Hallo kevka
Wollte Euch einfach mal Danke sagen, dass ihr uns auf dem laufenden haltet!
Hallo kevka
Wollte Euch einfach mal Danke sagen, dass ihr uns auf dem laufenden haltet!
kevka,
daran hatte ich auch gedacht, so mit Änderung des Gerichtsstandes und Beweislastumkehr . Da du dir sicher warst du bist virtuell von Ryanair zur erneuten Buchung aufgefordert worden, da die 1.Buchung nicht funktioniert habe, könnte das keine strafbare Handlung gewesen sein. Wo kämen wir denn da hin; wenn z.B. jemand unrechtmäßig ne Lastschrift von meinem Konto abbucht gebe ich das schließlich ja auch wieder zurück , hat mich noch keiner strafrechtlich belangt deswegen.
Vll. sind die CC Firmen allgemein vorsichtiger geworden und/oder es beginnt jetzt auch hier das Spielchen wie bei EC wenn Betrug vorliegt, soll der Kunde beweisen (man hat vereinzelt schon davon gehört), na dann können sie meine (CC) auch zurückhaben.
Wegen der Kosten für Umbuchungen habe ich die AGB (in deutscher Fassung) studiert und bin leicht anderer Auffassung als du; aber bitte prüfe das noch genau gegen. Ich jedenfalls habe es so verstanden.
- Namensänderungen 100 € je gebuchter Gesamtflug/Person (du hast doch hin-und rück/Pers. gemeinsam gebucht?) bei Änderung über ryanair.com, dort aber nicht mit ELV möglich.
- wenn ELV erforderlich, dann nur über Hotline und dann 150 € sonst gleich.
Hinzukommt natürlich (natürlich sagt man jetzt schon) Strafgebühr fürs bezahlen, ich denke hier auch pro Person, es sei denn du hättest jene seltsame Karte.
- solltest du die Flüge für dich selber ändern wollen dann 35 € (55 € bei ELV) je Person und Flugsegment + evtl. falls höherer Tarif den Aufpreis (billiger wird es allerdings nicht ) + Strafgebühr 2x/Person.
Aber prüfe es selber nochmals,
ja Privatrecht ist sehr interessant; theoretisch und wenn es einen nicht selber betrifft.
Frust kann ich sehr gut nachempfinden, das Gefühl von Ohnmacht obwohl man sich im Recht wähnt ist besch .... es als Lehrgeld betrachten zu sollen fällt ungeheuer schwer.
Ich dachte du wolltest heute schon bei RA und/oder Verbraucherschutz sein?
Für zukünftige Fälle hast du ja schon genügend gute Ratschläge erhalten.
Noch so ne Idee von mir. Falls ihr nicht allzuviel Gepäck mitnehmen wollt, dann je Person getrennt buchen (wär dann bei Fehler auch keine so hohe Malus-Summe) und einer checkt am Airport ein mit Gepäck, der andere online und nur für Handgepäckmitnahme (das bringt derzeit noch Ersparnis).
LG Ginus
ich drücke dir nach wie vor beide Daumen
@kevka sagte:
Meinst du, Ryanair übt Druck aus auf die CC`s ? Das wäre echt krass ...
Nein, das ist ganz normal. Ich hatte einmal einen ähnlichen Fall. Da wurde ich auf einer Webseite erst NACH dem Abschluß des gesamten Vorgangs inkl. Zahlung darauf hingewiesen, dass man mir die gekauften Bahntickets nur an eine Adresse in GB schicken könne. Vorher hat man mich meine Adresse ausfüllen lassen, inkl. Landesauswahl mit Pull-Down-Menü von Albanien bis Zypern.
Da hat sich die CC-Firma auch schön rausgehalten. Bei Betrug ist das anders. Aber das Geschäft hab ich ja tatsächlich abgeschlossen.
Stimmt Chriwi, ich erinnere mich, davon hattest du schon mal gepostet, aber ich erinnere mich nicht, dass du schriebst, dass es letztenendes an dem CC Unternehmen lag, dass du dein Geld nicht zurückbekamst.
