• bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1350318494000

    Grundsätzlich eine sehr gute Idee, nur sollte man unbedingt das Limit und die evtl. Selbstbeteiligung bei der RRV beachten!

    Bei einigen CC ist die Bezahlung der Reise mit der Karte Voraussetzung, es gibt auch CC die bei anderer Zahlungsweise eintreten, also unbedingt informieren.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Lisbet
    Dabei seit: 1207094400000
    Beiträge: 30
    geschrieben 1351762718000

    Hallo,

    weiß jemand Bescheid? Folgende Sachlage: Wir haben zusammen mit einem befreundeten Paar eine Reise gebucht. D. h. genaue genommen haben unsere Bekannten die Reise gebucht. Die Reisebestätigung lautet auf deren Namen. Jeder einzelne Mitreisende ist jedoch getrennt auf der Bestätigung sowohl mit Namen und Reisebetrag einzeln aufgeführt. Wir zahlen jedoch unseren Betrag mit Kreditkarte, die sämtliche Versicherungen bezüglich Reisen beinhaltet. Jetzt meine Frage: Tritt unsere Versicherung überhaupt in diesem Fall ein, da ja die eigentliche Reisebestätigung/Rechnung auf den Namen unseres Bekannten lautet.

    Lisbet

  • altlöwin63
    Dabei seit: 1227139200000
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    geschrieben 1351842384000

    Hallo Lisbet,

    eines verstehe ich nicht. Wenn es eine Buchung für alle ist, wieso zahlt/überweist ihr da extra.

    Da gibt es doch eine Gesamtrechnung für alle Reiseteilnehmer.

    Und Nein, ich meine nicht das da eure includierte Reiserücktrittvers. greift, da ihr ja nicht die Reisebucher seit.

    Aber nur meine bescheidene Meinung, ein @bernhard707 und eine @vonschmeling wissen dazu sicher mehr.

    Gruß

    Waltraud

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1351853056000

    Die Versicherungen meiner Kreditkarten werden wirksam wenn ich Reiseleistungen mit der KK bezahlt habe. Da ist es egal von wem z.B. Flug oder Hotel fuer mich gebucht wurden.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1351859534000

    Wieder mal so eine rein hypothetische Frage, die AGB der verschiedenen in Kreditkarten enthaltenen Versicherungen sind zu unterschiedlich um hier eine belastbare Antwort geben zu können.

    Siehe mein o.g. Beispiel, meist treten die Versicherer nur dann bei Schäden ein, wenn die Reise mit genau dieser CC bezahlt wurde. Die Master Card Gold meiner Hausbank gewährt volle Deckung auch wenn ich meine Reisen und mehr bevorzugt mit der CC von Miles&More bezahle.

    Also empfehle ich in diesem Fall bei dem Versicherer der betreffenden CC telefonisch nachzufragen und die Auskunft per mail bestätigen zu lassen.

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  • ENIGMA13
    Dabei seit: 1291593600000
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    gesperrt
    geschrieben 1351860089000

    ...wobei z.B. bei einer VISA-CARD der Sparkasse eine RRV,sinnloserweise ohne damit zahlen zu müßen,drin ist ;) .

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1351860847000

    Genau so ein Beispiel meinte ich zuvor und finde es sogar prima, denn bei der CC der Hausbank sind die inkludierten Versicherungen umfassender. ;)

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  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1351887368000

    so hypothetisch finde ich die frage eigentlich gar nicht.

    die kernfrage ist doch: besteht versicherungsschutz für herrn und frau meyer, obwohl herr und frau berger die reiseanmelder sind und die meyers als reisende personen aufgeführt sind.

    ungeachtet dessen, wer der reiseanmelder ist, besteht versicherungssschutz für diejenigen personen, die ihre reise auch mit ihrer cc bezahlen.

    allerdings stelle ich mir dieselbe frage, wie @altlöwin: wie soll das gehen, wenn man für 4 personen eine reise bucht, eine gesamtrechnung hat und die hälfte des gesamtpreises mit cc bezahlt wird und die andere ggf. per rechnung/ec, oder anderer cc karte.

    kenne ich so nicht, dass das möglich ist.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1351888229000

    Du stellst dir dieselbe Frage? Meinen Satz

    "...Also empfehle ich in diesem Fall bei dem Versicherer (der betreffenden CC) telefonisch nachzufragen und die Auskunft per mail bestätigen zu lassen...)

    hast du entweder nicht gelesen... oder nur nicht verstanden?! :?

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1351889635000

    @bernie

    ohne mich jetzt auf dein despektierliches niveau begeben zu wollen (ich weiß, du kommst aus deiner uncharmanten haut manchmal nicht heraus)

    aber ich glaube, DU hast nicht verstanden.

    was genau soll denn bitte bei der versicherungsgesellschaft erfragt werden?

    ob versicherungsschutz für meine gebuchte reise besteht, die ich mit meiner cc bezahlt habe ? warum soll denn bitte daran gezweifelt werden.

    die zweite sache, wie lisbet es geschafft hat, die summe aus zwei verschiedenen töpfen zu bezahlen, ist völlig unabhängig davon zu betrachten.(viell. ein deal mit dem rb?)

    und eine dritte, weitere sache ist die anmeldung.

    theoretisch gesprochen (dein einverständnis vorausgesetzt) kann ich als reiseanmelder lexilexi eine reise für bernhard707 nach thailand buchen, und deine cc kartennummer angeben (vorausgesetzt, du hast sie mir gegeben).

    ich als reiseanmelder werde nur dann zur verantwortung gezogen, wenn bei der buchungsstelle keine zahlung eingeht.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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