• Gelegenheitsurlauber123
    Dabei seit: 1424304000000
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    geschrieben 1424455030000

    Hallo zusammen,

    ich habe gestern bei Holidaycheck eine Reise nach Kreta über den Veranstalter Schauinsland gebucht. Wichtig war Strandnähe, All-inclusive und Transfer. Alles schien passend, schön und gut, also habe ich gebucht.

    Heute kam die Mail von Schauinsland, wo folgendes drin stand: "ENTGEGEN DER KATALOGAUSSCHREIBUNG SIND DIE ANGEGEBENEN AI-PREISE DIE HP-PREISE."

    Ich dachte, das es sich um einen Irrtum handeln muss...in der Mail von Holidaycheck stand das Gleiche...also habe ich den Buchungsvorgang nochmal neu gestartet, alles so angegeben wie bei der eigentlichen Buchung und im Übersichtsfenster bevor man "Jetzt zahlungspflichtig buchen" klickt, alles gecheckt. Dort stand dann auch welches Hotel es ist, dass es All Inklusive ist, Transfer inklusive ist, usw...was ich gestern nicht gesehen und angeklickt habe war das versteckte "Mitteilung des Veranstalters". Wenn man nämlich dort drauf klickt, steht da auch das "ENTGEGEN DER KATALOGAUSSCHREIBUNG SIND DIE ANGEGEBENEN AI-PREISE DIE HP-PREISE."...ich empfinde das als eine bewusste Betrugsmasche und arglistige Täuschung!!! Überall steht, dass es All Inklusive ist und im Kleingedruckten in einem externen Fenster steht dann, dass es doch nur Halbpension ist. Da ein Reiserücktritt kostenfrei nicht möglich ist, würde ich gerne wissen, ob das ein Sonderkündigungsrecht ist, der einen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag erlaubt.

    Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten im Voraus

  • vonschmeling
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    geschrieben 1424457886000

    Ich rate dir ausdrücklich zur Zurückhaltung mit derartigen Vorhalten.

    Eine bewusste Täuschung ist der Vorwurf einer Straftat - das ist hier ausgesprochen unangemessen.

    Wesentlich empfehlenswerter als hier mit so scharfem Geschütz aufzuschlagen wäre die sachliche Verhandlung mit deinen Geschäftspartnern. Sofern diese Korrektur des Ausschreibungstextes tatsächlich wenig offensichtlich war, wird man dir sicherlich entgegenkommen. Eine massive Inkriminierung allerdings dürfte den Spielraum für eine kulante Abwicklung erheblich beeinträchtigen.

    Einen Anlass für ein Sonderkündigungsrecht sehe ich soweit nicht - es fällt in die Sphäre deiner Obliegenheiten als Kunde, dich genauestens über das Angebot und seinen Rahmen zu informieren.

    Arglist kann ich schon gar nicht erkennen, vermutlich ist es technisch ad hoc die einzige Möglichkeit, auf eine fehlerhafte Ausschreibung hinzuweisen. Ob das Feld "Hinweise des Veranstalters" tatsächlich "versteckt" ist, vermag ich ohne Nennung des Hotels nicht zu bewerten.

    Kurz gefasst sind deine Rechte imho nicht sonderlich weitreichend, du solltest also eine Eskalation durch irgendwelche haarsträubenden Unterstellungen möglichst vermeiden und dem Weg der sachlichen Klärung den Vorzug geben.

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  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1424458677000

    Den Threadtitel habe zumindest schon mal abgeändert, zum Eigenschutz

    Der Tatbestand des vorsätzlichen Betruges bzw. arglistiger Täuschung ist hier sicherlich nicht gegeben. Ich wäre vorsichtig mit solchen Äußerungen in einem öffentlichem Raum.

    vonschmeling hat ja schon nach dem Hotel gefragt, ich hiermit auch.

    Als Grundlage für eine Einigung, ist dieser Beitrag schlichtweg ungeeignet :?

