• kamatipura
    Dabei seit: 1120089600000
    Beiträge: 14
    geschrieben 1480757940000

    Wer kann eine grundlegende Auskunft zur Rückerstattung bei Pauschalreisen (Flug-Hotel-Transfer) geben? Es geht um die Bemessungsgrundlage für eine unstrittige Erstattung seitens des Veranstalters Konkret:

    In unserem Fall war der Pool für die gesamte Zeit nicht nutzbar wegen Instandsetzung. Der Veranstalter informierte per Mail einen Tag vor Abflug. Fuerteventura, Anfang Oktober, 2 Wochen, 28 Grad. Der Reiseveranstalter bietet 10% Rückerstattung an: Über den Prozentsatz kann man sicher streiten. Der ist auch nicht Kern meiner Frage. Aber 10 Prozent wovon? Der Reiseveranstalter LMX Touritstik sagt: "10 Prozent vom anteiligen Hotelpreis der Reise". Diesen benennt er mit ungefähr der Hälfte des pauschal gezahlten Reisepreises. Die Argumentation dahinter: "Die Reklamation betrifft lediglich das Hotel, nicht die anderen gebuchten Leistungen.   Ist die Bemessungsgrundlage für eine Erstattung (wieviel Prozent auch immer) der pauschal gezahlte Reisepreis oder der auf die reinen Hotelkosten entfallende Teil einer Pauschalreise (aber woher soll ich diesen Anteil kennen?)

    Vielen Dank für Eure Information Heiko Rether

    Auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1480766230000

    Bei einer klassischen Pauschalreise, die aus 2 oder mehr Leistungsbestandteilen zusammengesetzt ist, bemisst sich die Minderung logischerweise am gesamten Reisepreis und nicht etwa an einem angeblichen "anteiligen Hotelpreis".

    Bei vollkommenem Ausfall im Badeurlaub sind 20% als Minderung anzusetzen.

    Edit:

    Ich vermute, LMX argumentiert so, da die Reise aus einzelnen Bausteinen zusammengesetzt wurde, also im sog. dynamic packaging. Das spielt jedoch für die Anspruchsgrundlage keine Rolle, da die Reise insgesamt beeinträchtigt war.

    Auf dieser Grundlage basieren auch die Minderungsempfehlungen gem. der Frankfurter Tabelle.

    Gelegentlich greife ich mir an den Kopf auf was für aberwitzige Argumentationen Veranstalter kommen, wenn es um die Ermittlung von Ansprüchen der Reisenden geht ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • kamatipura
    Dabei seit: 1120089600000
    Beiträge: 14
    geschrieben 1480774313000

    Vielen Dank @vonSchmeling;

    anders kann es meiner Meinung auch gar nicht sein. Denn würde man den Pauschalpreis in Einzelteile zerlegen und diese als Bemessungsgrundlage nehmen, dann würde ja eine noch größere Diskussion der Beteiligten anfangen, nämlich wie hoch ist denn der jeweilige Anteil an Hotel-Flug-Transfer. Welcher Reiseveranstalter würde diese Zahlen offen legen wollen oder können. Andere Reisende im gleichen Hotel haben anstandslos eine Gutschrift über 10% des pauschalen Reisepreises erstattet bekommen, einem Gast wurden die 10% sogar vom Reiseleiter vor Ort mit "sorry wegen des Pools - der muss halt auch mal General-Instand gesetzt werden und das dauert 3 Wochen" und "schönen Urlaub noch" ausgehändigt. Wir sind garantiert nicht die Urlauber, die mit der Lupe einen Mangel finden wollen und mit Mitte 50 ist dies unsere erste Reklamation. Aber irgendwie fühlen wir uns von LMX veralbert.

    Auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1480781823000

    Das ließe sich schon darlegen, nur bei Pauschalreisen gibt es keine Differenzierung zwischen den Leistungsteilen Flug oder Hotelaufenthalt. Die Reise ist insgesamt beeinträchtigt, das wäre nur bei separater Hotelbuchung anders zu handhaben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • kamatipura
    Dabei seit: 1120089600000
    Beiträge: 14
    geschrieben 1480792883000

    Vielen Dank @vonschmeling,

    Ihr Argument ist schlüssig und auch logisch.

    Es bleibt wohl nichts übrig, als mit dem Veranstalter zu streiten, denn einlenken will er nicht, das hat er schon signalisiert. Schade eigentlich, denn die schönsten Tage im Jahr haben so ein Nachspiel.

    Auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1480796499000

    Was hältst du davon, dem Veranstalter schlicht mitzuteilen, dass lt. regelmäßiger Rechtsauffassung eine Minderung von 15% auf den gesamten Reisepreis für deine Causa angemessen erscheint und du dich gerne in diesem Rahmen vergleichen möchtest?

    Beziffere den entsprechenden Betrag und verzichte zunächst gänzlich auf die Androhung rechtlicher Schritte.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • kamatipura
    Dabei seit: 1120089600000
    Beiträge: 14
    geschrieben 1480798863000

    Hallo @vonschmeling

     

    danke für den Hinweis. So werden wir es machen. Noch einmal schriftlich den Sachverhalt schildern, und so wie vorgeschlagen die 15% vom gesamten Reisepreis als Vergleich anbieten. Angemessene Frist setzen mit Bitte auf Antwort. Sollte Antwort ausbleiben oder abschlägig beantwortet werden, dann nächster Schritt. Vielen Dank für den Gedankenaustausch.  Heiko

    Auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1480799393000

    Nein, bloß nicht nochmal den Sachverhalt "schildern", sich einfach auf regelmäßige Rechtsprechung berufen und kein Geeier mehr um die (recht eindeutige!) Sache machen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wiener-michl
    Dabei seit: 1113436800000
    Beiträge: 4493
    Verwarnt
    geschrieben 1480835045000

    kamatipura:

    In unserem Fall war der Pool für die gesamte Zeit nicht nutzbar wegen Instandsetzung. Der Veranstalter informierte per Mail einen Tag vor Abflug. Fuerteventura, Anfang Oktober, 2 Wochen, 28 Grad. Der Reiseveranstalter bietet 10% Rückerstattung an:

    ==================================================

    Vielleicht werden nur deswegen 10 % angeboten weil der Badeurlaub in diesem Fall ja nicht nur aus dem Pool besteht sondern auch aus Strand und Meer. Ergo war der "Badeurlaub" an sich nicht komplett im Eimer sondern nur zum Teil. Was ich auch logisch finde, weil man normalerweise nicht nur wegen dem Hotelpool nach Fuerteventura fliegt.

    Das ist aber alles eine reine Vermutung von mir.

    Ich würde es so machen wie vonschmeling vorgeschlagen hat, die Argumente von Lmx abwarten und ggfls Gegenargumente nachreichen.

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1480846602000

    So wird das wohl sein, allerdings ist eben auf dem gesamten Reisepreis zu bemessen.

    Vermutlich wird sich kamatipura auch mit 10% anfreunden können, sofern sie denn nicht aus einem imaginären Hotelpreis berechnet werden.

    Pool gebucht, Pool nicht bekommen ist auch in einem Strandhotel ein Mangel.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!