• gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1276362654000

    @soedergren:

    du hast eigentlich deine Frage mit deinem Zitat dir selbst beantwortet: Preis erhöhen ja,....... "wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises ( Erl. von mir:  im Reisevertrag ) vorgesehen ist.

    Das ist im normalen Reisevertrag nicht der Fall. Allerdings sind die Fragen von Juanito durchaus berechtigt. Was wurde hier im Detail im -wie auch immer gearteten- Reisevertrag schriftlich fixiert ?? Da bedarf es einer Erklärung des TO, ansonsten diskutieren wir hier um des Kaiser Bart.

    Gruss Gabriela

  • AntoniaW
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    geschrieben 1276362759000

    Ich denke, es bedard einmal einer Aufklärung seitens sonnensüchtig bei welchem Anbieter nun gebucht wurde, also wer die Reise durchführt. Verwunderlich scheint mir die Verneinung einer Katalogreise und der regelmäßige Bezug auf Reiseveranstalter - passt doch nicht zusammen. PS: 20 Tage sind weniger als 28 Tage. ;-)

  • soedergren
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    geschrieben 1276362905000

    Äh, Gabriela, genau das hab ich doch geschrieben ("Aus den Angaben des TE ergeben sich leider nicht genug Details, um zu wissen..." ) ?!?!

    Nur leider stellst du hier Mutmaßungen darüber an, was Bestandteil dieses speziellen Reisevertrages ist und was nicht. Das kann keiner von uns ohne weitere Details wissen, oder? Wie auch immer, belassen wir's dabei ...

    Gruß,

    soedergren

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1276363512000

    @soedergren:

    korrekt. Ich ging und gehe davon aus, das es einen schriftlichen Reisevertrag gibt. Bitte sehe meine Beiträge auf denkbare juristische Fakten in Bezug auf den jungen Heisssporn, der allein mit dem Hinweis auf den § 651 ff. meinen Beitrag diskreditieren wollte, wonach Währungsrisiken nicht vom Bucher zu tragen seien. Ich gehe davon aus, das sich -unterstellt ein normaler Reisevertrag- das Problem wohl gelöst hat.

    Ich frage auch: was steht in dem Reisevertrag ? Ist das ein individueller Vertrag oder steht hinter den ( einzelnen ? ) Dienstleistern ein Veranstalter ?

    Gruss Gabriela

  • sonnensüchtig
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    geschrieben 1276365972000

    Hallo!

     

    Zur Erklärung:

     

    Ich habe selbst eine Reise zusammengestellt. Diese Wunschreise habe ich per Mail an ein Reisebüro gesendet und um Kostenvoranschlag ersucht. Diesen bekam ich auch schriftlich. Das Reisebüro hat dies aber nicht selbst organisiert, sondern sich an den Asienveranstalter XXX gewandt und mir den Kostenvoranschlag zukommen lassen. Ich war damit einverstanden und habe den Vertrag unterschrieben.

     

    Es wurde in den Unterlagen, die ich unterschrieben habe, auf die AGBs hingewiesen und dass diese gelten. Nur habe ich die AGBs nie bekommen.

     

    Jetzt, bei meiner Reklamation der Preiserhöhung im Reisebüro sagte man mir, dass ich die AGBs im Katalog des Veranstalters nachlesen kann, nur wusste ich bis dato nicht, wer der Veranstalter überhaupt ist, dieser wurde mir nämlich nie mitgeteilt. Ich habe alles über mein Reisebüro abgewickelt.

     

    Sorry, dass ich hier Streitgespräche ausgelöst habe, das war wirklich nicht meine Absicht.

     

    Ich danke euch allen für eure Antworten, vl. kann ich ja das eine oder andere für meinen Einspruch verwenden.

    Anregungen sind es alle mal. Vielen Dank.

     

     

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1276376277000

    Keine Bange, Streitgespräche sind hier wie auch anderswo das Salz in der Suppe, wenn sie anständig geführt werden. Was fehlt ist allerdings eine konkrete Angabe von dir, ob es sich bei dem Asienspezialisten um einen deutschen Rreiseveranstalter handelt. Denn nur dann ist die deutsche Rechtssprechung zuständig.

    Das Reisebüro ist eh nur Vermittler, und daher aussen vor, sollte aber eigentlich die AGB des Veranstalters aushändigen oder in irgendeiner Form daraufhinweisen, wo du sie hättest dir selbst zueigen machen können ( Katalog, Internet etc. ).  Aber aus dem von dir unterschriebenem Vertrag ist die individuell angefragte Reise wohl ein Gesamtpaket geworden, das dir in der Gesamtheit im Vertrag vorglegt und mit einem Eurogesamtpreis ausgewiesen wurde. Wenn das der Fall sein sollte -und es ein deutscher Veranstalter ist- brauchst du dir über die Währungsschwankungen keine Gedanken machen. Das Risiko liegt beim Veranstalter. Übrigens, mal nur mal zum Nachdenken: was wäre wenn der Wert des Euro nicht gefallen sondern gestiegen wäre ?

