• Brehmion
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    geschrieben 1121682571000

    Hallo,

    wir fliegen Freitag nach Mexiko, wo gerade heute "EmilY" wütet. Wie ist denn nun die Sachlage, wenn dort dieser Hurrican starke Schäden hinterlässt und der Strand und /oder das Hotel arg in Mitleidenschaft gezogen wird.. Ist dann eine Reisepreisminderung möglich? Die größten Ängste habe ich natürlich für die Bevölkerung dort - das wird schon in einem anderen Posting besprochen...

    Aber wenn man für seinen Traumurlaub eine Menge Geld ausgibt und findet dann ein Chaos vor, ist das doch sehr ärgerlich und schade...

    eine Umbuchung vorab ist bei uns nicht möglich, da wir genau an diesen Flugtag gebunden sind und keine Alternative die uns gefallen würde, mehr frei ist (Hauptsaison). Und natürlich freuen wir uns auf Mexiko, die Rundreise und den Karibik-Strand (sofern er dann noch da ist..)

    Marion

  • Sarina
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    geschrieben 1121689150000

    Das würde mich auch interessieren, denn wir fliegen am 24.07., also am Sonntag...

    www.hilde-2006.de --> Abi M 2006 - 13:0 Wir sind die Sieger ;-)
  • Sternedieb
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    gesperrt
    geschrieben 1121809993000

    Beitrag von tina500 - Kopiert aus einem anderen Thread

              

    Hallo Leute!

    Frage: Welche Rechte hat man, wenn der Veranstalter (konkretes Beispiel Hurrikan Emily)  vor Abreise bewusst falsche Infos gibt, sodass man an den Zielort fliegt und dort dann nichts passt. z.B. Rundreise abgeändert, Hotel aufgrund Beschädigungen nicht in Ordnung, Strand nicht wie im Katalog...

    Der Veranstalter sagt mir ganz was anderes, als das was die Leute im Forum schreiben, die sich aber derzeit in Yukatan aufhalten. Also offensichtlich beschönigt der Veranstalter die Situation, dass man trotzdem fliegt.

    Wie könnte man vorgehen?

    Danke schon mal für die Infos.

  • tina500
    Dabei seit: 1121644800000
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    geschrieben 1121810741000

    Hmm, hab ich meinen Beitrag wieder mal wo falsch eingetragen? Sorry!

  • tina500
    Dabei seit: 1121644800000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1121810741000

    Hmm, hab ich meinen Beitrag wieder mal wo falsch eingetragen? Sorry!

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1121812696000

    Ein Reiseveranstalter ist zwar für alle möglichen und unmöglichen Dinge verantwortlich -  für Unwetter, Erd- und Seebeben u.ä. jedoch nicht. Jeder wird sich erinnern, wie sehr die Veranstalter und Airlines bemüht waren, die Urlauber nach der Katastrophe in Südostasien nach Hause zu bringen und auch weitergehende Hilfe zu leisten.

    Höhere Gewalt:

    Hier verweisen die Veranstalter auf §651j BGB, der lautet

    1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen (Anmerkung: eine solche Kündigung kann auch während der Durchführung der Reise ausgesprochen werden).

    2. Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Absatz 3 Sätze 1 und 2, Absatz 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zur tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Reiseveranstalter wissentlich falsche Auskünfte gibt - nur begrenzt läßt sich voraussagen, in welche Richtung ein Tornado/Taifun/Hurrikan/Wirbelsturm zieht und wie es danach in der Destination aussieht. Wenn nichts Vertragsgemäßes mehr vorhanden ist, können beide Seiten den Vertrag auflösen.

    Für den Veranstalter ist es wesentlich günstiger, dies vor der Abreise des Kunden zu tun, denn von den Rückbeförderungskosten trägt er die Hälfte.

    Wenn die höhere Gewalt am Urlaubsort eintritt, der Veranstalter den Vertrag gekündigt hat und der Urlauber sich dennoch ein anderes Hotel sucht, hat er die Mehrkosten alleine zu tragen. So das BGB.

    Verblüffend einfach und logisch.

    In einem anderen Forum wird über die Terroranschläge in der Türkei diskutiert und in diesem Zusammenhang mit Umbuchungen. Hat denn niemand von Euch eine Umbuchung in Erwägung gezogen? Aber dafür habt Ihr schon jetzt überlegt, was man eventuell wegen "Reisemangel" geltend machen könnte??? Ich würde mir in einem solchen Fall mehr Gedanken über meine Gesundheit machen...

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1121841710000

    Hm...

    Gibt es nicht die Hurricans immer zu bestimmten Jahreszeiten? Und ist nicht, wer dann bucht, selber Schuld?

    Gruß

    Bulgarienfan

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • tina500
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    geschrieben 1121848243000

    Ich habe mir sehr wohl Gedanken um meine Gesundheit gemacht, deshalb würde ich auch umbuchen oder stornieren, aber eben ohne, dass mir Kosten entstehen.

    Ich möchte weder Preisminderung noch Schadenersatz, sondern einen Situationsbericht meines Reiseveranstalters, der mir sagt, ob meine Reise so stattfinden kann, wie ich sie gebucht habe.

    Meine Frage war eben die, dass der Hurrikan einiges zerstört hat, mein Reiseveranstalter aber sagt, dass alles in Ordnung ist und ich bedenkenlos hinfliegen kann. Und ich glaube nicht, dass das die Wahrheit ist!

    Es wäre natürlich ganz was Anderes, wenn der Hurrikan kommt, wenn ich schon dort bin, dann muss ich damit rechnen und habe keinerlei Ansprüche, das ist mir klar.

    Viele Grüße Tina

  • andreaH
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    geschrieben 1121849334000

    Hallo,

    klar muss der Reiseveranstalter informieren, aber wieso sollte sein Bericht nicht stimmen. Sagt er nicht die Wahrheit oder verschweigt er etwas, verletzt er seine Informationspflicht und macht sich strafbar, also kann man dann auch klagen.

    Wenn gesagt wird alles sei in Ordnung, ist natürlich primär der Hotelbetrieb gemeint, klar das die Natur drumherum und eventuell die Infrastruktur noch betroffen sind. Aber solange alles läuft und kein weiterer Hurrikan direkt im Anmarsch ist, tut der Reiseveranstalter seine Pflicht!

    ... immer auf der Suche nach dem Paradies!
  • Burra
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    geschrieben 1121855785000

    Ja Bulgarienfan,

    es ist das gleiche, wenn jemand zur Regenzeit nach Asien will und fragt, wie ist das Wetter zu der Zeit dort?

    Verstehe ich auch immer nicht.

    Gruß

    Jutta  :wave:

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