• sonnensüchtig
    Dabei seit: 1145404800000
    Beiträge: 69
    geschrieben 1276343464000

    Ich habe im März 2010 eine Privatreise (keine Katalogreise)  nach Malaysien gebucht und im März noch eine Anzahlung geleistet. Jetzt, 4 Wochen vor Reiseantritt, kam die Endzahlung für die Reise mit einer Preiserhöhung von € 448.-, = 6% des Reisepreises. Als Grund wurde angegeben, dass der Euro an Wert verloren hat, und deshalb müsse man den Reisepreis anpassen.

    Darf das grundsätzlich sein, muss ich mich dem fügen?

    Vielen Dank für eure Antworten.

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1276344295000

    In welcher Währung hast du gebucht?

     

    Man bucht meistens in der Landeswährung.

    Wechselkursverluste zu Lasten des Buchenden.

     

    Dieser Text steht irgendwo versteckt.

    Bei dir wahrscheinlich in Englisch :laughing:

     

    Die Umrechnung in Fremdwährungen erfolgt ohne Gewähr und ist nicht bindend. Es gilt einzig der Betrag in der Währung, die mit der Reservierung bestätigt wurde. Erfolgt die Zahlung in einer anderen Währung, gehen die Wechselgebühren zu Lasten des Kunden.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • sonnensüchtig
    Dabei seit: 1145404800000
    Beiträge: 69
    geschrieben 1276346804000

    Vielen Dank für deine Antwort Juanito.

    Also ich habe über eine Reisebüro gebucht und natürlich alles in Euro vorgeschrieben bekommen. In welcher Währung der Veranstalter gebucht hat, weiß ich leider nicht.

    Heißt das jetzt, dass ich die Kosten für die Wechselkursschwankungen tragen muss?

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1276351507000

    Wer Reisen in Euro anbietet ist allein für Wechselkursschwankungen verantwortlich. Sie liegen in seinem kaufmännischem Risiko. Anders wäre es nur, wenn Teilbereiche ( oder aber auch das alles in Gänze ) in ausländischen Währungen angegeben wurden, und die Umrechnung am Tage des Reisevertrages eben den Betrag in Euro ergeben, der zum Abschluss führte.

    Der Reisepreis in Euro im Vertrag ist bindend. Das Risiko des RV ist übrigens gleich Null, denn er kann bei seiner Preisfindung in Euro die ausländische Währung durch entsprechende Geschäfte für den in der Zukunft liegenden Reisetermin absichern.

    Gruss Gabriela

  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
    Beiträge: 248
    geschrieben 1276354098000

    @gabriela maier

    .....Wer Reisen in Euro anbietet ist allein für Wechselkursschwankungen verantwortlich. Sie liegen in seinem kaufmännischem Risiko.......

    Da hat Gabriela mal wieder voll daneben gegriffen. RV duerfen sehr wohl bei Kursschwankungen die Preise erhoehen ( § 651 a, 4 BGB), wenn sie zuvor darauf hinweisen, wenn also in den AGB der Punkt der Reisepreiserhoehungen explizit angesprochen wird. Allerdings sind Preiserhoehungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt nicht zulaessig.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1276355272000

    Du hast bei mir mittlerweile einen anderen nickname: § 651 BGB ! In nahezu fast jedem Beitrag von dir im forum Reiserecht sehe ich den Hinweis auf diesen Paragraphen. Wenn das dann alles so einfach ist bedarf es keiner juristischen Auseinandersetzung mehr: denn darin ist alles geregelt, zumindest nach deiner Auffassung.

    Aber ich habe es mir schon lange abgewöhnt, mit dir zu diskutieren. Nur soviel: nicht alles, was in den AGB der RV steht, hält vor Gericht eine Berechtigung aus. Mein Beitrag in der Sache bleibt vollinhaltlich bestehen. Und das reicht mir jetzt auch.

