• chaoskind
    Dabei seit: 1125273600000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1126630062000

    embedo, ich bin natürlich auch dafür, dass die Sicherheit der Urlauber an erster Stelle kommt.

    Jedoch kann man hier glaube ich nicht davon sprechen, dass der Profit im Vordergrund stand.

    Meiner Meinung nach ist hier allein der Betreiber der Anlage verantwortlich, Sícherheitsmängel auszuschliessen. In diesem Fall der Hotelier, der ja auch verurteilt wurde.

    Mit der Vorlage der Genehmigung hast du recht, und das mag hier wohl auch der Ausschlag des Urteils gewesen sein.

    Aber wenn ich z.B. eine Reise nach Florida, Disneyworld buche, und -worst scenario- eine Achterbahn verunglückt und es kommen dabei Fahrgäste ums Leben. Kann ich (bzw. meine Angehörigen) dann den deutschen Veranstalter dafür zur Rechenschaft ziehen?

    Immerhin hat er dies Reise so angeboten und verkauft....

    Ich weiss dass das etwas überzogen ist, aber auch hier sind es Fremdleistungen, und davon distanziert sich eigentlich jeder Veranstalter im voraus.

    Natürlich bin ich kein Jurist, und das Gericht wir schon seine wohl berechtigten Gründe für das Urteil haben, aber aus meiner Sicht kann ich das nicht so ganz nachvollziehen.

    Keep smiling, keep shining!
  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
    Beiträge: 902
    geschrieben 1126630458000

    @chaoskind

    Wenn der Achterbahnausflug bei dem Veranstalter gebucht wurde,

    da gibt es parallel noch einen Thread unter "Reiserecht" bis hin zum Teppichkauf, dann sehen die deutschen Gerichte die Verantwortung schon beim Veranstalter.

    In dem wirklich tragischen Ablauf sollte man einerseits Realist

    bleiben, auf der anderen Seite sind Änderungen immer nur

    unter Androhung von empfindlichen Geldbußen umgesetzt

    worden. Was wäre, wenn der Autovermieter die Fahrzeuge

    mit abgefahrenen Reifen oder hier in Deutschland ohne

    TÜV übergibt. Wer haftet für daraus entstandenen Schaden?

    Im Rahmen der Qualitätssicherung ist es wahrscheinlich nicht

    ausreichend, wenn die Reiseleitung bei einem coolen Drink

    einen Blick auf die Hotelanlage wirft, da müssen Profis

    ran. Das schafft auch Arbeitsplätze und bringt letztendlich

    zufriedene Kunden. Wer diesen Mehraufwand zahlt, ist ja

    auch schon klar. Aber jeder Unfall weniger ....

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1126686983000

    Rechtlich betrachtet käme ein solches Urteil für mich nicht überraschend. Denn einen Reiseveranstalter hat immer schon eine besondere Vorsorgepflicht hin Hinblick auf die Auswahl seiner Partner und Unterkünfte getroffen.

    Da gab es vor etwa 15 Jahren das berühmte "Balkonurteil von Teneriffa". Ein Gast ging auf seinen Balkon, der mit ihm in die Tiefe brach. Der Veranstalter wurde verurteilt, weil er hat sich auch von der bauliche Sicherheit zu vergewissern.

    Im Grunde zielt die rechtliche Regelung darauf ab, dass ein Tourist darauf vertrauen darf, das Urlaubsobjekt unter normalen Urlaubsbedingungen einwandfrei und sicher benützen zu können.

    Diese besonderen Pflichten treffen den Reiseveranstalter für alle in seinem Katalog im Rahmen der Hotelbeschreibung erwähnten Einrichtungen.

    Gruß

    Peter

  • JürgenW
    Dabei seit: 1110412800000
    Beiträge: 634
    gesperrt
    geschrieben 1126721959000

    Ich halte diese Rechtsprechung für richtig, weil der Reiseveranstalter der ausschließliche Partner des Pauschalurlaubers ist und für entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen hat. Inwieweit ITS den Hotelier als Vertragspartner in Regress nehmen kann, steht auf einem anderen Blatt, genauso wie die Möglichkeit des Urlaubers, den Hoteliers direkt in Anspruch zu nehmen...

