• Gupslinger
    Dabei seit: 1579788338439
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    geschrieben 1590580528115

    Hallo miteinander,

    Wir waren eigentlich Ende Juni 2020 von Wien nach Ägypten geflogen. Da wir aber diese Reise mit Kleinkind nicht antreten möchten, machten wir von dem Recht der Urlaubsstornierung Gebrauch. Dazu hätten wir die 30% Stornokosten bis zum 30. Tag vor Reiseantritt in Kauf genommen.

    Am 30. Tag vor Reiseantritt haben wir per Mail und Fax storniert (Storno wurde an Holidaycheck und Ferien Touristik geschickt) . Das war letzten Donnerstag, ein gesetzlicher Feiertag. Wir haben deshalb so lange gewartet in der Hoffnung, dass die Reisewarnung verlängert wird.

    Nun bekam ich heute seitens Holidaycheck die Antwort. Die Storno wurde nicht durchgeführt, da man nur während der Öffnungszeiten des Reisebüros stornieren kann. Wir können aber gerne jetzt stornieren und 65% Stornokosten bezahlen...

    Zitat Mail: Bitte beachten Sie, dass wir die Stornierung nur während der Öffnungszeiten des Veranstalters durchführen können. 

    Nun habe ich mir die AGB's von Ferien Touristik durchgelesen. Dort steht unter Punkt 4:

    4.1 Der Kunde/Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. 

    Kann mir eventuell hier jemand erklären wo das steht, dass man nur zu einer bestimmten Uhrzeit kündigen kann? Ist das rechtlich OK?

    Danke im Voraus für eure Hilfe!

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1590581091501 , zuletzt editiert von Kourion

    @gupslinger sagte:

    Storno wurde nicht durchgeführt, da man nur während der Öffnungszeiten des Reisebüros stornieren kann.

    Dann...

    Zitat Mail: Bitte beachten Sie, dass wir die Stornierung nur während der Öffnungszeiten des Veranstalters durchführen können. 

    Reisebüro oder Veranstalter ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Gupslinger
    Dabei seit: 1579788338439
    Beiträge: 10
    geschrieben 1590582795246

    Sorry für die unklare Info.

    Es geht um die Öffnungszeiten des Veranstalters. Allerdings finde ich diesen Passus betreffend der zeitlichen Eingrenzung einer Stornierung in den AGB's nicht.

  • rishou
    Dabei seit: 1553442192939
    Beiträge: 202
    geschrieben 1590583364296

    vielleicht liegt es auch daran,das Abflug am 21.6 wäre und somit am 20.5 hätte storniert werden müßen. Das Thema hatten wir doch vor kurzen erst,weis grad nicht in welchen Unterforum das war.

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
    Beiträge: 4047
    geschrieben 1590587918968

    Selbstverständlich kann man zu jedem beliebigen Zeitpunkt stornieren . Fristen und damit auch die entsprechenden Gebühren errechnen sich jedoch immer auf den Eingang und somit den nächstfolgenden Arbeitstag.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Gupslinger
    Dabei seit: 1579788338439
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    geschrieben 1590595574689

    Abflug ist am 21.06.2020. Storniert wurde am 21.05.2020.

    Wenn ich einen Kalender zur Hand nehme und mit dem Finger die Tage abzähle, komme ich auf folgendes Ergebnis:

    21.05.2020 bis 31.05.2020 = 11 Tage

    01.06.2020 bis 20.06.2020 = 20 Tage

    Wie kommst du also darauf, dass ich bereits am 19.05.2020 stornieren hätte müssen? Eigentlich müsste doch der 22.05.2020 der letzte Tag für das Stornieren mit den 30% Stornogebühren sein?

  • altlöwin63
    Dabei seit: 1227139200000
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    geschrieben 1590601195755

    Eine Reise verbindlich buchen kann ich sogar am Ostersonntag um Mitternacht.

    Zum Stornieren: Bitte suchen Sie sich unsere Geschäftszeiten heraus. Lächerlich!

    Aber...ich traue denen mittlerweile alles zu.

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • altlöwin63
    Dabei seit: 1227139200000
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    geschrieben 1590602091782

    @Jl. Wieder mal Mumpiz von Dir. Ich habe aber keine Lust zu diskutieren mit dem Mann der alles besser weiß.

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1590602290310

    @altlöwin63

    immer wieder schade zu sehen wie bei dir Halbwissen langsam in Viertelwissen übergeht. Fakten sind halt nicht durch unsinnige Postings aus der Welt zu schaffen.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Wülfi71
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    geschrieben 1590602904859

    Eine Reisestorno ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Demgemäß steht in den AGB von FERIEN Touristik unter Ziffer 4.3 auch unmissverständlich:

    Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet

    Gupslinger musste klar sein, dass sein Storno dem Veranstalter nicht mehr innerhalb der 30 Tage Frist zugehen konnte. Klarer Fall von zu hoch gepokert.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
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