Hallo miteinander,
Wir waren eigentlich Ende Juni 2020 von Wien nach Ägypten geflogen. Da wir aber diese Reise mit Kleinkind nicht antreten möchten, machten wir von dem Recht der Urlaubsstornierung Gebrauch. Dazu hätten wir die 30% Stornokosten bis zum 30. Tag vor Reiseantritt in Kauf genommen.
Am 30. Tag vor Reiseantritt haben wir per Mail und Fax storniert (Storno wurde an Holidaycheck und Ferien Touristik geschickt) . Das war letzten Donnerstag, ein gesetzlicher Feiertag. Wir haben deshalb so lange gewartet in der Hoffnung, dass die Reisewarnung verlängert wird.
Nun bekam ich heute seitens Holidaycheck die Antwort. Die Storno wurde nicht durchgeführt, da man nur während der Öffnungszeiten des Reisebüros stornieren kann. Wir können aber gerne jetzt stornieren und 65% Stornokosten bezahlen...
Zitat Mail: Bitte beachten Sie, dass wir die Stornierung nur während der Öffnungszeiten des Veranstalters durchführen können.
Nun habe ich mir die AGB's von Ferien Touristik durchgelesen. Dort steht unter Punkt 4:
4.1 Der Kunde/Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Kann mir eventuell hier jemand erklären wo das steht, dass man nur zu einer bestimmten Uhrzeit kündigen kann? Ist das rechtlich OK?
Danke im Voraus für eure Hilfe!