• Hogit
    Dabei seit: 1155254400000
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    geschrieben 1202050902000

    @bcronenberg sagte:

    Hallo,

    heute war Schlichtungstermin.

    Der RA von der Reisegesellschaft hat nicht mehr geboten. Also Schlichtung geplatzt und es kommt jetzt zum Gerichtsverfahren.

    An dem Tag waren nur Prozesse des Reiseveranstalters angesetzt. Unser Antwalt hat sich ein paar vorher angeschaut. Es kam nur einmal zu einer

    Einigung.

    Na ja, ich halte euch auf dem LAufenden

    Ist der Gerichtsstand bei Euch in der Nähe? Wir überlegen auch zu Klagen, aber unser RA sagte, dann kann sein dass die ganze Fam. anreisen muss und das ist bei 4 Personen und langer Anfahrt schon ätzend. Da man ja nie weiss was dabei rauskommt. Hat jemand schon mal solche Erfashrungen gemacht?

    LG

    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1202120654000

    @Hogit sagte:

    Ist der Gerichtsstand bei Euch in der Nähe? Wir überlegen auch zu Klagen, aber unser RA sagte, dann kann sein dass die ganze Fam. anreisen muss und das ist bei 4 Personen und langer Anfahrt schon ätzend. Da man ja nie weiss was dabei rauskommt.

    Wenn man seine Forderungen von der Entfernung des Gerichtsstands abhängig macht, ist man eigentlich am falschen Dampfer.

    Entweder hat man etwas versprochen erhalten, was man vor Ort nicht vorfand - dann hat der Reiseveranstalter dafür einzustehen und gemäß den herrschenden Gesetzen Entschädigung zu leisten. Oder es war nicht so, dann muss er auch dafür nicht geradestehen.

    Ich stehe auf dem Standpunkt, dass echte Mängel verfolgt gehören, weil nur dadurch eine mögliche Verbesserung bei den Reiseveranstaltern eintreten könnte.

    Aber obige Formulierung klingt so nach: na ja, wenn's leicht geht, hol ma uns a bisserl a Geld, aber so richtig anstrengen woll'n ma uns nicht, weil so schlimm war's dann doch nicht.

    Hopp oder Tropp!

    Meint

    Peter

  • maximax
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    geschrieben 1202123128000

    Na ja, Peter, wenn vier Personen von Hamburg nach München zum Gerichtstermin anreisen müssen, sollte schon überlegt werden, ob die Reisekosten nicht die Höhe des evtl. zu erstreitenden Schadensersatzes übersteigen. Der ADAC legt für ein Fahrzeug der Mittelklasse ca. 60 Cent pro km zugrunde, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe. Das wären bei ca. 1.200 km hin und zurück also ca. € 720,00.

    Wenn ich also z.B. eine Entschädigung von € 400-500 erwarte, wird das alles für mich zu einem brutalen Minusgeschäft.

    Suaviter in modo, fortiter in re.
  • Hogit
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    geschrieben 1202127720000

    Na mosaik, maximax spricht mir aus der Seele!!!

    Wir, 8 Personen müssten dann vielleicht alle anreisen. Wir bekamen eine Entschädigung angeboten mit der wir so eigentlich nicht zufrieden sind, die Rechtslage ist auch unstrittig! Aber wenn ich mir ausrechne was die Anreise kostet und 4 Personen Urlaub nehmen müssen, der Rest sind Schüler ist es schon die Frage ob sich das noch lohnt.

    Aber allein schon aus Prinzip, da ich das Verhalten des RV unmöglich fand und wir mitbekamen dass nicht nur wir sondern sehr viele betroffen waren, würde ich schon gerne klagen. Vor allem da ich glaube, dass die RV damit rechnen, dass viele so denken wie wir!

    Es ist das erste mal, dass wir wegenn irgendetwas reklamieren, wir sind also keine "Streithansel".

    Ich fand deinen Einwand nicht so prickelnd-aber jedem seine Meinung! ;)

    LG

    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1202131071000

    @maximax sagte:

    Wenn ich also z.B. eine Entschädigung von € 400-500 erwarte, wird das alles für mich zu einem brutalen Minusgeschäft.

    Genau das meinte ich: geht es jemanden um sein Recht oder will er einen "Gewinn" machen...

    Man muss übrigens nicht acht oder zehn Mann Frau Kinder hoch überall antanzen. Man kann sich mit Vollmachten vertreten lassen. Allerdings muss man sich da ein wenig auskennen, um keinen Formfehler zu begehen.

    Weiters kann man ja im Fall des Obsiegens seine Kosten auch einklagen. Allerdings gibt es auch hier Formalvorschriften, die man beachten muss, um nicht um solche Beträge dann zu sterben.

    So gesehen wäre doch vielleicht die Einschaltung eines "ortsansässigen" Rechtsanwaltes empfehlenswert, gell!

    Nicht dass ich Eure Bedenken nicht verstehe. Aber bei rechtlichen Angelegenheiten muss man nüchtern die Sachen betrachten: will man seine Ansprüche durchsetzen oder nicht? Wenn nicht sollte man aber auch nicht über Unternehmen schimpfen, denn man hätte ja das Recht gehabt, gegen diesen vorzugehen!

    Wir haben schon öfters darüber debattiert, dass der Gesetzgeber die Konsumenten mit ausreichenden Gesetzen ausgestattet hat. Allein, die Durchsetzung muss natürlich der Konsument selbst tätigen. Da kann er sich sozusagen nicht auf die faule Haut legen und selbst nix tun.

    Meint

    Peter

  • Hogit
    Dabei seit: 1155254400000
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    geschrieben 1202139102000

    mosaik,

    woher nimmst du dir das Recht zu sagen wir würden nix tun!? :shock1:

    Weisst du was wir schon selbst unternommen haben? Eher nicht-woher auch!?

