• bcronenberg
    Dabei seit: 1130284800000
    Beiträge: 26
    geschrieben 1198273198000

    Hi,

    ich habe mal nee Frage.

    Wir haben im Januar einen Gerichtstermin gegen ein großes

    Reiseunternehmen.

    Wir haben einige Reisemängel geltend gemacht und die Beweislage

    ist auch eindeutig und wir haben auch zuverlässige Zeugen. Haben auch

    rein rechtlich alles richtig gemacht.

    Wir haben haben es erst außergerichtlich versucht, aber die angebotene

    Minderung entsprach nicht unseren Vorstellungen und die Reisemängel

    waren auch für uns gravierend.

    Hatte jemand schon mal Erfolg gegen einen großen Reiseverantstalter?

    Vielen Dank für eure Infos.

    LG

    BC

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
    Beiträge: 7439
    geschrieben 1198274183000

    ja wir. Hatten damals auch erhebliche Mängel u. haben durch unsere Rechtschutzversicherung uns anwaltlich vertreten lassen, da die Reisegellschaft uns auch nicht entschädigen wollte. Zum Schluß haben sie dann klein bei gegeben. Es war jetzt kein großer Betrag, aber höher als den sie uns freiwillig zahlen wollten. Ein fairer bzw. ehrlicher Anwalt sagt jedoch im Voraus, ob es Sinn macht oder nicht. Wichtig sind Dinge wie Bestätigungen der Reiseleitung, Bilder usw.

    LG

  • bcronenberg
    Dabei seit: 1130284800000
    Beiträge: 26
    geschrieben 1198274484000

    Danke für die schnelle Antwort.

    Wir haben Fotos, Videos, Zeugen und auch - nach langem Bemühen -

    ein unterschriebenes Mängelprotokoll der Reiseleitung. Ich habe vor Antritt der Reise noch mal nach dem Stand des Ortes gefragt und man versicherte,

    dass es keine Einschränkungen oder Baulärm etc. gäbe. Leider Fehl-

    anzeige.

    Im Januar ist erst einmal ein Vergleichstermin ohne Zeugen etc. Unsere

    Rechtschutz übernimmt auch.

    Wenn ich fragen darf, wieviel Prozent waren es bei dir?

    Wir wollten 30 % und geboten hat man uns 15 %. Nachdem man uns

    am Flughafen vor Ort mit 2,5 % abspeisen wollte.

  • zockerrudi
    Dabei seit: 1360540800000
    Beiträge: 140
    gesperrt
    geschrieben 1198275210000

    Hallo,

    wenn ich das richtig lese, geht es um eigentich unstrittige Mängel. Dafür gibt es die sogenannte Frankfurter Tabelle ( wenn es sich darin einordnen lässt ), kenne leider die Zahlen nicht genau.

    Wundert mich, dass der RV sich auf einen Prozess einlässt, bei der Sachlage eigentlich unverständlich.

    Aber dein Antwalt müsste bei dem Sachstand bessere Kenntnisse habe. Mein Vorschlag:

    ziehe das durch.

    Hilfen bekommst du jetzt sowieso nicht, das Verfahren läuft und du bekommst ein Urteil. Lass es uns wissen.

    Wünsche dir viel Glück

    Rüdiger

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
    Beiträge: 7439
    geschrieben 1198275347000

    Bei uns waren es wenn ich mich nicht täusche 15-20 % des Reisepreises. Es kommt sicherlich auch auf die Mängel an, die vorzufinden waren, jedoch denke ich, daß Du großartig mehr schlecht erzielen kannst (ohne Dich verunsichern zu wollen).

    LG

  • bcronenberg
    Dabei seit: 1130284800000
    Beiträge: 26
    geschrieben 1198275565000

    Ja laut Frankfurter Tabelle stehen uns zwischen 25 - 40 % zum.

    Ehrlich gesagt versteht unser Antwalt auch nicht das Verhalten vom

    RV. Geld ist ja eh bezahlt und alles was wir zurückbekommen ist gut.

    Ansonsten muss man leider sagen, sind wir sonst einer negativen Erfahrung

    reicher. Ich denke aber, dass wir ganz gute Chancen haben.

    Wir wären auch nicht so hartnäckig, wenn wir nicht vorab versucht haben, die Probleme vor Reiseantritt zu klären. Es war eine Fernreise, also nicht mal so eben um die Ecke.

    Wenn ich ein Urteil habe, werde ich auf jeden Fall dem Forum berichten.

  • maximax
    Dabei seit: 1118188800000
    Beiträge: 1242
    geschrieben 1198283976000

    Frankfurter Tabelle hin oder her, sie hat keinerlei rechtlich verbindlichen Charakter, dient höchstens als Anhaltspunkt. Mehr aber nicht!

    Vor Gericht gilt die Devise, völlig unabhängig von der Materie, die da verhandelt wird: Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand! Da genügt es nicht, Recht zu haben. Wenn Du keins bekommst, hilft Dir das nicht weiter.

    Die Sichtweise der Richter ist so unterschiedlich wie die Menschen sind.

    Und das Recht ist dehnbar, weil auslegbar.

    Suaviter in modo, fortiter in re.
  • pittpatt01
    Dabei seit: 1181952000000
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    geschrieben 1198285047000

    @maximax sagte:

    ....... Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand! Da genügt es nicht, Recht zu haben. Wenn Du keins bekommst, hilft Dir das nicht weiter.

    Und das Recht ist dehnbar, weil auslegbar.

    welch wahre Worte hast Du geschrieben.

    Da die Versicherung hier eintritt hast Du doch kein Risiko oder ???

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
    Beiträge: 7439
    geschrieben 1198315385000

    oh ja, da hat maximax die richtigen Worte gesagt. Unsere Rechtsprechung ist weit dehnbar. Natürlich haben die Richter Ihre Mustervorlagen bzgl. der Urteile, die schon mal in der Vergangenheit gesprochen wurden, jedoch unterscheiden sich diese auch hier u. da mal gewaltig, gerade wenn die jeweiligen Zuständigkeitsbehörden variieren.

  • Hogit
    Dabei seit: 1155254400000
    Beiträge: 12505
    geschrieben 1198427370000

    kannst du den veranstalter nennen oder ist das verboten?

    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
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Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!