Die Meinung einer Versicherungsvertreterin würde mich im Zweifel nur peripher interessieren, eine verbindliche Stellungnahme/Zusage zur Angelegenheit überlasse ich bevorzugt dem Versicherer!
Reiserücktrittversicherung
-
geschrieben 1351891021000Life is too short to limit your vision ... indeed
-
geschrieben 1351892237000
die meinung einer versicherungsvertreterin ist in diesem fall m.e. auch gar nicht notwendig.
die antwort gibt einem ja schon der gesunde menschenverstand, und ich meine selbst du hast es auf den seiten zuvor irgendwo selbst erwähnt, dass minimal auf jeden fall reisen, die der reisende selbst mit seiner cc bezahlt (vorausgesetzt, die vers. sind inkludiert, und das sind sie, laut lisbet) versichert sind.
und genau das hat lisbet vor.
im falle von lisbet irritierte sie nur, dass die freunde reiseanmelder sind.
grüße lexi
-eine versicherungsbetriebswirtin -
Das "F" in Montag steht für Freude. -
geschrieben 1351893106000
Ich hole mal was von Seite 2 nach hinten zum Thema Versicherungsfachleute.
Lexilexi:
ENIGMA13:
Ja,daß sind so die Sachen im Kleingedruckten die mich bei Versicherrungen wahnsinnig machen.Bei hochpreisigen Reisen sollte man aber schon eine gute RRV haben,man muß Sie nur erst mal finden.Die sogenannten Versicherrungsfachleute sind da keine große Hilfe da nur Ihr Produkt angeboten wird.
----------------------------------------------------------------------------------------------
den sogenannten vers.fachleuten könnte man aber mal konkrete fragen stellen. denn die kennen die bedingungen in-und auswendig. somit hätte sich dein problem mit dem kleingedruckten gelöst
kannst ja mal einen versicherungsmakler mit der suche nach der besten police beauftragen. ich glaube, die springen in die luft vor freude
-
geschrieben 1351894025000
mir erschließt jetzt nicht so ganz der zusammenhang deiner/unserer unterhaltung von seite 2.???? vielleicht erklärst du nochmal?
dort ging es darum, was grundsätzlich resp. ab wie viel % anzahlung die reiserücktrittvers. greift und ob überhaupt eine rrv inkludiert ist.
in diesem speziellen fall gerade von lisbet hat lisbet selbst geschrieben, dass in ihrer cc die rrv inkludiert ist.
insofern zweifel ich erst einmal gar nicht an der aussage.
es ist ja nicht verkehrt, zur sicherheit noch einmal seine versicherung zu fragen.
aber bitte was konkret soll in diesem fall von lisbet gefragt werden:
nichts anderes als: "ist meine reise, wenn ich sie über meine cc bezahle, versichert."
setzt man voraus, dass lisbet eine cc mit rrv hat (das bezweifelt sie ja gar nicht) kann die antwort doch nur "ja" lauten.
welche reise sollte in diesem konkreten fall denn sonst versichert sein?
p.s. dass mein letzter - von dir zitierter - satz vor ironie nur so trieft, hast du wohl nicht verstanden, oder?
Das "F" in Montag steht für Freude. -
geschrieben 1351896271000
Lexilexi:
so hypothetisch finde ich die frage eigentlich gar nicht.
die kernfrage ist doch: besteht versicherungsschutz für herrn und frau meyer, obwohl herr und frau berger die reiseanmelder sind und die meyers als reisende personen aufgeführt sind.
ungeachtet dessen, wer der reiseanmelder ist, besteht versicherungssschutz für diejenigen personen, die ihre reise auch mit ihrer cc bezahlen.
.............................................................................................................................................
Und das ist Mumpitz.Ich/wir mußten nicht mit der CC zahlen und haben dennoch Versicherungsschutz bekommen.War sicher ein Einzelfall .
