• chaoskind
    Dabei seit: 1125273600000
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    geschrieben 1126617044000

    Hallo,

    ich habe gestern (schon fast im Halbschlaf) in den Nachrichten (RTL-Nachtjournal??? weiss es nicht genau) folgendes mitbekommen:

    Der Veranstalter ITS wurde hier zu einer Entschädigungszahlung von ca. 70.000 EURO verklagt, da ein Junge im Hotel, welches über ITS gebucht wurde, im Pool ertrank. Anscheinend war etwas mit dem Ansaugteil im Pool nicht OK, und der Kleine konnte nicht mehr auftauchen.

    Ich finde das natürlich sehr tragisch, und die Angehörigen haben mein vollstes Beileid.

    Aber meine Frage nun dazu:

    Sind denn die Veranstalter tatsächlich für so etwas verantwortlich? Klar, muss sich ITS vergewissern, dass die angebotenen Hotels keine Sicherheitsmängel aufweisen, und das ist ein erheblicher! Aber wenn das nun während der laufenden Feriensaison passiert, kann man doch von keinem Veranstalter erwarten, in jedem Hotel alles durchzuchecken, m.E. wäre in diesem Fall das Hotel zur Rechenschaft zu ziehen.

    Hat irgendjemand hier das Gerichtsurteil im Detail, bzw. was haltet ihr davon?

    Gruss, Mona

    Keep smiling, keep shining!
  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1126617436000

    test

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1126620957000

    Ja, das Ergebnis ist in der Tat

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1126621338000

    SORRY, das neue Forum ist noch zu neu für mich... :D

    Ja, das Urteil ist in der Tat "niederschmetternd" und auch überraschend (auch wenn es schon die Revision war) und kann u.U. weitreichende Folgen für die Tourismusbranche haben.

    Jetzt fehlt nur noch, das die Familie des beim Bombenanschlag auf Djerba verletzten Jungen gegen einen anderen Reiseveranstalter recht bekommt und dieser zur Zahlung verurteilt wird ...dann verliere ich wohl endgültig den Glauben an die deutsche Rechtsprechung im speziellen und Gerechtigkeit im Allgemeinen!

    Aber zurück zu diesem Fall:

    Das überraschende und auch "besondere" ist hierbei wohl auch, das der tödliche Unfall in einem im Katalog des Veranstalters nicht benannten und angegebenen und zudem zusätzlich kostenpflichtigen Bereich stattfand - und dafür soll dann wirklich ein RV haftbar sein???

    Man darf am IQ und Rechtsverständnis der Richter mehr als zweifeln!!!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1126626114000

    vergessen wurde zu erwähnen, dass die Anlage

    vom Hotelier illegal errichtet wurde ( und vielleicht

    deswegen nicht im Prospekt stand ? ), also es

    lag keine Betriebserlaubnis vor.

    Der Hotelier ist in Griechenland bereits verurteilt worden.

    MD

  • Heiko Müller
    Dabei seit: 1074384000000
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    geschrieben 1126626357000

    Hallo,

    völlig lächerlich so eine Entscheidung in meinen Augen, aber ich denke mal nicht das der Veranstalter zahlt, sondern wohl eher nochmals in Revision gehen wird.

    Gruß

    Heiko

    "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién
  • Holginho
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    geschrieben 1126626772000

    Die momentane "Auskunft" des Veranstalters lautet, das man das "Urteil eingehend prüfen werde", weil es "weitreichende Auswirkungen auf die Tourismusbranche habe".

    Hier sollte jedem klar sein, was es bedeuten kann, wenn dieses Urteil durchkommt...

    Ich möchte wirklich mal wissen, ob dieser Richter trinkt, %#$*§abhängig ist oder er ganz einfach nur "verwirrt" war.

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  • emdebo
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    geschrieben 1126627465000

    Hier noch einige Details. Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass

    bisher 2 Gerichte so geurteilt haben - die können nun nicht

    alle

  • chaoskind
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    geschrieben 1126627514000

    Ich denke, selbst wenn diese Poolanlage legal und im Ausschreibungsbereich vom Veranstalter sein würde, man kann doch nicht erwarten, dass dieser tagtäglich in jedem einzelnen Hotel auf die Suche nach eventuellen Sicherheitsmängeln geht.

    Kaum auszudenken, wenn das durchgeht, dann kann man doch wegen jeder herumliegenden Glasscheibe (was natürlich nicht vorkommen sollte, aber trotzdem) die "Schuld" beim Veranstalter suchen....

    Wenn ich mich an einer Fischgräte verschlucke, mach ich doch auch nicht den Verkäufer in meinem Feinkostladen dafür verantwortlich...

    Da kann ich nur zustimmen, dass der Richter wohl einen im Tee hatte...

    Keep smiling, keep shining!
  • emdebo
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    geschrieben 1126627881000

    Sorry, ob das Urteil nun die Reisebranche durcheinanderwirbelt oder

    nicht, hier steht doch der Profit im Vordergrund zu Lasten von

    Menschenleben. Verantwortung übernehmen bedeutet nicht

    nur Gewinn optimieren. Ich verstehe durchaus, dass man meint,

    man könnte sich nicht um alles kümmern, aber das Vorlegen

    einer Genehmigung für den Betrieb der Anlage wäre ja

    das Wenigste und leicht kontrollierbar gewesen.

    Der Hotelier wurde zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

    http://www.hz-online.de/index.php?mode=full&cat=15&minDate=&begin=0&id=134861

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