• sunny4285
    Dabei seit: 1228435200000
    Beiträge: 43
    geschrieben 1245837234000

    Hallo zusammen,

    jetzt muss ich doch auch mal um eure Meinung bzw. auch vielleicht Erfahrungen mit TUI fragen.

    Wir (2 Paare) haben dieses Jahr im Februar eine Reise nach Sharm el Sheik gebucht. Wir haben die Reiserücktrittversicherung ohne Selbstbehalt von TUI. Nun ist eine von uns Arbeitslos und kann diesen Urlaub nicht mehr bezahlen. Ebenfalls hatte sie eine große OP am Trommelfell was jetzt kein Wasser ran darf. also nicht baden im meer. Unser Reisebüro meinte nun da sie einen Jahresvertrag hatte gilt die Reiserücktrittsversicherung da nicht zum Thema Arbeitslos. Zu der Sache mit der OP meinte das Reisebüro das wir einen Antrag einreichen müssen und sofort stornieren müssen. Allerdings wenn TUI das nicht als Grund für einen Abbruch der Reise ansieht müssen wir die Storno Gebühren tragen.

    Jetzt ist meine Frage. Ist dies rechtlich so möglich? Kommt man bei TUI denn garnicht raus aus dem Urlaub?

    Vielen Dank für eure Bemühungen schon mal im Vorraus.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1245850991000

    hallöchen sunny.

    erst einmal sei gesagt, dass man aus jedem vertrag raus kommt. man kann alles stornieren.

    die frage ist  nur, was man dafür bezahlen muss.

    ich an eurer stelle würde nochmal zum rb gehen und alles vor ort klären. denn die haben ja schließlich die provision für die reise und für die versicherung kassiert.

    es gibt in der tat versicherer, die den versicherten grund "arbeitslosigkeit" nicht versichern.

    dann bleibt noch die krankheit mit dem trommelfell.

    hat deine freundin die op nach abschluß der versicherung über sich ergehen lassen?

    dann hätte deine freundin sofort eine meldung an die vers. machen müssen.

    denn wenn man beispielsweise erst 1 woche vor abflug meldet, dass man eigentlich krank ist, dieses aber schon vor 7 wochen wußte, ist das euer verschulden. die vers. kann dann die übernahme der kosten verweigern.

    der ablauf einer storneirung geht so:

    ihr storniert die reise im rb.(dort braucht ihr den grund nicht anzugeben).

    ihr bekommt dann schriftlich vom rb die bestätigung inkl. der vertraglich vereinbarten stornokostent (kommt drauf an, wie kurz vor der reise der storno ist).

    diese rechnung reicht ihr bei eurem reiserücktrittsvr. ein , unter angabe des grundes.

    je nachdem ob es ein versicherter grund ist, bekommt ihr den betrag abzgl. einer evtl. sb erstattet.

    wichtig ist noch:

    ihr seid nur alle 4 zusammen versichert, wenn ihr die reise auch zusammen unter einer buchungsnummer gebucht habt.

    wenn ihr aber in 2 versch. vorgängen nur einfach zusammen gebucht habt, dann ist kann nur das von der krankheit betroffenen pärchen stornieren.

    so, ich hoffe, ich habe nichts vergessen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1245851417000

    Doch ;-) Das gründliche Lesen der AGB der Reiserücktrittversicherung hast Du vergessen, das Reisebüro kann viel erzählen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1245851828000

    @bernhard

    ja, da hast du recht.

    das hatte ich völlig vergessen, weil ich wahscheinlich vorausgesetzt habe.

    ich bin versicherungskauffrau und lese immer alle bedingungen, die mich im täglichen leben betreffen. daher gehe ich immer davon aus, dass andere das auch machen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Schneeglitzern
    Dabei seit: 1068508800000
    Beiträge: 550
    geschrieben 1245853631000

    Ich würde erstmal Kontakt zur Versicherungsgesellschaft aufnehmen und dort direkt fragen.

    Gruß

    Schneeglitzern

  • waldo27
    Dabei seit: 1245628800000
    Beiträge: 31
    geschrieben 1245854799000

    Guten Tag,

    nachweisen sollte man hier durch ärztlich Bescheinigung, daß bei normalem

    Verlauf der Operation nach 6 Wochen oder früher eine völlige Gesundung

    zu erwarten ist.

    Solange der Urlauber keinen Grund hat anzunehmen, daß ein Rückfall  oder

     Komplikation die Reise verhinder kann, muß er die Versicherung nicht

    benachrichtigen.

