• kaethi1988
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    geschrieben 1373921441000

    Hallo,

    am 21.05.13 haben wir über den Reiseveranstalter 1-2-fly eine Woche Riu Waikiki/Gran Canaria (09.06.-16.06.13) gebucht.

    Als wir im besagten Hotel ankamen bemerkten wir, dass gegenüber unseres Zimmers im Turm B eine Baustelle war. Von morgens ca. 7:30 Uhr bis abends wurden dort lautstark Bauarbeiten durchgeführt. Wir haben dies am nächsten Morgen unserem Reiseleiter gemeldet, der einen Umzug innerhalb des Hotels uns nicht empfohlen hat, denn "es würde sich bei einer Woche nicht lohnen". Er würde uns den Mangel quittieren und wir könnten beim Veranstalter Geld zurück verlangen.

    Haben uns VERTRAUENSVOLL darauf eingelassen.

    Nach unserem Urlaub habe ich über das Reisebüro einen Brief an den Veranstalter mit genauer Beschreibung des Mangels, Bilder, Videos und die Quittung vom Reiseleiter geschickt. Heute hatte ich Post im Briefkasten vom Veranstalter, der nichts zahlen will da uns ja einen Umzug in einen anderen Turm angeboten wurde und wir ihn abgelehnt hätten (war nicht der Fall, uns wurde nichts angeboten sondern abgeraten) und zudem wären Schallfenster zur Poolseite aufgebaut wurden, die die Lärmbeeinträchtigung gering gehalten hätten. Von den Schallfenstern haben wir nichts gesehen und am Pool konnte man die Baustelle deutlich hören.       :(

    Wer hat zur gleichen Zeit dort Urlaub verbracht und mit dem Reiseveranstalter ähnliche Probleme? Bitte teilt mir eure Erfahrungen mit.

    Schon jetzt kann ich sagen, dass dies meine letzte Reise mit 1-2-fly ist und ich den Reiseveranstalter nicht weiterempfehlen kann. Grade wenn man überdenkt welche Firma hinter 1-2-fly steckt habe ich mit einer anderen Reaktion gerechnet.

    LG

  • Kourion
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    geschrieben 1373922595000

    @kaethi

    Hi,

    schreibe dem RV erneut, verweise auf das "Es-würde-sich-nicht-lohnen" (:? ) und halte dich ansonsten an die Frankfurter Tabelle: Punkt 8: Beeinträchtigungen   

    Zu 12fly: Der RV mag zwar zur TUI-Gruppe "gehören", ist aber wie auch Discount Travel ein Veranstalter "für sich".

    "TUI steckt dahinter" ändert da nichts.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1373995570000

    @kathi

    was genau hat euch der rl denn quittiert?

    steht auf der mangelanzeige, dass euch der umzug angeboten wurde und ihr ihn nicht angenommen habt?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • kaethi1988
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    geschrieben 1374670856000

    Hallo,

    sorry, dass ich erst jetzt wieder schreibe...aber hatte viel um die Ohren.

    Also, der RL hat uns quittiert, dass ein Umzug innerhalb des Hotels abgelehnt wurde. Haben das aber so verstanden, dass er es so quittieren muss, damit wir Geld zurück bekommen. Wie gesagt, er hat uns ausdrücklich von einem Umzug abgeraten, da es sich bei einer Reisedauer von einer Woche nicht lohnen würde.

    Werde nun nochmal an den Veranstalter schreiben. Bin mal gespannt ob was bei rum kommt. 

    Falls ihr noch Tips habt, wäre ich euch dankbar.

    LG

  • bernhard707
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    geschrieben 1374671686000

    Eure schriftliche Ablehnung eines Umzugs, warum auch immer :shock1: (?!), verbessert die Chancen auf eine Erstattung nun nicht wirklich unbedingt.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Holginho
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    geschrieben 1374671813000

    Nochmal, nur zu meinem richtigen Verständnis:

    Im Schreiben des RL steht, daß ihr(!?!) einen Umzug abgelehnt habt? Dann habt ihr ein "Problem"!

    ...oder wurde dort dokumentiert, daß seitens des Hotels und/oder des RL euch gegenüber ein Umzug abgelehnt wurde?

    Warum sollte sich bei einer Reisedauer von einer Woche ein Umzug (vor allem nur innerhalb des Hotels) nicht lohnen.

