@gabriela maier
Hallo, hier aus dem Gebuesch kommt die Stimme --- von "§651". Meinst Du mich mit "jungem Heisssporn"? Dann Danke dafuer, denn wenn man vorne die "6" vom Alter her traegt, ehrt das doch sehr. Aber ansonsten verbreitest Du erneut, wie schon so oft hier im Forum, heisse Luft und viel unsachliches bla, bla.
Natuerlich ist es immer so, dass bestehende Gesetze und natuerlich der Inhalt dieser Gesetze fuer alle Beteiligten bis hin zum Richter massgebend sind. Also ist der Hinweis auf den § 651 a ff BGB in vielen Faellen (Threads) ausreichend, da im Gesetz die Frage beantwortet wird.
Und schaut man sich die AGB an, sind die doch in vielen Faellen bei diversen Veranstaltern mehr oder weniger identisch, nicht deshalb, weil der eine RV vom anderen RV abschreibt, sondern weil das Gesetz, eben dieser § 651 a ff BGB, keine andere Formulierung zulaesst. Im Uebrigen ist dieses Gesetz nicht auf "deutschem Mist" gewachsen, sondern basiert auf die EU - Richtlinie 90 / 314 vom 13.06.1990. Gilt also nicht nur fuer Deutschland, sondern auch fuer alle anderen EU-Staaten.
Genau in dieser Richtlinie steht hinsichtlich zum Thema "Reisepreisaenderungen" nichts anderes als im deutschen § 651 a, 4 BGB, wurde also von der deutschen Gesetzgebung praktisch unveraendert aus der EU - Richtlinie uebernommen.
Wenn ich also Deine Formulierung lese
......er sagt nämlich ganz was anderes aus, was hier unterstellt wird. Wenn ein Währungsrisiko im Reisevertrag benannt und beziffert wird ( z.B. für einen Teilbereich der Reise ) und der RV in seinen AGBauf das Währungsrisiko hinweist, macht das BGB einen Schlüssel davor, das nämlich 20 Tage vor Reiseantritt trotz AGB eine Reisepreisanpassung nicht mehr möglich ist !......
biegen sich mir die Fussnaegel hoch. Es steht doch ganz klar, sowohl in der EU-Richtlinie als auch im deutschen Gesetz, dass Preisanpassungen bei Waehrungsschwankungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt nicht mehr moeglich sind, also bis zu diesem Tag sehr wohl, immer richtige Formulierung in der Ausschreibung / Vertrag unterstellt.
RV haben sicherlich immer eine gewisse Pufferung von Waehrungsschwankungen in ihrer Kalkulation vorgesehen, aber fast 30 % Verlust innerhalb weniger Monate, das kann man auch nicht mehr als zu tragendes Unternehmerrisiko bezeichnen.
Dein Hinweis
......Übrigens, mal nur mal zum Nachdenken: was wäre wenn der Wert des Euro nicht gefallen sondern gestiegen wäre ?......
zeigt auch auf, dass Du immer wieder Dein Feindbild "Reiseveranstalter" so auslebst, wie es Dir gerade passt und Realitaeten ausser Acht laesst. Woher mag wohl der Satz kommen: "Die Reisepreise in die USA (beispielsweise) konnten um x % gesenkt werden, da sich die guenstigen Kurse auf die Einkaufspreise positiv auswirkten". Das kann man haeufig genug lesen, wenn RV ihre neuen Kataloge praesentieren, aber da hoerst Du wahrscheinlich weg.
Viele Gruesse
bernardo2001 (alias § 651, alias Junger Heisssporn)