    Dieser Sachverhalt muß durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.

    Die Versicherung kann es auch so glauben muß aber nicht.

    Mit Gruß Waldo

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1245866941000

    @waldo27 sagte:

    Guten Tag,

    nachweisen sollte man hier durch ärztlich Bescheinigung, daß bei normalem

    Verlauf der Operation nach 6 Wochen oder früher eine völlige Gesundung

    zu erwarten ist.

    Solange der Urlauber keinen Grund hat anzunehmen, daß ein Rückfall  oder

     Komplikation die Reise verhinder kann, muß er die Versicherung nicht

    benachrichtigen.

    das ist definitiv nicht zutreffend!

    In einem jüngst ergangenen Urteil heißt es sinngemäss, dass eine Reiserücktrittsversicherung nicht für den erfolgreich verlaufenden Genesungsprozess haftet. Will heißen: der Versicherte hat bei Eintritt des Schadensereignisses die Reise zu stornieren.

    Unterlässt er dies und storniert erst später - weil die Heilung nicht wie vorhergesehen eingetreten ist - muss die Versicherung nur jene Stornogebühren ersetzen, die zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadensereignisses zu bezahlen gewesen wären.

    Hier sollte man vorsichtig sein!

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1245867140000

    Noch etwas, was man bei Reiserücktrittsversicherungen bedenken sollte:

    Die Zahlung der Stornogebühr durch eine Reiserücktrittsversicherung setzt voraus, dass der Reisende reiseunfähig ist.

    Jemand mit einem Gips am Arm wäre reisefähig.

    Jemand mit einer Ohroperation könnte reisefähig sein - die Benutzung des Meeres, sage ich jetzt, wäre zwar sehr eingeschränkt möglich, aber der Erholungscharakter des Urlaubes bliebe meines Erachtens davon unberührt!

    Also auch in diesem Punkt, so komisch es klingen mag, sollte man unbedingt die Versicherung vor Stornierung kontaktieren!

  • Siegfried
    Dabei seit: 1109203200000
    Beiträge: 2164
    geschrieben 1245867599000

    Meine Frau hatte im letzten Jahr eine Herz-OP.  Bei der Buchung viele Monate im Vorraus, war das nicht bekannt.

    Keine Probleme mit der Reiserücktrittversicherung. Es war nicht TUI. Ich flog auch nicht mit. Für mich aber flog dann der Vater der, von uns geliehenen, minderjährigen Kinder mit, die ursprünglich mit uns fliegen sollten. Alleine durften Die ja nicht fliegen. Habe der Versicherung damit noch Kosten gespart.

    Gruß

    Siegi

    s.w.
  • mawota
    Dabei seit: 1140048000000
    Beiträge: 1324
    geschrieben 1245870657000

    @mosaik sagte:

    Noch etwas, was man bei Reiserücktrittsversicherungen bedenken sollte:

    Die Zahlung der Stornogebühr durch eine Reiserücktrittsversicherung setzt voraus, dass der Reisende reiseunfähig ist.

    Jemand mit einem Gips am Arm wäre reisefähig.

    Jemand mit einer Ohroperation könnte reisefähig sein - die Benutzung des Meeres, sage ich jetzt, wäre zwar sehr eingeschränkt möglich, aber der Erholungscharakter des Urlaubes bliebe meines Erachtens davon unberührt!

    Also auch in diesem Punkt, so komisch es klingen mag, sollte man unbedingt die Versicherung vor Stornierung kontaktieren!

     

    Hallo

    Genau richtig Mosaik. Viele denken, dass eine Reiseversicherung einfach zahlt, wenn man krank wird oder verunfallt. Aber wie du richtig schreibst, ist auch eine Knieverletzung kein Grund einen Badeurlaub zu stornieren, wenigstens in den Augen der Versicherung nicht. Einen anderen Aspekt ist, wenn der Urlaub in Form von Trekking gemacht wird. Da hat sich die Versicherung dann kulant gegenüber eines Kollegen gezeigt und alles bezahlt.

    In einem Entscheid vor einem Schweizer Gericht wurde einem Reisenden beschieden, dass eine schwere Erkältung (keine Grippe) nicht genüge, damit die Versicherung bezahlen muss. Sogar ein Arztzeugnis verhalf dem Kunden zu keinem besseren Ergebnis.

    Gruss Markus

    Im Leben wie auf Reisen: Qualtität ist wichtiger denn billig
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