• gardasee 2014
    Dabei seit: 17.03.2014
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    geschrieben am 25.03.2024 um 17:16

    Pauschalreise Februar, 2 Personen, Flug wegen Streik annulliert. Start 2 Tage später. 14 Tage Hotel bezahlt, 12 Tage erhalten. Von Airline 1.200 € erhalten. Steht uns für die 2 Tage Entschädigung vom Reiseveranstalter zu ?

  • Ahotep
    Dabei seit: 27.09.2004
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben am 25.03.2024 um 18:23

    Hallo erst einmal.....

    hier antworten keine Maschinen sondern echte Menschen:smirk:

  • HABERLING
    Dabei seit: 30.08.2010
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    geschrieben am 25.03.2024 um 18:23 , zuletzt editiert von HABERLING

    Was glaubst du für was du die 1200.-€ erhalten hast? Es gibt keinen Anspruch auf doppelte Entschädigung. Pauschale Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung und Schadenersatz nach nationalem Recht werden miteinander verrechnet. :worried:

    Glaube kaum das die Pauschalreise mehr als 600.- € Tagespreis gekostet hat.:flushed:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • gardasee 2014
    Dabei seit: 17.03.2014
    Beiträge: 8
    geschrieben am 27.03.2024 um 11:05

    Reiseziel war Dom.Rep. Pauschalpreis über 5.000 €. Reiseleiterinnen von TUI (unser Reiseveranstalter) im Hotel vor Ort, haben für uns die Erstattungsanträge erstellt. 2 Anträge, einen an die Airline 2 x 600 € wegen Flugverspätung und einen an den Veranstalter wegen den 2 fehlenden Hoteltagen, ca. 700 €. Airline zahlte schnell, TUI weigerte sich Erstattung zu leisten, Begründung: mit der Airlineerstattung wäre alles abgegolten. Anfrage beim Rechtsschutz: TUI müßte zahlen.

    Wie ist es bei anderen Reisenden gelaufen? Bitte um Rat, was wir machen sollen.

    M.f.G.

  • Ahotep
    Dabei seit: 27.09.2004
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben am 27.03.2024 um 11:10

    Hallo gardasee 2014,

    2 x 600 Euro für den Flug sind korrekt. Aber 700 Euro prozentual für 2 Reisetage finde ich überzogen.

  • HABERLING
    Dabei seit: 30.08.2010
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    geschrieben am 27.03.2024 um 11:30 , zuletzt editiert von HABERLING

    gardasee 2014 die Frage ist, hat du dem Rechtsschutz mitgeteilt das du eine Entschädigung 1200.-€ nach EU-Fluggastrechte-Verordnung vom LVU bekommen hast?

    BGH, urteilt Keine doppelte Entschädigung bei Flugverspätung , klick hier

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  • Ahotep
    Dabei seit: 27.09.2004
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben am 27.03.2024 um 11:43

    Das muss er mitteilen. Aber das prüfen die sicher nach. 700 Euro sind zu hoch angesetzt, vonschmeling kann vielleicht Licht ins Dunkle bringen:smirk:

  • HABERLING
    Dabei seit: 30.08.2010
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    geschrieben am 27.03.2024 um 11:59

    Bei einem Reisepreis von 5000.-€ für 14 Tage, ergäbe es einen Tagespreis von 357.-€, macht für 2 Tage 714.-€ die du vom RV bekommen hättest, da du aber schon 1200.-€ vom LVU bekommen hast, muss der RV nicht mehr zahlen. Es gilt entweder oder...:wink:

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  • gardasee 2014
    Dabei seit: 17.03.2014
    Beiträge: 8
    geschrieben am 27.03.2024 um 12:03

    Diese 700 € wurden von den beiden TUI-Reiseleiterinnen nach Rücksprache mit der Hotelrezeption beantragt.

    Die Frage ist, steht uns noch eine Entschädigung zu?

    M.f.G.

  • Ahotep
    Dabei seit: 27.09.2004
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben am 27.03.2024 um 12:04

    Ob das gardsee2014 lesen will, HABERLING:smirk:

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