Also vorsichtiges Fazit, sobald ne größere Gesellschaft oder halbstaatliche Stellen im Spiel sind läuft da nichts mehr mit Geld zurück???
Eine Frage an kevka noch:
was hat deine CC Firma in Aussicht gestellt. Falls du vor der Abbuchung Anweisung zur Nichteinlösung erteilt hättest hätten die das befolgt???? Also, das würde ich im Leben nicht glauben, oder gibts da einen rechtlichen Unterschied, kennt sich jemand damit aus????
Ginus
@ Agapanthus: Ich habe zu danken, Ich danke euch für die vielen Tipps
@ chriwi: Ja, das ist der Mist, da reden sich die CC`s schön raus .. Andererseits kann ich mir schon vorstellen, dass sie wirklich Beweise brauchen für sowas .. Aber einfach nur unverschämt, dass der Nutzer für solche Fehler (etxra gelegt?) bezahlen muss..
@ Ginus: Vielen vielen Dank für die Recherche ! Ich habe nochmal nachgelesen, du hast Recht. Das wäre noch ein Ausweg, der den Aufwand vielleicht ein wenig schmälert..
Die CC-Firma meinte, dass sie die Zahlung nur zurück gehen lassen kann, wenn ich einen schriftlichen Beweis für diesen Fehler auf der Seite (Screenshot o.ä.) vorbringen könne. Der Zeitpunkt der Reklamation sei dabei eher unwichtig, ich habe aber sofort reklamiert. Eine Zeugenaussage käme bei dem Verfahren aber nicht in Frage, wo kämen wir denn da hin ?! Also echt, die hat sich benommen wie Richterin Barbara Salesch ..
Auf jeden Fall fehle ihr ohne schriftlichen Beweis für diese Fehlermeldung die Basis für ein Vorgehen gegen diese Zahlungsverpflichtung.
Auf meine Bitte, irgendwie zu tricksen, damit Ryanair zivilrechtlich gegen mich vorgehen muss, hat sie regelrecht empört reagiert (wo kämen wir ..) und das sei außerdem auch nicht möglich, da Ryanair immer wieder an die CC-Firma herantreten würde und nicht an mich ?!
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Ich habe heute eine gute Anwältin gefunden, sie und ihr Partner haben die Fachgebiete IT-Recht und Reiserecht, ich denke das passt ganz gut ..
Leider habe ich erst in 7 Tagen einen Termin bekommen !
Wegen Verbraucherschutz: Habe mir deine Aussage zu Herzen genommen, ich kümmere mich erstmal um "mich" und den RA. Auch mein Vater meint, dass ich den Verbraucherschutz immer noch informieren kann, wenn ich genug Zeit habe, und die habe ich gerade leider nicht..
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Ich danke euch nochmal für eure Hilfe ! Ich bin mal echt auf das Gespräch mit der RA gespannt ..
Kevka
@kevka: Die Aussage des CC-Unternehmens damals war, dass sie mir und dem Unternehmen (thetrainline.com) gleichermaßen verpflichtet sind. Dass ich etwas gekauft habe, was ich gar nicht in Anspruch nehmen kann, war nebensächlich. Um die Umstände kann sich die CC-Kartenfirma natürlich nicht kümmern, das versteh ich schon.
Die Kommunikation mit thetrainline.com war damals mühsam und erinnert mich an Deinen Fall. Die hätten damals nur meine Buchung so ändern müssen, dass ich mir die Fahrkarten in England aus dem Automaten ziehen hätte können, haben aber auf stur gestellt. Allerdings ging's damals nur um ca. 50 Euro.
Hmm, ich verstehe auch, dass da ein Problem für die CC´s entsteht, sich zu rechtfertigen.. Wenn man einen Vertrag willentlich abgeschlossen hat, können die halt nicht viel machen ..