    In diesem Fall war auf dem Hotelgelände eine lebensgefährliche Wasserrutsche ohne Abnahme oder Sicherheitsüberprüfung gegen Entgelt betrieben worden:

    http://www.olg-koeln.nrw.de/home/presse/l_presse/intro.htm

    Zitat: Bei anderer Betrachtungsweise habe es der Veranstalter in der Hand, sich nach Abwägung von Werbeeffekten einerseits und Haftungsrisiken andererseits der Überprüfungspflicht für möglicherweise riskante Einrichtungen durch bloße Nichterwähnung im Katalog zu entziehen. Wenn ihm – etwa bei neuen Anlagen – noch keine Überprüfung möglich war oder er eine Haftung nicht übernehmen wolle, sei dem Veranstalter eine entsprechende Kundeninformation unbenommen. (Zitatende)

    Das Verschweigen der strittigen Anlage hat verständlicherweise nicht genützt...

    Weiteres Zitat aus der verlinkten Pressemitteilung des OLG Köln vom 12.9.05:

    Die Beklagte habe die sie treffende Verkehrssicherungspflicht auch schuldhaft verletzt. Obwohl die Inbetriebnahme der Rutsche jedenfalls der örtlichen Reiseleiterin nicht habe verborgen bleiben können, sei keine Überprüfung erfolgt. Der Prozessvortrag der Beklagten lasse auch erkennen, dass sie für solche Fälle ihren örtlichen Mitarbeitern keine Handlungsanweisungen erteilt habe, um eine Überprüfung zu gewährleisten. - Zitatende -

    Bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen Reiseleitung vor Ort und Marketing- bzw. Rechtsabtreilung der Reiseveranstalter führt...

    Gruß

    Jürgen

    Enttäuschung ist das Ende einer Täuschung
  • JürgenW
    Dabei seit: 1110412800000
    Beiträge: 634
    gesperrt
    geschrieben 1126726394000

    @'Holginho' sagte:

    Das überraschende und auch "besondere" ist hierbei wohl auch, das der tödliche Unfall in einem im Katalog des Veranstalters nicht benannten und angegebenen und zudem zusätzlich kostenpflichtigen Bereich stattfand - und dafür soll dann wirklich ein RV haftbar sein???

    Man darf am IQ und Rechtsverständnis der Richter mehr als zweifeln!!!

    Vielleicht hatte sich der Veranstalter ITS ja was gedacht beim Nichterwähnen dieser lebensgefährlichen Wasserrutsche, aber nicht zu Ende...

    Jedenfalls führte das verständlicherweise nicht zur Entlastung, denn er wusste oder hätte wissen müssen (durch die Reiseleitung vor Ort)...

    Gruß

    Jürgen

    Enttäuschung ist das Ende einer Täuschung
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1126792916000

    @'Holginho' sagte:

    Jetzt fehlt nur noch, das die Familie des beim Bombenanschlag auf Djerba verletzten Jungen gegen einen anderen Reiseveranstalter recht bekommt und dieser zur Zahlung verurteilt wird ...dann verliere ich wohl endgültig den Glauben an die deutsche Rechtsprechung im speziellen und Gerechtigkeit im Allgemeinen!

    bei diesem Djerba-Fall ist die Sache ganz anders: der Vorwurf der Anklage lautet: TUI hätte von geplanten Anschlägen wissen müssen bzw. träfe TUI die Pficht, sich Zugang zu geheimdienstlichen Informationen zu verschaffen...

    Da ist aber die Rechtslage schon klarer.

    @'Holginho' sagte:

    Das überraschende und auch "besondere" ist hierbei wohl auch, das der tödliche Unfall in einem im Katalog des Veranstalters nicht benannten und angegebenen und zudem zusätzlich kostenpflichtigen Bereich stattfand - und dafür soll dann wirklich ein RV haftbar sein???

