• MrStorm
    Dabei seit: 1441238400000
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    geschrieben 1655125897054 , zuletzt editiert von MrStorm

    Hmm der Airportbetreiber behauptet genau das Gegenteil .

    Zitat aus der E-Mail :

    Leider ist es für uns jedoch sehr schwierig, Einfluss auf die Servicequalität bei der Gepäckausgabe zu nehmen. Dies liegt daran, dass das aufgegebene Gepäck grundsätzlich in der Obhut der Airlines liegt. Diese haben externe Dienstleistungsunternehmen mit den damit verbundenen Tätigkeiten betraut. Dazu zählt neben der raschen Ausgabe des Gepäcks auch die angemessene Information über Verzögerungen und etwaige Wartezeiten. Wir als Flughafenbetreiber stellen lediglich die dafür erforderliche Infrastruktur.

    Da wir nicht Auftraggeber dieser Firmen sind, können wir die dortigen Abläufe und die Personalplanung leider nicht direkt steuern. Daher empfehlen wir Passagieren, sich in diesem Punkt auch direkt an die Airline zu wenden, mit der der Beförderungsvertrag geschlossen wurde. Etwaige Schadensersatzansprüche bitten wir ebenfalls dort zu platzieren.“

    @vs

    Kann man deine Aussage zur Zuständigkeit irgendwo nachlesen , damit ich eine Argumentationsgrundlage habe ?

    Ich werde aber mein Abliegen jetzt erstmal bei Condor vortragen .

    Mal sehen was die so erzählen .

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1655127305807

    Zuständigkeit Airport DUS Gepäckabfertigung Groundhandling DUS Gepäckabfertigung

  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
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    geschrieben 1655127325176

    Interessante Frage, Ich hätte spontan auch gesagt - das Groundhandling, also der Flughafen, ist verantwortlich. Dem entgegen steht aber, dass die Airline grundsätzlich von der Aufgabe des Gepäcks bis zur Wiederaushändigung die Verantwortung für das aufgegebene Gut hat. Natürlich beinhalten die Flughafengebühren die Auslagerung gewisser Services, wie das Be- und Entladen. Und der Flughafen wiederum hat dafür Subunternehmer eingestellt welche das eigentliche Doing übernehmen - die Flugzeugcrew entlädt ihren Flieger ja nicht selber.

    D.h. für mich als Laien aber erstmal - die Airline ist grundsätzlich verantwortlich und somit der erste Ansprechpartner. Sie könnte aber ggfs. den Flughafenbetreiber und dieser wiederum den Dienstleister wegen mangelnder Vertragserfüllung in Regress nehmen.

  • MrStorm
    Dabei seit: 1441238400000
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    geschrieben 1655129311145

    @Ahotep

    Vielen Dank für den nützlichen Link !!

    ich vermute es ist so wie vs schon gesagt hat , dass eine derartige Beschwerde nicht so häufig vorkommt.

    Oder jeder versucht dem Anderen den schwarzen Peter zuzuschieben.

    Wie auch immer …

    Ich konfrontiere den DUS Airport mal mit dem Link und werde dann nochmal berichten !

    Scheint aber tatsächlich alles doch komplizierter zu sein als Gedacht .

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1655129828574

    In knapp 3 Wochen beginnen in NRW die Sommerferien. Diese und ähnliche Fragen werden dann sicherlich öfter auftauchen.

    Ich denke da auch an die ewig langen Sicherheitskontrollen, weil das Personal fehlt.

  • MrStorm
    Dabei seit: 1441238400000
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    geschrieben 1655130987442 , zuletzt editiert von MrStorm

    Die Probleme werden mit Sicherheit nicht kleiner mit Beginn der Sommerferien in NRW .

    Der Unterschied ist nur, dass für die Sicherheitskontrollen die Bundespolizei bzw. durch sie beauftragte Dienstleister zuständig sind.

    Aber grundsätzlich wäre es auch da mal gut zu wissen, wer in einem Fall von verpasstem Flug die Verantwortung übernehmen wird und damit Regresspflichtig wäre.

    Gibt es da schon Rechtsprechungen ?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1655131547372

    @MrStorm

    Die Siko fällt in den Verantwortungsbereich des Bundes. Dieser ist dann auch für Ansprüche im Schadenausgleich zuständig.

    Nochmal zum Gepäck:

    Die Obhut liegt bei der Airline, das ist schon richtig. Nur handelt es sich hier ja nicht um einen Verlust oder eine Beschädigung, sondern vielmehr um ein reines Problem mit dem Handling auf dem Flughafengelände. Das kann das LFU doch noch viel weniger beeinflussen als der Airportbetreiber!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • MrStorm
    Dabei seit: 1441238400000
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    geschrieben 1655132186788

    Ich habe den Customer Service nochmal mit dem Link und dem Hinweis der dort beschriebenen Leistungen konfrontiert.

    Ich würde mich tatsächlich auch wundern , wenn die Gepäckabfertigung in der Verantwortung der Airline liegen würde .

    Ich warte mal ab, ob da noch eine Reaktion auf meinen Einwand kommt und berichte weiter.

    @vs

    Danke für die Erläuterung zur Zuständigkeit der Siko !

  • SSC-747
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    geschrieben 1655138725653 , zuletzt editiert von SSC-747

    Also für Gepäck ist immer die Airline zuständig. Bei Verspätung, Verlust, Beschädigung von Gepäck muss die Airline sich drum kümmern & haften (Montrealer Übereinkommen als Grundlage -das Übereinkommen kann übrigens theoretisch auch für Verspätungen unter 3 Std. herangezogen werden, wenn man dadurch einen Schaden erlitten hat ( z.B. seinen Zug verpasst (trotz "ausreichend" Puffer etc.). Ich habe mal als Student bei Fraport (Gepäckabfertigung) gearbeitet und bei einem der wechselnden Jobs war ich bei Lufthansa und durfte die Koffer nach Adressen durchsuchen;-) Teils wirklich sehr unschön gewesen inklusive großer Überraschungen;).

  • MrStorm
    Dabei seit: 1441238400000
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    geschrieben 1655139665226

    @ssc-747

    Das die Airline grundsätzlich für das Gepäck verantwortlich ist , stelle ich ja auch gar nicht in Abrede .

    Bei Beschädigung, Verlust oder verspäteter Auslieferung ( im Sinne das Gepäck nicht mitgenommen wurde und später nachgeliefert wird ) würde ich auch den LVU in der Verantwortung sehen .

    Aber in meinem Fall war das Gepäck ja nicht verschollen , es wurde nur nicht zeitnah ausgegeben.

    Das ist dann wohl eher ein Versäumnis, was ich dem zuständigen Dienstleister zu schreiben würde .

    Aber ich bin selbst gespannt , ob sich jetzt noch jemand verantwortlich fühlt .

    tbc ;-)

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