Ich habe aber meiner Meinung nach den Vertrag gar nicht wissentlich abgeschlossen, da die Fehlermeldung genau das ausdrücklich verneint hat. Das dumme ist jetzt halt, dass ich genau das der CC-Firma beweisen muss :-/
Vielleicht sollte ich mein blindes Vertrauen in MasterCard und Co. auch nochmal gründlich überdenken ..
Was hast du dann gemacht ? Briefe, Anrufe, oder andere Wege ? Das ist aber auch schon sehr mies von denen :/
Also wenn sich das alles so zugetragen hat, dann hätt ich noch eine Idee.
Wenn es so war, ist es wohl Betrug, da sie ja auf die Zahlung bestehen. Dann würde ich Betrugsanzeige bei der Polizei stellen. Die haben inzwischen Fachpersonal, die aus einem Computer vieles wieder herausholen...
Sollte dieser Hinweis auf deinem Compi gewesen sein, müsste ein Experte bei den Behörden den irgendwo auf deiner Festplatte noch wiederfinden können. Ich habe einmal einen Bericht gesehen, da ging es um nicht jugendfreie Seiten und späteren Kostenforderungen. Da wurde die Festplatte gelöscht, um den Hausfrieden nicht schief hängen zu lassen. Tja, da war dann nichts mehr zu machen. Da wurde der Hinweis nämlich gegeben, bei solchen Fallen auf diversen Seiten NIEMALS die Platte löschen, damit der Vorgang weg ist. Euer Vertragspartner hat alle Daten und ihr nichts mehr.
Also ich würds mal so versuchen, wie gesagt ein Spezialist sollte da was finden in den Tiefen deiner Platte....
Betrug ist ein hartes Wort.
Wollen wir es mal Irrtum, Systemfehlfunktion, leichtfertiger Umgang mit dem Willen und dem Geld des Kunden, Uneinsichtigkeit wegen 500 € größere Nachforschungen zugunsten des Kunden anzustellen, nicht abrückenwollen von der 1.Beurteilung, Unwille zur Einzelfallprüfung etc, nennen. Ob man für eine privatrechtliche Geldforderung Polizei und Staatsanwaltschaft interessieren kann? Das Fachpersonal ist zweifelsohne vorhanden aber werden dieselben Zeit aufwenden können dafür, wo ist das Allgemeininteresse an einer solchen Angelegenheit soweit nicht ein "System" erkennbar ist? Wenn es natürlich möglicherweise um Pornographie im Internet geht, oder aber der Leidensdruck aufgrund tausender Betroffener sehr groß wird, oder der Staat als solcher sich in Gefahr sieht, dann ...
Versuch macht natürlich auch hier klug.
Sollte kevka selber einen solchen Spezialisten an der Hand haben/beauftragen und den gewünschten Erfolg haben, wird dann nicht was zu Eingang steht dagegengehalten werden und lediglich 1 x die Kontobelastung retournieren wollen?
@ kevka
Ryanair ist natürlich eine nicht unerhebliche Größe im CC Geschehen. Die Aussage der CC-Dame man würde einen "screenshot" als Beweis akzeptieren kostet ja nichts und man kann den Kunden milder stimmen. Leicht ist es, dem CC Inhaber das was er grade nicht erbringen kann, als mögliche Lösung vorzuschlagen .
@ginus: Du fragst
Ob man für eine privatrechtliche Geldforderung Polizei und Staatsanwaltschaft interessieren kann?
Selbstverständlich
Oder meinst du in Deutschland werden Anzeigen nur bei öffentlichem Interesse bearbeitet? Also in diesem Bereich ist mir eine Zwei- oder Mehrklassengesellschaft bislang nicht bekannt
Ob die mit gleicher Schnelligkeit -als wenn öff. Interesse beständ- arbeiten sei dahingestellt. Es mag ja sein, das es ewig dauert bis es einen Termin gibt und bis es womögl. den PC zurückgibt, aber sicher sollte sein, wenn dort auf dem Rechner etwas ist, dann wird es auch gefunden.
Alles andere wäre
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!