    Gruss Gabriela

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1276357771000

    Hmmm, Gabriela, dir ist hoffentlich schon klar, dass §§651ff nicht ein Paragraph sind, sondern eine ganze Latte von Paragraphen (a bis m, wenn ich's richtig im Kopf habe) und praktisch das komplette Reiserecht an dieser Stelle vom Gesetzgeber ins BGB eingefügt wurde. Und dass im Forum "Reiserecht" häufiger mal die Reiserechtsparagraphen angeführt werden, finde ich jetzt eigentlich nicht gar so verwunderlich ;-)

    §651a IV sieht in der Tat unter bestimmten Umständen die Möglichkeit einer nachträglichen Reisepreiseerhöhung vor, ohne dass es dazu überhaupt der AGB der RV bedarf, da dies ja eben schon vom Gesetz her so vorgesehen ist.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1276359157000

    Also ich hatte gehofft, jemand anderes würde dem jungen Heisssporn das erklären. Nun muss ich das wohl selbst tun:

    1.) in der Sache sollte man sich den Beitrag von Juanito noch mal durchlesen. In welcher Währung wurde die Leistung im Reisevertrag gebucht ?

    Wenn 2.) das in Euro geschah, wurde im RV ein Währungsrisiko nicht Vertragsbestandteil. Wie und in welchen Währungen der RV seine ausländischen Partner bezahlt ist alleine Sache des RV und damit liegt es -wie von mir angeführt- im Kalkulationsrisiko des RV.

    Jetzt kommt der bewusste § 651 BGB:

    er sagt nämlich ganz was anderes aus, was hier unterstellt wird. Wenn ein Währungsrisiko im Reisevertrag benannt und beziffert wird ( z.B. für einen Teilbereich der Reise ) und der RV in seinen AGB auf das Währungsrisiko hinweist, macht das BGB einen Schlüssel davor, das nämlich 20 Tage vor Reiseantritt trotz AGB eine Reisepreisanpassung nicht mehr möglich ist !!!!

    Anderes Beispiel: Autokauf plus Preisänderungsklausel gem. AGB, falls der Hersteller während der Lieferzeit seine Verkaufspreise ändert. Hier gilt sogar eine 4-Monatsfrist.

    Gruss Gabriela

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1276360492000

    Zur Erinnerung, Sonnensüchtig schrieb:

     

    •  

    Also ich habe über eine Reisebüro gebucht und natürlich alles in Euro vorgeschrieben bekommen. In welcher Währung der Veranstalter gebucht hat, weiß ich leider nicht.

    Er/sie hat also in einem Reisebüro gebucht.

     

    Aber- gab es einen Veranstalter?

    Das Reisebüro hat ihm/ihr die Preise in EUR aufgeschrieben.

     

    Heißt das, nur  Umgerechnet?

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1276361913000

    Na, dann lesen wir den 651a IV (und bitte nicht den §651) doch mal:

    "(4) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, die Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. § 309 Nr. 1 bleibt unberührt." 

    Aus den Angaben des TE ergeben sich leider nicht genug Details, um zu wissen, ob derartige Angaben im Reisevertrag oder den AGB zu finden sind.  Man kann es aber auch nicht einfach - nur auf Mutmaßungen gestützt - komplett ausschließen.

    Ist es überhaupt eine Pauschalreise nach deutschem Recht? Ist es vielleicht eine Hotelbuchung im Ausland und vom RSB nur umgerechnet? Gibt es einen Veranstalter oder "nur" einen Hotellier? All das wissen wird nicht.

    Insofern gilt für sonnensüchtig selbst wenn es eine Pauschalreise nach dt. Recht sein sollte, dass es unter sehr streng gefassten Umständen (Vorbehalt der Preiserhöhung im Vertrag, Transparenz der Erhöhungsberechnung, Angemessenheit der Erhöhung usw.) durchaus möglich ist, dass die Erhöhung rechtens ist - es aber eben wegen dieser recht strengen Auflagen eher unwahrscheinlich ist. Ohne genaue Kenntnis aller Fakten wird dies niemand - und hier schon gar nicht - genau sagen können. Sorry.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!