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1424519684000

    Fuer eine kostenfreie Stornierung, basierend auf BGB Para 119, sehe ich sehr gute Chancen. Denn wenn bei er Buchung, offensichtlich und nicht erst durch anklicken von Zusatzfeldern, bekannt gewesen waere das der Preis nicht fuer AI ist, waere die "Willenserklaerung" wohl nie abgegeben worden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1424557816000

    Ich sehe vernünftiges Potenzial bereits in direktem Kontakt mit den Vertragspartner, ganz ohne §§ ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1424605671000

    Finger heb und nachfrag :frowning:

    Zitat:

    Einen Anlass für ein Sonderkündigungsrecht sehe ich soweit nicht...

    Kurz gefasst sind deine Rechte imho nicht sonderlich weitreichend....

     

    Ich sehe vernünftiges Potenzial bereits in direktem Kontakt mit den Vertragspartner

    Zitat Ende

    Und was wenn die, von dir vorgeschlagene, Kulanz-Masche nicht zieht?

    Also wenn ich einem Vertragspartner schriftlich eine Vertragskuendigung mitteile dann schreibe ich immer auf welcher, vertraglichen oder gesetzlichen, Basis die Kuendigung erfolgt und schreibe nicht dass er doch bitte so lieb und nett sein soll mich aus dem Vertrag zu entlassen. ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1424628852000

    Wie gesagt - ich kann nicht ermessen, wie anspruchsvoll es sich tatsächlich gestaltet auf den entscheidenden Hinweis zur Berechnungsgrundlage zu gelangen ...

    Leider weist die Erfahrung, dass es überwiegend oberflächliches Lesen ist, welches derlei Irrtümer verursacht und nicht etwa mutwillig "versteckte Hinweise" wie hier unterstellt.

    Du solltest auch nicht glauben machen wollen, dass mit einer Anfechtung (sei es nun wegen eines Erklärungs- oder eines Inhaltsirrtums) alles im Handstreich zu erledigen ist. Immerhin hat der t.o. nicht irrtümlich für 22 anstatt für 2 Personen gebucht und auch keinen Flug nach Bordeux anstatt nach Porto.

    "Ich habe nicht genau gelesen" ist nun einmal keine belastbare Argumentation.

    Du magst es anders handhaben, ich jedenfalls würde im vorliegenden Fall entschieden davon abraten, sich mit einer schriftlichen Kündigung auf §§119 zu berufen.

    Zum einen weil ich unterstelle, dass der t.o. Erklärungen zur Plausibilität mutmaßlich schuldig bleiben müsste, zum anderen wegen der tatsächlichen Rechtsfolgen.

    Immerhin muss der Anfechtende den Vertrauensschaden ersetzen, was im Klartext bedeutet die Stornokosten tragen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • eva-maria
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    geschrieben 1424686015000

    Hallo Zs,

    bei der Buchung müssten doch die Konditionen entsprechend geändert gewesen sein, also anstelle von AI müsste doch in der Buchungbestätigung bereits HP gestanden haben, oder bin ich hier falsch? Wenn dies nicht geändert war, also die Bestätigung auf AI gelautet hat, wieso muss ich dann Stornokosten bezahlen?

    Ich würde auf jeden Fall erst Mal versuchen mit dem RB Verbindung aufzunehmen wegen der Stornogebühren, da ich ja auf keinen Fall zu diesen geänderten Konditionen aber zum selben Preis wie vorher in Urlaub möchte.

    LG

    Eva

    eva
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1424695725000

    Falls du mich meinst - ich bezog mich lediglich auf die Rechtsfolgen einer Berufung auf einen Erklärungsirrtum, auf den mkfpa m.E. hinaus wollte mit dem Ratschlag, sich auf den §119 BGB zu berufen.

    Nachzulesen hier ...

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  • Jürgen1965107
    Dabei seit: 1283990400000
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    geschrieben 1424698514000

    Hallo,

    kann natürlich sein, dass hier echte Juristen unterwegs sind. Falls nicht, rein vorsorglich: Achtet bitte auf die Regelungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes, nachdem hier doch schon recht individuelle Rechtsberatung stattfindet.

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