• Gupslinger
    Dabei seit: 1579788338439
    Beiträge: 10
    geschrieben 1590742790477

    Danke für eure Inputs!

    Aktueller Stand: Holidaycheck beharrt auf die 65% Stornokosten. Allerdings habe ich heute von Ferien Touristik eine E-Mail bekommen, dass ich meinen Urlaub mit 25% Stornokosten stornieren kann, dieses Angebot gilt aber nur bis 31.05.2020. Ich vermute mal, dass die so noch probieren Geld zu bekommen da sie wissen, dass der Urlaub wahrscheinlich nicht stattfinden wird.

    Trotzdem ist mir das Risiko zu hoch und ich würde stornieren. Dachte aber, dass ich bei Holidaycheck stornieren muss, immerhin habe ich dort ja die Reise gebucht? Was passiert nun wenn ich das Angebot von Ferien Touristik annehme? Kann dann noch eine Forderung von Holidaycheck kommen?

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1590743469914 , zuletzt editiert von Kourion

    @Gupslinger

    HolidayCheck "beharrt" nicht auf den 65% Stornokosten. Holidacheck ist dein Reisebüro und teilt dir das mit, was es von deinem Veranstalter Ferien Touristik übermittelt bekommt.

    Natürlich ist es möglich, dass der Veranstalter dann von heute auf morgen seine Bedingungen ändert und die vorausgegangene Auskunft des RBs nicht mehr gültig ist.

    Und wenn du dieses neue Angebot annimmst, wieso sollten vom RB dann noch Forderungen kommen ? Dein Vertragspartner ist der Veranstalter.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1590743488357

    Du musst bei HolidayCheck stornieren, aber die tun nichts anderes, als die Vorgaben des Veranstalters weiterzugeben.

    Wenn der jetzt direkt bei dir vorstellig geworden ist kannst du sein Angebot annehmen, Forderungen von HC an dich wird es nicht geben.

    Das hat übrigens nichts mit der von dir vermuteten Geldschneiderei zu tun sondern ist die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung auf beiden Seiten. Solang die Durchführung nicht definitiv gescheitert ist, hat der Veranstalter die Leistung zu erbringen und du die Kompensation, wenn du sie nicht mehr erbracht haben willst.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • altlöwin63
    Dabei seit: 1227139200000
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    geschrieben 1590774817979

    @vonschmeling sagte:

    Da ich schon persönlich aufgerufen wurde:

    Leider hat Wülfi71 absolut recht - Einwurfeinschreiben ist das Mittel der Wahl wenn man eine Zustellung nachweisen muss.

    ---

    Es gab auch schon böse Gegenüber die dann behauptet hatten der Umschlag war leer. Ein böser Rechtsstreit war die Folge. Am Ende hatte aber das Böse empfindliche Kosten am Hals:smile:.

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
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