    Und so wird auch der RV argumentieren...falls ihr abgelehnt habt. Dabei ist es völlig unerheblich, ob ihr dabei dem "Argument" des RL gefolgt seid, oder die Ablehnung auf euren "eigenen Mist" gewachsen ist.

    Sollte es so sein, bleibt euch nur noch eine sehr(!) höfliche(!) Bitte(!) um Kulanz an den RV. Kulanzen sind allerdings immer freiwilliger Natur und können nicht eingefordert werden.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • kaethi1988
    Dabei seit: 1245542400000
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    geschrieben 1374673354000

    Naja, aus Fehlern lernt man...

    Auf der Quittung ist tatsächlich das Feld ABGELEHNT angekreuzt. :?

    Werde nochmals dem Veranstalter schreiben.

    Ist nur ärgerlich, war der erste Urlaub wo wir einen solchen Mangel angezeigt haben. Und mit der Quittung und Aussage der Reiseleitung haben wir uns darauf verlassen, dass wir problemlos einen Teil des Preises oder eine Gutschrift zurück bekommen. Wir hatten ja auch nicht vor, den Urlaub mit der Dokumentation der Reisemängel zu verbringen.

    Anderern Gästen ist es ja auch so gegangen...

    Aber man lernt dazu...wird dann wohl auch die letzte Reise beim Veranstalter sein die wir da gebucht haben. :disappointed:

  • Armin
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    geschrieben 1374673744000

    Hier ist auch zu sagen daß man als Reisender auch eine Mitwirkungspflicht bezüglich Erbringung vertragsgemäßer Leistungen hat. Primär ist es nicht das Ziel Erstattungen vorzunehmen bzw. zu erhalten sondern die Reise vertragsgemäß abzuwickeln. Bei einer Ablehnung des Umzugs innerhalb des Hotels wird sich der RV wohl darauf berufen und vor Gericht damit durchdringen im Zweifelsfall. Auch als Reisender hat man eben Pflichten den "Schaden" so gering wie möglich zu halten.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1374678640000

    Entweder da gab's vor Ort ein gewaltiges Mißverständnis, oder die Kundenorientierung und die Servicebereitschaft des RL sind als maximal suboptimal zu bezeichnen.

    Nun aber daraus (inkl. einer wohl tatsächlich nicht erfolgenden Rückerstattung) "Rückschlüsse" auf die Qualität des RV zu schließen und/oder ihn deshalb zukünftig gar zu meiden, ist m.E. aber der falsche Ansatz. Mit dieser "Ablehnung" (egal unter welcher Umständen sie zustande kam) würde so ziemlich jeder RV identisch reagieren.

    Der von @Armin dargestellte Sachverhalt ist zutreffend und kommt noch hinzu.

    War dies eure erste Reise mit 1-2-fly? Falls nicht, und ihr schon mehrere Urlauber über diesen RV verbracht habt, könntet ihr ggfs. genau darauf im Rahmen einer (ich wiederhole) höflichen Kulanzanfrage hinweisen.

    Ich fürchte aber, daß jedes weitere Unterfangen fruchtlos bleiben wird.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Lexilexi
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    geschrieben 1374682854000

    @kaethi

    da war der reiseleiter aber mal ein ganz abgezockter. :frowning:

    ich weiß gerade nicht, ob man darüber lachen oder weinen soll.

    er hat euch das so quittiert, dass ihr rechtlich kaum aussicht auf erfolg habt, mit der durchsetzung eurer ansprüche.

    gab es für die "empfehlung" des rl irgendwelche zeugen? gab es noch andere mitreisende, die das gespräch zufällig mitbekommen haben?

    vielleicht könnte man auf diesem weg den veranstalter nich einmal anschreiben und erklären, dass es sich um ein mißverständnis handelt.

    @hoginho

    ich denke schon, dass man vom verahlten rückschlüsse auf den veranstalter ziehen kann. vieleicht sind die rl angehalten, so wenig reklamationen, wie möglich einzureichen.

    vielleicht gibt es für sowas auch eine rangliste?

    wer weiß?

    zumindest sollte es im sinne des veranstalters sein, seine rl so zu delegieren, dass die kunden zufrieden sind und "echte" reklamationen wirklich abgewickelt werden.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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