hierbei um das Gut des Lebens handeln kann, ob ein Arzt früher oder später zu einem Patienten kommt.

    Aber bin ja auch nur ein kleiner Urlauber.

    Gruß

    Rathaus01

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!