embedo, ich bin natürlich auch dafür, dass die Sicherheit der Urlauber an erster Stelle kommt.
Jedoch kann man hier glaube ich nicht davon sprechen, dass der Profit im Vordergrund stand.
Meiner Meinung nach ist hier allein der Betreiber der Anlage verantwortlich, Sícherheitsmängel auszuschliessen. In diesem Fall der Hotelier, der ja auch verurteilt wurde.
Mit der Vorlage der Genehmigung hast du recht, und das mag hier wohl auch der Ausschlag des Urteils gewesen sein.
Aber wenn ich z.B. eine Reise nach Florida, Disneyworld buche, und -worst scenario- eine Achterbahn verunglückt und es kommen dabei Fahrgäste ums Leben. Kann ich (bzw. meine Angehörigen) dann den deutschen Veranstalter dafür zur Rechenschaft ziehen?
Immerhin hat er dies Reise so angeboten und verkauft....
Ich weiss dass das etwas überzogen ist, aber auch hier sind es Fremdleistungen, und davon distanziert sich eigentlich jeder Veranstalter im voraus.
Natürlich bin ich kein Jurist, und das Gericht wir schon seine wohl berechtigten Gründe für das Urteil haben, aber aus meiner Sicht kann ich das nicht so ganz nachvollziehen.