Wer kann eine grundlegende Auskunft zur Rückerstattung bei Pauschalreisen (Flug-Hotel-Transfer) geben? Es geht um die Bemessungsgrundlage für eine unstrittige Erstattung seitens des Veranstalters Konkret:
In unserem Fall war der Pool für die gesamte Zeit nicht nutzbar wegen Instandsetzung. Der Veranstalter informierte per Mail einen Tag vor Abflug. Fuerteventura, Anfang Oktober, 2 Wochen, 28 Grad. Der Reiseveranstalter bietet 10% Rückerstattung an: Über den Prozentsatz kann man sicher streiten. Der ist auch nicht Kern meiner Frage. Aber 10 Prozent wovon? Der Reiseveranstalter LMX Touritstik sagt: "10 Prozent vom anteiligen Hotelpreis der Reise". Diesen benennt er mit ungefähr der Hälfte des pauschal gezahlten Reisepreises. Die Argumentation dahinter: "Die Reklamation betrifft lediglich das Hotel, nicht die anderen gebuchten Leistungen. Ist die Bemessungsgrundlage für eine Erstattung (wieviel Prozent auch immer) der pauschal gezahlte Reisepreis oder der auf die reinen Hotelkosten entfallende Teil einer Pauschalreise (aber woher soll ich diesen Anteil kennen?)
Vielen Dank für Eure Information Heiko Rether