Pauschalreise Februar, 2 Personen, Flug wegen Streik annulliert. Start 2 Tage später. 14 Tage Hotel bezahlt, 12 Tage erhalten. Von Airline 1.200 € erhalten. Steht uns für die 2 Tage Entschädigung vom Reiseveranstalter zu ?
Reisepreisminderung ?
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geschrieben am 25.03.2024 um 17:16
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Dabei seit: 27.09.2004Beiträge: 31.450Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben am 25.03.2024 um 18:23
Hallo erst einmal.....
hier antworten keine Maschinen sondern echte Menschen
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geschrieben am 25.03.2024 um 18:23 , zuletzt editiert von HABERLING
Was glaubst du für was du die 1200.-€ erhalten hast? Es gibt keinen Anspruch auf doppelte Entschädigung. Pauschale Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung und Schadenersatz nach nationalem Recht werden miteinander verrechnet.
Glaube kaum das die Pauschalreise mehr als 600.- € Tagespreis gekostet hat.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben am 27.03.2024 um 11:05
Reiseziel war Dom.Rep. Pauschalpreis über 5.000 €. Reiseleiterinnen von TUI (unser Reiseveranstalter) im Hotel vor Ort, haben für uns die Erstattungsanträge erstellt. 2 Anträge, einen an die Airline 2 x 600 € wegen Flugverspätung und einen an den Veranstalter wegen den 2 fehlenden Hoteltagen, ca. 700 €. Airline zahlte schnell, TUI weigerte sich Erstattung zu leisten, Begründung: mit der Airlineerstattung wäre alles abgegolten. Anfrage beim Rechtsschutz: TUI müßte zahlen.
Wie ist es bei anderen Reisenden gelaufen? Bitte um Rat, was wir machen sollen.
M.f.G.
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geschrieben am 27.03.2024 um 11:30 , zuletzt editiert von HABERLING
gardasee 2014 die Frage ist, hat du dem Rechtsschutz mitgeteilt das du eine Entschädigung 1200.-€ nach EU-Fluggastrechte-Verordnung vom LVU bekommen hast?
BGH, urteilt Keine doppelte Entschädigung bei Flugverspätung , klick hier
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
Dabei seit: 27.09.2004Beiträge: 31.450Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben am 27.03.2024 um 11:43
Das muss er mitteilen. Aber das prüfen die sicher nach. 700 Euro sind zu hoch angesetzt, vonschmeling kann vielleicht Licht ins Dunkle bringen
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geschrieben am 27.03.2024 um 11:59
Bei einem Reisepreis von 5000.-€ für 14 Tage, ergäbe es einen Tagespreis von 357.-€, macht für 2 Tage 714.-€ die du vom RV bekommen hättest, da du aber schon 1200.-€ vom LVU bekommen hast, muss der RV nicht mehr zahlen. Es gilt entweder oder...
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben am 27.03.2024 um 12:03
Diese 700 € wurden von den beiden TUI-Reiseleiterinnen nach Rücksprache mit der Hotelrezeption beantragt.
Die Frage ist, steht uns noch eine Entschädigung zu?
M.f.G.
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Dabei seit: 27.09.2004Beiträge: 31.450Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben am 27.03.2024 um 12:04
Ob das gardsee2014 lesen will, HABERLING