    Man darf am IQ und Rechtsverständnis der Richter mehr als zweifeln!!!

    Nein, du brauchst nicht zweifeln...

    Aber ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, die von ihm angbotene Leistung = Hotel, Clubanlage zu überprüfen hinsichtlich der Sicherheit. Da die Kunden annehmen durften, das Angebot, zwar gegen Gebühr, aber im Gelände des Hotels bzw. unmittelbar anschließend zum Angebot des Hotels gehöre, stellt sich hier eben sehr wohl die Frage der Haftung des VA.

    Umgekehrt, der VA hätte ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass diese Anlagen nicht zu seinen bzw. den Leistungen seines Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit dem Katalog steht.

    Bei den Beschreibungen trifft einen VA ein sehr hohes Maß an Genauigkeit und eben mögliche Haftungen. Sagen wir, sehr simpel ausgedrückt: alles, was im Katalog erwähnt wird, dafür steht der VA im weitesten Sinne gerade: ...ist ein Museum... steht es so im Katalog und es ist dann keines vorhanden, da könnte man schon wieder... aber das führt hier etwas zu weit.

    Gruß

    Peter

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1126795574000

    Hallo Peter!

    DANK Dir sehr für Deine gewohnt fundierte Antwort ...auch wenn wir nicht immer einer Meinung sind - Deine Beiträge sind KLASSE!!!

    Über die Sorgfaltspflicht brauchen wir grundsätzlich nicht zu diskutieren oder gar zu streiten - die erachte ich auch als selbstverständlich und richtig, auch in diesem Punkt gibt es noch einiges zu optimieren.

    Trotzdem sollten auch hier gewisse Grenzen der Machbarkeit gezogen werden...

    Und, richtig Peter:

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1126796215000

    ...Sorry, da hat mir das Forum doch glatt wieder ein Schnäppchen geschlagen...

    Und, richtig Peter: "...alles was im Katalog steht..."

    Gemau dieser Pool steht aber eben nicht im Katalog und nur genau diese Angaben sind es eben, die bindend sind!

    Ein anderer Fall, zu dem ich gerne mal Deine Meinung gehört hätte:

    In kürze wird es u.U. wohl ein Verfahren gegen einen Veranstalter geben, weil folgendes passiert ist:

    Im Katalog eines Anbieters X wird eine neu erbaute Poolanlage auch deutlichst entsprechend ausgewiesen. Diese ist von den Behörden des Landes und den dortigen Bestimmungen problemlos abgenommen und genehmigt worden - übrigens im Beisein von Vertretern diverser Veranstalter.

    Die Hotelleitung stellt nach wenigen Tagen fest, das der Bodenbelag rigs um den Pool (wie so häufig) unter Wassereinfluß glatt wird und läßt das Ganze erneut abnehmen - wieder erfolgt problemlos eine Genehmigung.

    Das Hotel stellt freiwillig entsprechende Warnschilder auf, die Reiseleiter weisen auf das Problem hin und an Ausweichmöglichkeiten mangelt es in diesem Hotel hinsichtlich Pools auch nicht - deswegen wird der Pool zusätzlich sichernd als "Relax-Pool" deklariert, denn dort wird ja normalerweise weder gerannt, noch gespritzt. Das Hotel ist übrigens kein "Familien-Hotel", falls das evtl. wichtig sein sollte!

    Alles geht nun gut und seinen normalen Gang, bis eines Tages ein Kind (14 Jahre alt) die Liegen seiner Eltern (und einiger anderer Leute) vom Pool aus mit Wasser bespritzt, es dem Vater irgendwann mal "zu bunt" wird, er aufsteht und er (rate mal!)...

    ...ja, hinfällt und sich nicht unerheblich verletzt!

    Die Klage gegen den RV steht wohl leider unmittelbar bevor...........

    ??????????????????????????????????????????????????????????????

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
    Beiträge: 902
    geschrieben 1126797187000

    @holginho

    Niemandem soll etwas unterstellt werden. Im konkreten Fall gab es

    jedoch einen Hotelier, der illegal eine Wasserrutsch-Attraktion

    gebaut und betrieben hat. Wenn der Veranstalter davon Kenntnis

    hatte, hat er dies im Katalog dennoch nicht erwähnt, weil es eben

    eine illegale Anlage war. Oder er wusste wirklich nicht davon.