    -Von einem "Experten" hätte ich etwas mehr erwartet. Ich bin gewerblicher Arbeitnehmer und vielleicht in der Bürokratie nicht so bewandert wie du, gerade deshalb und wegen der, auch von dir hier erwähnten vielen Formvorschriften, überlegen wir, ob sich der ganze Aufwand lohnt.

    -Ich weiss nicht wie du reagiert hättest, wenn du bei zwei mal exakt der gleichen Reise im einen Jahr mehr bezahlen musstest und dafür dann aber noch weniger Leistung bekommen hättest? Ist es da nicht verständlich, dass man sich irgendwo vera.....t vorkommt? Wir haben gebucht und akzeptiert mehr zu zahlen für die gleiche Leistung wie im Vorjahr-aber nicht mehr bezhlen und weniger bekommen! Das Ärgeliche überhaupt daran ist, dass der RV im voraus wusste, dass er unsere gebuchte Leistung nicht erbringen kann!

    -Desweiteren habe ich hier den RV mit keinem Wort Namentlich erwähnt!

    Trotzdem Danke für deine Beiträge! ;)

    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
  • IngoYvonne
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    geschrieben 1202142309000

    Sicherlich: Entweder man hat Grund zum Klagen und Recht od. nicht. Leider kann nicht jeder heutzutage aus Prinzip seine Ansprüche verfolgen. Es sollte halt auch wirtschaftlich sein. Vielen Leuten sind einfach die Hände gebunden. Da - wie hier ja schon mehrfach geschrieben - die Rechtsprechung zu diesem Thema noch oft weit auseinandergeht, kann man sich (auch wenn man Recht hat) nicht immer sicher sein, dass man auch gewinnt. Und wenn Du dann verlierst und die ganzen Kosten an der Backe hast, dann biste Nese.

    Es gibt da nämlich noch einen netten Spruch: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.

    @ hogit

    Seit Ihr denn anwaltlich vertreten? Eigentlich müßte es doch möglich sein, wenn es um die Beweisaufnahme (Parteivernehmung) von 8 Personen geht, dass man per Antrag eine Beweisaufnahme bei Euch vor Ort durchsetzt.

    Sollte es nicht um die Beweisaufnahme gehen, würde ich auch einen Anwalt vor Ort einschalten. Das dürfte unterhalb der Reisekosten liegen und wenn ihr gewinnt, muss der RV auch die Kosten tragen.

    Hab gerade noch mal nachgeschaut: Nach § 451 ZPO i. V. m. § § 375 Abs. 1 Nr. 3 ZPO müßte eine Vernehmung bei Euch vor Ort klappen, wenn das zuständige Gericht weit weg liegt.

    Schade, dass Ihr nicht der Bundespräsident seit, dann müßte man Euch zur Aussage in der Wohnung besuchen. :laughing:

  • bcronenberg
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    geschrieben 1202160163000

    Also, ich habe ja den Beitrag gestartet.

    Bei uns handelte es sich um Baulärm auf einer einsamen Insel. Und dies Tag und Nacht.

    Ich habe ja sogar vor Reiseantritt noch mal den Reiseveranstalter auf das Gerücht des Baulärms angeschreiben und sie haben, dies schriftlich verneint.

    Wir haben Fotos (Tag und Nacht), Videos (Tag und Nacht) und Zeugen über Zeugen....

    Und so wie es aussieht, können wir auch erst einmal schriftlich unsere Aussage machen.

    Ich bin eigentlich auch nicht streitsüchtig, aber da wir vorab den RV angeschrieben haben und er uns belog (die Baustelle ging übrigens noch 6 Monate weiter) und sie haben behauptet, die Reiseleitung wäre vor Ort gewesen... wieder gelogen.... werden wir es jetzt einfach mal durchziehen.

    Wir fahren/fliegen 5 mal im Jahr in Urlaub und es gibt immer mal wieder was, was vielleicht besser sein könnte.

    Aber dann fliegst du auf eine einsame Trauminsel, wo nachts mit Flutlicht, Stahl in den Korallenboden gekloppt wird, also das ist dann doch etwas viel.

    Aber mal schauen, wie es zum Schluss ausgeht. Nun freuen wir uns auf jeden Fall schon auf den nächsten Urlaub Ostern!

  • Hogit
    Dabei seit: 1155254400000
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    geschrieben 1202165128000

    Danke IngoYvonne!!!

    LG

    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1202207547000

    @Hogit sagte:

    mosaik,

    woher nimmst du dir das Recht zu sagen wir würden nix tun!? :shock1:

    Weisst du was wir schon selbst unternommen haben? Eher nicht-woher auch!?

    soweit ich meine Aussagen hier nachlesen kann, habe ich nicht behauptet, dass du nichts tun würdest.

    @Hogit sagte:

    -Von einem "Experten" hätte ich etwas mehr erwartet. Ich bin gewerblicher Arbeitnehmer und vielleicht in der Bürokratie nicht so bewandert wie du, gerade deshalb und wegen der, auch von dir hier erwähnten vielen Formvorschriften, überlegen wir, ob sich der ganze Aufwand lohnt.

    Eben daher regte ich auch an, die Sache einem Anwalt zu übergeben. Ich sage mal, das Schlimmste was da passieren kann, ist dass ihr nach einem Erstgespräch feststellt, dass Eure Vorstellung der Entschädigung möglicherweise doch nicht sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen decken und ihr Euch mit dem Angebotenen zufrieden geben möchtet - dann fällt ich sag mal eine Stunde Bezahlung beim Anwalt an.

    Gruß

    Peter

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