• karlchenco
    Dabei seit: 1267747200000
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    geschrieben 1276966923000

    @bernardo

    rote karte und platzverweis? :p

     

    zum thema:

    hat mich in hinblick auf unsere reise nächste woche interessiert.

    haben allerdings alles privat gebucht - nichts übers RB.

    alle preise in kan. dollar.

    demzufolge ist klar, dass es teurer wird, obwohl die preise in dollar sich nicht verändert haben  :(

    kann man nichts machen.

     

    wie es sich bei einer buchung übers reisebüro verhält, weiß ich leider nicht.

     

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1276978105000

    Ganz einfach:

    Reisebestätigung ( Buchung übers RB ) Preise in kanadischen Dollar, umgerechnet am Tage des Reisevertrages zum Tageskurs in Euro: Währungsrisiko bleibt bis 20 Tage vor Reiseantritt, danach nicht mehr !!

    Reisebestätigung wie vorher ausschliesslich Leistungen und Preise in Euro: absolut kein Währungsrisiko.

    Das meint übrigens das BGB mit Benennung im Reisevertrag von Währungsrisiken: es muss verifiziert sein.

    Ich finde es übrigens auch schade, das hier einige Beiträge gelöscht wurden. Damit meine ich aber nicht die Verbalinjurien von travelmind.

    Gruss Gabriela

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1276978292000

    ...lest einfach mal in der Netiquette und "1. Schritte" nach. OTs und sinnfreie Beiträge löschen wir kurzerhand.

    Letzte Stellungnahme dazu... :p

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1277031729000

    Diese Aussage:

     

    "Reisebestätigung wie vorher ausschliesslich Leistungen und Preise in Euro: absolut kein Währungsrisiko."

     

    ist absolut falsch.

     

    Auch wenn der Reisepreis in Euro ausgewiesen ist koennen Mehrkosten, bedingt durch Wechselkursaenderungen, an den Reisenden weitergegeben werden.

     

    Vorraussetzung dafuer ist allerdings dass im Reisevertrag steht wie solche Erhoehungen des Reisepreises berechnet werden. (Nachzulesen im Para. 651 a (4) BGB)

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1277039953000

    @gabriela_maier sagte:

    Ganz einfach: Reisebestätigung ( Buchung übers RB ) Preise in kanadischen Dollar, umgerechnet am Tage des Reisevertrages zum Tageskurs in Euro: Währungsrisiko bleibt bis 20 Tage vor Reiseantritt, danach nicht mehr !!

     Ganz so einfach ist es doch aber auch nicht. Eine Buchung in CAD könnte auch und sogar wahrscheinlicher mit einem kanadischen Reiseveranstalter geschlossen worden sein. Bezahlung in CAD, Umrechnung als reine Orientierungshilfe. Damit wäre selbst bei einer Vermittlung durch ein deutsches Reisebüro die beschriebene 20-Tage-Regel wohl hinfällig. Das BGB hat mMn keine Gültigkeit in Kanada.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1277050422000

    Der Reisevermittler muss anzeigen, wenn er Verträge für alle  (einzelne ) Leistungen des Reisevertrages in ausländischen Währungen in das Vertragsrisiko einbringen will. Sobald er dies nicht tut unterliegt ihm alleine das Währungsrisiko. Der Reisende kann in seinem auschliesslich in Euro ausgewiesenen Vertrag nicht erkennen, welcher Umrechnungskurs zugrunde gelegt wurde. Und es ist doch wohl selbstverständlich, das ein Reiseveranstalter bei jedem euofernen Urlaubsland dort anfallende Leistungen in der jeweiligen Heimatwährung ( resp. in US-Dollar ) einkauft. Und es sollte eigentlich niemand glauben, das bei dieser Kalkulation kein Risikozuschlag eingebaut worden ist.

    Er hat darüberhinaus die Möglichkeit, da dort immerwiederkehrende Leistungen jedes Jahr anfalllen, sich durch ein Währungskonto abzusichern. Solch ein Konto wird in der Regel unabhängig geführt, sprich man füllt es bei positiven Entwicklungen und man baut es im umgekehrten Fall ab.

    Zusätzlich kann der RV Termingeschäfte auf die Währung abschliessen. Heisst also, für die Dauer seiner Katalogreisezeit z.B. die Sommersaison sichert er seinen darin kalkulierten Umrechnungspreis ab.

    Und darum noch einmal: wird im Reisevertrag für einzelne ( oder alle ) Leistungen explizit keine Fremdwährung erwähnt, die zu einem Tageskurs umgerechnet worden ist, entfällt für den Reisenden das Währungsrisiko. So und nicht anders ist es im BGB festgelegt worden. Das Währungsrisiko ist ein völlig normales Kalkulationsrisiko für den RV, ohne jede Einschränkung.

    Übrigens: die airlines machen das mit dem Kerosineinkauf genau so. Sie sichern bis in die weite Zukunft sowohl den Bezugspreis als auch den Dollarkurs.

    Gruss Gabriela

  • mkfpa
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    geschrieben 1277082465000

    Natuerlich koennte ein RV Waehrungsrisiken ueber Hedging absichern.

     

    Aber warum sollte er diese Kosten ausgeben (denn Hedging gibt es nicht gratis) wenn ihm das BGB erlaubt Waehrungsrisiken, auch bei Euro-Vertraegen, an den Reisenden weiterzugeben.

     

    Der RV muss dafuer in seinen Vertraegen nur genau beschreiben wie sich Preiserhoehungen, aufgrund von Wechselkursveraenderungen, errechnen. So steht es zumindest im Originaltext des BGB.

  • privacy
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    Beiträge: 2837
    geschrieben 1277112172000

    Hallo mkfpa,

    soweit die Theorie. Aber kennst Du auch nur einen Reiseveranstalter, der konkrete Angaben in seinen veröffentlichten Programmen macht, wie sich Preise zusammensetzen und praktisch die Karten aufdeckt ? Um im Fall des Falles eine Preiserhöhung durchzusetzen?

    Denke, in den letzten Jahren sind alle gut ausgekommen, ohne nachträgliche Preisverhandlungen zu benötigen. Und jetzt und in Zukunft werden die Preise einfach von Minute zu Minute bei Bedarf neu angepaßt. Ohne Diskussion, blitzschnell und online.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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