Hallo,
ich habe gestern (schon fast im Halbschlaf) in den Nachrichten (RTL-Nachtjournal??? weiss es nicht genau) folgendes mitbekommen:
Der Veranstalter ITS wurde hier zu einer Entschädigungszahlung von ca. 70.000 EURO verklagt, da ein Junge im Hotel, welches über ITS gebucht wurde, im Pool ertrank. Anscheinend war etwas mit dem Ansaugteil im Pool nicht OK, und der Kleine konnte nicht mehr auftauchen.
Ich finde das natürlich sehr tragisch, und die Angehörigen haben mein vollstes Beileid.
Aber meine Frage nun dazu:
Sind denn die Veranstalter tatsächlich für so etwas verantwortlich? Klar, muss sich ITS vergewissern, dass die angebotenen Hotels keine Sicherheitsmängel aufweisen, und das ist ein erheblicher! Aber wenn das nun während der laufenden Feriensaison passiert, kann man doch von keinem Veranstalter erwarten, in jedem Hotel alles durchzuchecken, m.E. wäre in diesem Fall das Hotel zur Rechenschaft zu ziehen.
Hat irgendjemand hier das Gerichtsurteil im Detail, bzw. was haltet ihr davon?
Gruss, Mona