gardasee 2014 ich hatte dir eine Frage gestellt...
Reisepreisminderung ?
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geschrieben 1711541144648"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30984Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1711541246733
@gardasee-2014 sagte:
Diese 700 € wurden von den beiden TUI-Reiseleiterinnen nach Rücksprache mit der Hotelrezeption beantragt.
Die Frage ist, steht uns noch eine Entschädigung zu?
M.f.G.
Liest Du die Beiträge auch @ gardasee 2014?
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geschrieben 1711541350199
Die Entschädigung von 2 entgangenen Urlaubstagen ist gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dieser Schaden ist mit der VO(EG)261/04 nicht abgegolten.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1711541740205
Beispiel: Flug (ohne Hotel) wird gecancelt. Flug 2Tage später. Erstattung Airline 600 €
Wir haben Flug und 14 Tage Hotel gebucht und bezahlt, nur 12 Tage erhalten. Auch nur 600 € Erstattung?
M.f.G.
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geschrieben 1711541872660
Tut mir leid, war zu schnell
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geschrieben 1711542791025
@haberling sagte:
gardasee 2014 die Frage ist, hat du dem Rechtsschutz mitgeteilt das du eine Entschädigung 1200.-€ nach EU-Fluggastrechte-Verordnung vom LVU bekommen hast?
BGH, urteilt Keine doppelte Entschädigung bei Flugverspätung , klick hier
Ja, habe ich, aber halt alles nur telefonisch.
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geschrieben 1711542901460
@vonschmeling sagte:
Die Entschädigung von 2 entgangenen Urlaubstagen ist gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dieser Schaden ist mit der VO(EG)261/04 nicht abgegolten.
Wer hat nun Recht, Haberling oder vonschmelling?
M.f.G.
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30984Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1711543859644
Hallo gardasee 2014,
Konsultiere einen Rechtsanwalt, grünes Licht von der RV hast Du ja.
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geschrieben 1711548047135
Vielen Dank allen, werde ich machen.
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geschrieben 1711549348237 , zuletzt editiert von vonschmeling
Nochmal: Es sind 1-2 bezahlte Hoteltage verloren gegangen, hierfür ist m.E. eine Entschädigung durch den Veranstalter zu leisten.
Unterscheidung:
In der von HABERLING verlinkten Entscheidung wurde über zusätzliche Kosten geurteilt (für Hotels oder Mobilität), die durch die Verspätung entstanden und nicht etwa über einen Ersatz für entgangene Leistungen wie im vorliegenden Fall.
Entsprechend hat sich ja auch schon die Rechtschutzversicherung geäußert zum Sachstand.
Es dürfte sich jedoch die Frage stellen, ob tatsächlich 2 volle Tagessätze angemessen sind, da der Anreisetag generell nicht der sogenannten Erholungszeit zugerechnet wird.
Mein Rat:
Ich würde es zunächst noch einmal mit einer sachlichen Einrede ohne Hinzuziehung anwaltlicher Unterstützung versuchen. Nach meiner Erfahrung ist die TUI eher kooperativ.
Klare prägnante Darlegung, dass eben mindestens 1 (bezahlter!) Tag im Hotel gänzlich ohne Nutzung der Leistungen verstrich.
Dein Feedback nach Rücksprache mit deiner Rechtsschutzversicherung wäre hier überaus willkommen.
Bitte beachten: Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.