Hmm der Airportbetreiber behauptet genau das Gegenteil .
Zitat aus der E-Mail :
“Leider ist es für uns jedoch sehr schwierig, Einfluss auf die Servicequalität bei der Gepäckausgabe zu nehmen. Dies liegt daran, dass das aufgegebene Gepäck grundsätzlich in der Obhut der Airlines liegt. Diese haben externe Dienstleistungsunternehmen mit den damit verbundenen Tätigkeiten betraut. Dazu zählt neben der raschen Ausgabe des Gepäcks auch die angemessene Information über Verzögerungen und etwaige Wartezeiten. Wir als Flughafenbetreiber stellen lediglich die dafür erforderliche Infrastruktur.
Da wir nicht Auftraggeber dieser Firmen sind, können wir die dortigen Abläufe und die Personalplanung leider nicht direkt steuern. Daher empfehlen wir Passagieren, sich in diesem Punkt auch direkt an die Airline zu wenden, mit der der Beförderungsvertrag geschlossen wurde. Etwaige Schadensersatzansprüche bitten wir ebenfalls dort zu platzieren.“
Kann man deine Aussage zur Zuständigkeit irgendwo nachlesen , damit ich eine Argumentationsgrundlage habe ?
Ich werde aber mein Abliegen jetzt erstmal bei Condor vortragen .
Mal sehen was die so erzählen .