    Auch da schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.

    In beiden Fällen kommt ihn seine Sorglosigkeit jetzt teuer zu stehen.

    Zu dem Beispiel mit der Wasserglätte am Pool:

    Es ist Stand der Technik, dass man problemlos rutschige Fliesen,

    Naturstein usw. auch nachträglich mit geringem Aufwand trittsicher

    machen kann. Nur, es ist zu tun - und wer seiner Sorgfaltspflicht

    nicht nachkommt, der zahlt halt dafür.

    Möchte nicht wissen, wieviele Erste-Hilfe-Kästen, Notausgänge oder Feuermeldeanlagen nicht funktionstüchtig sind. Es ist immer erst mal

    teurer, in Sicherheit zu investieren. Aber gegen den schlimmsten anzunehmenden Fall in der Luftfahrt, den Absturz, sind die noch

    so teuren Wartungskosten "Peanuts". Im kleineren Rahmen gilt

    das auch z.B. für die Sicherheit in Hotelanlagen.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1126804132000

    @'Holginho sagte:

    Im Katalog eines Anbieters X wird eine neu erbaute Poolanlage auch deutlichst entsprechend ausgewiesen. Diese ist von den Behörden des Landes und den dortigen Bestimmungen problemlos abgenommen und genehmigt worden - übrigens im Beisein von Vertretern diverser Veranstalter.

    Die Hotelleitung stellt nach wenigen Tagen fest, das der Bodenbelag rigs um den Pool (wie so häufig) unter Wassereinfluß glatt wird und läßt das Ganze erneut abnehmen - wieder erfolgt problemlos eine Genehmigung.

    Das Hotel stellt freiwillig entsprechende Warnschilder auf, die Reiseleiter weisen auf das Problem hin und an Ausweichmöglichkeiten mangelt es in diesem Hotel hinsichtlich Pools auch nicht - deswegen wird der Pool zusätzlich sichernd als "Relax-Pool" deklariert, denn dort wird ja normalerweise weder gerannt, noch gespritzt. Das Hotel ist übrigens kein "Familien-Hotel", falls das evtl. wichtig sein sollte!

    Alles geht nun gut und seinen normalen Gang, bis eines Tages ein Kind (14 Jahre alt) die Liegen seiner Eltern (und einiger anderer Leute) vom Pool aus mit Wasser bespritzt, es dem Vater irgendwann mal "zu bunt" wird, er aufsteht und er (rate mal!)...

    ...ja, hinfällt und sich nicht unerheblich verletzt!

    Die Klage gegen den RV steht wohl leider unmittelbar bevor

    Also, hier gibt es bereits Urteile von früher: a) im Bereich von Wasserflächen ist mit Rutschgefahr auch ohne Hinweisschilder zu rechnen und diese Gefahr liegt im üblichen Risiko des täglichen Lebens.

    Wenn also die Hotelleitung noch zusätzliche Warnschilder aufgestellt hat, würde ich einer solchen Klage gelassen entgegen sehen.

    Darüber hinaus stellt sich auch die Frage, ob der Vater "die Einrichtung sachgemäss und ihrer Bestimmung entsprechend genutzt" hat, also der durchschnittlichen Verkehrsmeinung entsprechend...

    Das ist ja das Schöne an vielen Fällen - es hängt oft viel von der Interpretation und der "Schlauheit" des Gegners ab...

    Übrigens, weil da in einem Posting was vom Streiten stand: ich persönlich betrachten alle Beiträge stets als Diskussion, niemals als streiten. Mag schon sein, dass wir nicht immer einer Meinung sind (wäre auch irgendwie fad), mag schon sein, dass ich manchmal halt nix mehr schreib ob so viel Postings, aber streiten? Nein, wir pflegen doch hier die Forenregeln, oder?

    Gruß

    Peter

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!