bernhard707:
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b- im Fall von @AnneW den Krankheitsbeginn wie von @kiotari erwähnt sofort und nicht erst ca. 14 Tage später der Versicherung melden und
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genau mit dieser begründung hätte der versicherer im falle der AnneW die zahlung doch auch einfach ablehnen können. dazu gibt es bei jedem versicherer standard textbausteine, die man einfach nur anklicken muß.
wenn man dem endverbraucher vorwirft, nicht richtig klicken zu können, kann man das in diesem fall dem versicherer m.e. genauso anlasten.
eine ablehnung seitens des versicherers gab es scheinbar schon. nur keine begründung. und das finde ich nicht besonders kundenfreundlich.
vielleicht hätte sich AnneW mit der begrüdnung auf verweis der agb und der nichteinhaltung der 14 tages frist sogar zufrieden gegeben.