-
geschrieben 1351940046000
Wir mußten nicht und haben nicht mit CC gezahlt und Leistungen dennoch erhalten (AGB der CC).Wie in zwei anderen Thread's schon erwähnt sind das meine/unsere Erfahrungen mit der RRV vom Frühjahr 2012.Mit Versicherungen kenne ich mich nicht so aus,da bist Du wohl etwas besser dran.Habe mich aber im Nachhinein mit RRV beschäftigt und könnte keine pauschale Aussage machen wie,was,wo funzt.Was ich für mich in Bezug auf eine RRV sagen kann(als Leistungsnehmer) ist ein alter Hut,Vertrag lesen.
LG 13
-
geschrieben 1351945459000
ich glaube, du schmeißt da gerade 2 sachen gründlich durcheinander.
du sprichst von deinen erfahrungen im allgemeinen und im besonderen.
deine erfahrungen in allen ehren, haben mit der sache lisbets primär erstmal gar nichts zu tun, da deine erfahrungswerte andere voraussetzungen haben.(nämlich versicherungsschutz zu genießen, ohne mit der cc bezahlt zu haben)
zuletzt ging es in diesem thread speziell um lisbets frage bzw. problem.
ich verstehe den zusammenhang deiner einlassungen mit dem hier konkret dargestellten fall nicht wirklich.
das hat auch gar nichts damit zu tun, ob man sich mit versicherungen auskennt, oder nicht. man darf nur nicht 2 verschiedene themen (obwohl sie zur selben themengruppe gehören) miteinander vermischen. sonst wird es kompliziert und niemand steigt mehr durch.
Das "F" in Montag steht für Freude. -
geschrieben 1352279056000
Wir haben eine Sparkassen-Goldcard und es ist so, dass wir nicht mal unbedingt mit der CC zahlen müssen, sondern die RRV ist generell enthalten. Meine Bedenken bestehen darin, dass wir ja nicht der Bucher der Reise sind und die Rechnung nicht auf unseren Namen lautet. Ich habe jetzt mal im Reisebüro nachgefragt ob ich denn ggf. eine getrennte Rechnung erhalten kann, obwohl die Bestätigung bereits für alle ausgestellt wurde. Die Dame meinte das ginge. Ich hoffe jetzt nur noch, dass es auch wirklich so funktioniert.
Mein Vertrauen in die Auskünfte von Versicherungen hält sich in Grenzen und wenn ich dort eine Anfrage stelle, ist der Urlaub zwischenzeitlich vorbei.
Gruß
Lisbet
-
geschrieben 1352280679000
die Versicherung und/oder die Versicherungsbedingungen wären aber die richtigen "Ansprechpartner".
Vllt. hilft Dir diese Info etwas weiter:
Versicherungsleistungen können alle Personen in Anspruch nehmen, die im Versicherungsvertrag erwähnt sind. Dabei kann der Versicherungsvertrag für einzelne Personen oder aber für eine ganze Familie oder Reisegruppe abgeschlossen werden.
Von den versicherten Personen sind die sog. "Risikopersonen"zu unterscheiden. Dabei handelt es sich um die Personen, die Anlass für einen Reiserücktritt bieten können (z.B. wenn sie erkranken oder versterben). Risikopersonensind:
- natürlich erst einmal die versicherten Personen selbst
- die Angehörigen der Versicherten
- diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht haben, ebenfalls versichert sind und deren Angehörige (Beispiel: Sie verreisen mit einer Freundin, deren Großmutter dann plötzlich schwer erkrankt; dann dürfen auch Sie zurücktreten)
- Schließlich sind Risikopersonen auch diejenigen, die nicht mitreisende Minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen (Sie verreisen und geben Ihr schwerbehindertesKind solange in die Obhut einer Pflegerin. Diese erkrankt schwer, weshalb Sie die Reise stornieren müssen).
- Bei Reisegruppen ab 7 Personen wird der Kreis der Risikopersonen jedoch eingeschränkt. Esgelten dann nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen. Sprich: Derjenige, den es "trifft", kann stornieren, die übrigen jedoch nicht.
Quelle: finanztipp.de/recht/reiserecht
"Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)