• Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1554824564164 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Mir gehts momentan eher und den Unterschied zwischen dem " verniedlichenden" Hinweis " des RV - und der deutlichen Schilderung der Situation vor Ort , seitens Rezvan.

    Ungeachtet dessen, dass andere RV das Thema noch nichtmal erwähnen.

    Daher:

    @Rezvan: Schau bitte mal in Deine Nachrichten ....und gib mir via PN Bescheid.

    Danke

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1554828079954

    Oh ja, verstanden ... ich hab´s vor 2 Jahren genau andersrum erlebt: 500 Tacken Ermäßigung wegen Baustelle, von der man überhaupt nichts mitbekommen hat (zumindest nicht in dem Teil des Hotels, der belegt war). Das war TUI, wusste das sehr zu schätzen!

    Ich glaube, dass die "Verniedlichung" oder gar das geflissentliche Übersehen verbreiteter ist.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Summerdays
    Dabei seit: 1394323200000
    Beiträge: 762
    geschrieben 1555230424152

    Hy,

    in diesem Fall ( oder auch ähnlichen Fällen) , kann ich nur wärmstens die Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts empfehlen, der die Ansprüche vertritt. In einem ähnlichem Fall sollten wir erst mal mit einem Reisegutschein von 150 Euro abgespeist werden. Nach Gerichts- Verfahren und Vergleich bekamen wir gut ein Drittel des gesamten Reisepreises erstattet. Dies alles hat der Anwalt für uns geregelt, wir mussten die Schritte nur freundlich betätigen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1555233608277

    Das ist eine Ermessensfrage, Summerdays, auch mit Hilfe eines Anwalts kann das Kosten/Nutzenverhältnis fragwürdig sein. Es sind sehr viele Aspekte abzuwägen, und wenn man die Anwalts- und Gerichtskosten selbst aufbringen muss (Vergleich) bleibt unterm Strich nichts übrig.

    Maßgeblich zudem sind Beschwerde und Abhilfeersuchen vor Ort, die Frage, welche Teile der Anlage von Störungen betroffen waren, wie kann der Betroffene den Zustand erhärten etc. ...

    Ich rate in solchen Fällen meist zu einer gütlichen Einigung, da erfahrungsgemäß alles andere nicht nur ewig dauert sondern auch im Hinblick auf das Resultat wenig attraktiv ist.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!