    Gruss Gabriela

  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
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    geschrieben 1276435056000

    @gabriela maier

    Hallo, hier aus dem Gebuesch kommt die Stimme --- von "§651". Meinst Du mich mit "jungem Heisssporn"? Dann Danke dafuer, denn wenn man vorne die "6" vom Alter her traegt, ehrt das doch sehr. Aber ansonsten verbreitest Du erneut, wie schon so oft hier im Forum, heisse Luft und viel unsachliches bla, bla.

    Natuerlich ist es immer so, dass bestehende Gesetze und natuerlich der Inhalt dieser Gesetze fuer alle Beteiligten bis hin zum Richter massgebend sind. Also ist der Hinweis auf den § 651 a ff BGB in vielen Faellen (Threads) ausreichend, da im Gesetz die Frage beantwortet wird.

    Und schaut man sich die AGB an, sind die doch in vielen Faellen bei diversen Veranstaltern mehr oder weniger identisch, nicht deshalb, weil der eine RV vom anderen RV abschreibt, sondern weil das Gesetz, eben dieser § 651 a ff BGB, keine andere Formulierung zulaesst. Im Uebrigen ist dieses Gesetz nicht auf "deutschem Mist" gewachsen, sondern basiert auf die EU - Richtlinie 90 / 314 vom 13.06.1990. Gilt also nicht nur fuer Deutschland, sondern auch fuer alle anderen EU-Staaten.

    Genau in dieser Richtlinie steht hinsichtlich zum Thema "Reisepreisaenderungen" nichts anderes als im deutschen § 651 a, 4 BGB, wurde also von der deutschen Gesetzgebung praktisch unveraendert aus der EU - Richtlinie uebernommen.

    Wenn ich also Deine Formulierung lese

    ......er sagt nämlich ganz was anderes aus, was hier unterstellt wird. Wenn ein Währungsrisiko im Reisevertrag benannt und beziffert wird ( z.B. für einen Teilbereich der Reise ) und der RV in seinen AGBauf das Währungsrisiko hinweist, macht das BGB einen Schlüssel davor, das nämlich 20 Tage vor Reiseantritt trotz AGB eine Reisepreisanpassung nicht mehr möglich ist !!!!......

    biegen sich mir die Fussnaegel hoch. Es steht doch ganz klar, sowohl in der EU-Richtlinie als auch im deutschen Gesetz, dass Preisanpassungen bei Waehrungsschwankungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt nicht mehr moeglich sind, also bis zu diesem Tag sehr wohl, immer richtige Formulierung in der Ausschreibung / Vertrag unterstellt.

    RV haben sicherlich immer eine gewisse Pufferung von Waehrungsschwankungen in ihrer Kalkulation vorgesehen, aber fast 30 % Verlust innerhalb weniger Monate, das kann man auch nicht mehr als zu tragendes Unternehmerrisiko bezeichnen.

    Dein Hinweis

    ......Übrigens, mal nur mal zum Nachdenken: was wäre wenn der Wert des Euro nicht gefallen sondern gestiegen wäre ?......

    zeigt auch auf, dass Du immer wieder Dein Feindbild "Reiseveranstalter" so auslebst, wie es Dir gerade passt und Realitaeten ausser Acht laesst. Woher mag wohl der Satz kommen: "Die Reisepreise in die USA (beispielsweise) konnten um x % gesenkt werden, da sich die guenstigen Kurse auf die Einkaufspreise positiv auswirkten". Das kann man haeufig genug lesen, wenn RV ihre neuen Kataloge praesentieren, aber da hoerst Du wahrscheinlich weg.

    Viele Gruesse

    bernardo2001 (alias § 651, alias Junger Heisssporn) :laughing:

  • HeikeKr
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    Beiträge: 214
    geschrieben 1276437546000

    Ich bin keine Juristin, kann mir aber auch als normaler Sterblicher nicht vorstellen, dass der Buchende des Risiko des Kursverfalls zu tragen hat.

     

    Wenn der Kurs fällt, hat der RV die Preise anzupassen, fertig! Gebucht ist gebucht, das gilt nicht nur für die Kunden, sondern auch für die Veranstalter!!!

     

    Wozu braucht man sonst einen Vertrag???

     

    Dazu gibt es auch im BGB einen Paragraphen wenn ich mich recht entsinne: Änderung der Eigenschaften einer Sache oder so ähnlich ...

     

     

  • altlöwin63
    Dabei seit: 1227139200000
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    geschrieben 1276439385000

    @bernardo:  Kurze Frage:

     

    Was wäre wenn der Euro wirklich gestiegen wäre.

    Wäre dann auch das Reisebüro zum Kunden gekommen und hätte gesagt:

    "Hallo aufgrund des Wechselrisikos kriegst du Geld zurück".

    Oder gilt der Paragraph nur einseitig, immer nur zu Lasten des Kunden/Buchenden.

     

    Gruß

    Waltraud

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • AntoniaW
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    geschrieben 1276443361000

    BGB § 651a (4)Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit (...) einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. (...)Ist diese Formulierung denn wirklich so uneindeutig?!

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