@ssc-747 sagte:
Also für Gepäck ist immer die Airline zuständig.
Sorry, aber das ist mir zu kategorisch.
Es ist zwar richtig, dass das LFU für Verluste und Beschädigung eintreten muss, auch wenn es diese nicht selbst verschuldet hat.
Der hier geschilderte Sachverhalt liegt jedoch entscheidend anders und hat der Airport Betreiber darauf sehr wohl Einfluss. Wer denn sonst?
Vielleicht könnte man konstatieren, dass die Beschwerde dennoch beim LFU zu führen wäre, das dann wiederum den Dienstleister am Flughafen auf Schadenersatz in Anpruch nimmt. Nur ganz so lapidar wie MrStorm mitgeteilt ist es m.E. nicht.