Falsch gelesen , sorry.
Der letzte Absatz gehört noch zum Statement des Va. Hab ich falsch interpretiert, tut leid.
Falsch gelesen , sorry.
Der letzte Absatz gehört noch zum Statement des Va. Hab ich falsch interpretiert, tut leid.
Nix passiert!
Vielen Dank liebe Foristen, ich werde Euch über die Antwort des Veranstalters informieren. Ich hoffe, sie lenken ein und wir können uns einigen. Viele Grüße Kamatipura
Falls nicht bediene dich des von mir zitierten Passus aus dem Urteil für die Argumentation.
Natürlich ist das nicht bindend für andere Fälle, diese Begründung der Entscheidung aber auf alle Fälle breit anwendbar - so auch auf eure Causa.
Hallo
Ich habe es 1999 bei Gulet auch zuerst im Guten versucht, und ärgere mich bis heute das ich dem Veranstalter nicht gleich mit dem Stellwagen sprich Anwalt ins Gesicht gefahren bin.
Erst als ich die Sache einem Anwalt - ich habe über den ARBÖ eine Reiserechtsschutzversicherung - übergeben hatte, habe ich blitzschnell eine angemessene Entschädigung bekommen.
Gruß
Karl
Das ist ebenso bedauerlich wie nicht untypisch ...
Sofern kamatipura sich auf eine Rechtschutzversicherung stützen kann würde ich in diesem Fall tatsächlich empfehlen einen Anwalt mit dem fraglichen Vortrag zu beauftragen.
Wie burton_ schon herauarbeitete ist die Rechtslage ausreichend eindeutig, um seitens des Veranstalters auf Ambitionen zu einer vorgerichtlichen Einigung zu bauen.
Kurzes Feedback an die Foristen, die mir mit Ihrem Erfahrungsschatz und Ihrer Meinung zur Seite standen;
Ich hatte dem Veranstalter nett und freundlich vorgeschlagen, uns auf einen Vergleich in Höhe von 15 % des Reisepreises zu einigen und ihn gebeten, bis zum 15.12.2016 auf diesen Vorschlag zu antworten. Es geschah – nichts.
Ein mögliches Vorgehen, wie ich es aus der Geschäftswelt kenne, wäre das Stellen eines Mahnbescheides über die von mir vorgeschlagenen Höhe, weil der Vertragspartner seinerseits die vereinbarte Leistung (Hotel mit Pool) nicht erfüllt hat. Im Mahnbescheid gleichzeitig hinterlegen, dass bei Widerspruch eine Abgabe an das von mir gewünschte (muss nicht das in den AGB des Veranstalters benannte Gericht sein) automatisch erfolgt. Dann Klage beim dann zuständigen Gericht. Ich habe leider keine Reiserechtschutzversicherung.
In diesem Fall würde ich dir unbedingt von einer streitigen Einigung abraten (= meine subjektive Meinung) - unbenommen der Kenntnis der genauen Höhe deiner Forderung.
Es würde ein Vergleich vorgeschlagen mit gegenseitiger Kostenaufrechnung - dabei kannst du nicht gewinnen.
Das wird deinem Gegenüber vermutlich wohl bewusst sein und ursächlich für den geringen Drang sich deiner Angelegenheit anzunehmen.
Yep, würde es auch davon abhängig machen, um wieviel es effektiv geht und was mir persönlich die Nummer dann für nen Aufwand und Stress wert wäre, eingedenk der Tatsache, daß man vielleicht bis zum Ende gehen müßte. Jedenfalls wäre es mir eine Erwähnung im Veranstalterthread wert, denn solche Praktiken gehören kommuniziert, hat was von der Öger-Flughafen-Nummer und es scheint immer mehr so zu werden, daß Veranstalter Masse gegen bestehende Rechtssprechung abwägen in den für sie vielleicht nicht gerade einfachen Zeiten, aber eine Ausrede kann das nicht sein...
... und vor allen Dingen den Veranstalter namentlich benennen, das Verhalten hat nämlich tatsächlich ein ziemliches "G´schmäckle"!
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!