• cathze
    Dabei seit: 1230422400000
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    geschrieben 1252598400000

    Hallo,

    Ich habe eben eine Email bekommen und bin gerade etwas ratlos, vielleicht kann mir ja jemand helfen? Falls ich die Antwort auf meine Frage irgendwo im Forum finde, könnt ihr mich ja auch dort hin verweisen. Ich finde jedenfalls nichts bzw. die meisten Links in dem Flugzeitenänderungsthread gehen bei mir nicht.

    Jetzt zum Thema:

    Ich bekomme eben eine Email von Ryanair, dass mein Flug verlegt wurde und zwar um mehr als 24 Stunden. Ich habe direkt über die Ryanairseite einen Flug nach London am 09.12. und einen zurück am 14.12. 9.50 Uhr gebucht. Jetzt wurde mein Rückflug auf den 13.12. um 7:10 Uhr verlegt.

    Ich habe nur die Flüge direkt bei Ryanair gebucht und die Zimmer dann extra, also nix pauschal.

    Geht das so einfach? Ich meine, das Geld fürs Zimmer ist ja dann futsch, ist ja in London auch nicht unbedingt ein Schnäppchen, von dem ganzen Tag, der fehlt, mal abgesehen.

    Kann ich da irgendwas machen oder muss ich das so hinnehmen? Als Lösung wird mir eine kostenlose Stornierung oder ein Travel Credit angeboten, wobei ich noch nicht so richtig rausgefunden habe, was damit gemeint ist. Naja, oder einfach annehmen kann ich, aber dann sind die 150 Euro für die Nacht dahin. Und ein ganzer schöner Londontag :( Was mir am liebsten wäre, ist nicht vom 09. bis 14. (bzw. jetzt ja 13) zu fliegen, sondern vom 11. bis 16., dann ists wieder die gleiche Anzahl an Tagen. Aber vermutlich machen da weder Ryanair, noch das Hotel mit.

    Kenne mich da gar nicht aus und bin gerade etwas irritiert und ratlos.

    Edit: Habe gerade gesehen, dass man ja in den Flugzeitenänderungsthread auch posten kann. Tut mir Leid, hab ich vorher nicht gesehen. Man kann mich ja dorthin umposten, sorry deshalb. Die Email hat mich gerade etwas verwirrt.

    LG, Cathze.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1252602163000

    Aus meiner Sicht hast du einen Beförderungsvertrag zu fixen Bedingungen abgeschlossen, und der muss erfüllt werden. Im europäischen Verkehr gibt es klare Regeln für Verzögerungen, und die Vorverlegung um einen Tag ist erst recht nicht hinnehmbar.

    Man muss dir ( auf Kosten der airline ) eine adäquate Alternative anbieten. Kostenlose Stornierung ist ein Witz. Aber die erhaltene e-mail ist die erste der vielen Abwimmelstrategien, um dich mürbe zu machen.

    Ich würde darauf antworten, das du auf die Erfüllung des Vertrages bestehtst. Und dann mal schauen, was kommt.

    Gruss Gabriela

    PS: ich hoffe doch, das der gebuchte Flug nicht ein Sonderkontingent mit dazu gehörigen Ausnahmeregeln war ? Schaue mal nach, was man dir geschrieben bzw. geschickt hat.

  • cathze
    Dabei seit: 1230422400000
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    geschrieben 1252603642000

    Wahh.. jetzt hab ich meinen Beitrag gelöscht.. :shock1:   (Der Beitrag-löschen-Button sollte irgendwie gesichert werden  :p )

    Also noch mal:

    Danke für deine schnelle Antwort, Gabriela.

    Ich würde eigentlich nicht sagen, dass es sich bei den Flügen um ein Sonderkontingent gehandelt hat. Ryanair bietet ständig Flüge an für die die Steuern und Gebühren (wie z.B. diese blödsinnige Online-Check-In Gebühr) entfallen. Die bieten solche Flüge aber jede Woche an, also so besonders ist das nicht. So ein Flug war das halt.

    Allerdings konnte ich weder in der Email, die mir damals von Ryanair geschickt wurde, noch in den Geschäftsbedingungen lesen, dass diese Flüge mit besonderen Bedingungen einhergehen und man mir mal einfach so meinen Flug um 26 Stunden vorverlegen kann. Ich bin auch gerade eben die Buchung eines solchen Fluges bis fast zum Ende durchgegangen. An keiner Stelle kam ein Hinweis, dass ich damit einwillige, dass mein Flug praktisch vogelfrei ist und ich mich zum Deppen machen lassen muss. ;)

    Kann ich die Email von Ryanair hier einstellen? Steht aber nix besonders drin.

    Und was kann ich denn verlangen? Den Flug am 14. gibts offensichtlich nicht mehr. Kann ich verlangen, dass mir das Hotelzimmer für die Nacht vom 13. auf den 14. erstattet wird? Mehr will ich ja gar nicht.

    LG, Cathze.
  • cathze
    Dabei seit: 1230422400000
    Beiträge: 99
    geschrieben 1252610681000

    Ich habe jetzt auf der Ryanairseite einen Verweis auf eine EU-Richtlinie gefunden. Dort heißt es:

    FLUGANNULLIERUNG

    Bei einer Flugannullierung stehen Ihnen die unten aufgeführten Rechte mit folgenden Ausnahmen

    zu:

    - Sie wurden zwei Wochen vor Abflugtermin über die Annullierung informiert,

    oder...

    Heißt das, dass ich keine Rechte habe, außer denen, die mir in der Email angeboten wurden, weil ich min. 2 Wochen vor Abflugtermin informiert wurde?

    Ist doch aber sch..

    Mein Hotel buche ich doch nicht erst 2 Wochen vorher. Dass dem Fluggast dabei Nachteile entstehen, ist doch offensichtlich. Wenn der Flug jetzt einen Tag später ginge, ok. Dann könnte ich sogar mit den Kosten für einen Extratag im Hotel leben. Aber eine komplett verschenkte Hotelnacht? Schon fies.

    LG, Cathze.
  • chriwi
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 22480
    geschrieben 1252612551000

    Ich krieg grad wieder mal Kopfschmerzen, wie immer wenn ich juristische Texte lese. :?

    Art.5 ( „Annullierung" ) der Verordnung Nr. 261/2004 lautet:

    „(1)Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

    c)vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

    i)sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet,

    Die Ausgleichsleistungen, die in Art. 7 aufgezählt werden, sind finanzeller Natur, in Abhängigkeit von der Länge der Flugstrecke (bis 1500 km 250 Euro, darüber 400 Euro,...). Hier geht's nicht um die Ersatzbeförderung, zu der RyanAir lt. EU-Recht verpflichtet ist.

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • cathze
    Dabei seit: 1230422400000
    Beiträge: 99
    geschrieben 1252612934000

    Hallo Chriwi,

    Tut mir Leid wegen deiner Kopfschmerzen. Das wollte ich natürlich nicht :)

    Diese EU-Verordnung habe ich auch gefunden. Aber ich werde ja weit mehr als 2 Wochen vor dem geplanten Abflug informiert. Mehr als 3 Monate vorher sogar.

    Heißt das jetzt, dass ich einfach damit leben muss?

    LG, Cathze.
  • chriwi
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 22480
    geschrieben 1252614424000

    Mach Dir keine Gedanken um meinen Kopf. Ich hätt's ja nicht lesen müssen. :laughing:

    Die 2-Wochen-Frist betrifft mmg. nach nur die Ausgleichszahlungen, NICHT jedoch die Verpflichtung von RyanAir, Dir eine angemessene Ersatzbeförderung zukommen zu lassen. Aber wart lieber, was die Experten schreiben. Ich bin keiner.

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • waldo27
    Dabei seit: 1245628800000
    Beiträge: 31
    geschrieben 1252615825000

    Hallo Freunde,

    so ist das mit den Schnäppchen. Irdendwo ist da fast immer ein Pferdefuß.

    Aber man lernt immer am Besten durch Schmerzen.

    Einen schönen Abend

    waldo

  • cathze
    Dabei seit: 1230422400000
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    geschrieben 1252620760000

    @ chriwi: Vielen Dank für deine Antwort. Mal schauen, ob das noch wer bestätigen kann. Ich übe mich in Geduld. Ich hätte am liebsten sofort bei Ryanair angerufen, aber vielleicht informiere ich mich vorher ein bisschen. Das Einzige, was mich heute davon abgehalten hat, ist die Tatsache, dass ich Englisch hätte sprechen müssen, weil es mir widerstrebt 2 Euro für eine Minute deutsches Telefongespräch zu bezahlen.

    @ waldo27: Selbst wenn ich die Nacht in dem Hotel umsonst bezahlt habe, ist es ingesamt immer noch günstiger, als irgendwie sonst. Ich bin noch Studentin und bin, wenn ich auch mal was erleben will, auf so manches Schnäppchen angewiesen. Und abenteuerlustig bin auch, ein gewisses Risiko ist bei sowas freilich immer dabei. Trotzdem kanns ja nicht schaden, sich mal zu erkundigen, ob man da nicht vielleicht doch etwas machen kann. Schön wäre es jedenfalls.

    LG, Cathze.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1252621659000

    Auf der Ryanair Hompage kann man fuer den 14.12. Fluege von London Stansted nach Berlin, Bremen, Duesseldorf, Frankfurt, Hamburg, Karlsuhe und Memmingen buchen. Nur Friedrichshafen ist ausgebucht.

    Keine Ahnung wo du hin musst, aber irgend einer der Flugplaetze muesste doch passen. Und ich wuerde Ryanair schreiben dass sie dich gefaelligst auf diesen passenden Flug am 14.12. umbuchen sollen.

    Oder, falls sie absolut stur sind, dann ueberleg doch ob dir der extra Tag in London nicht 11 Euro, fuer ein neues Ticket, wert ist.

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