• sowieso
    Dabei seit: 1171497600000
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    geschrieben 1172220527000

    Was, wenn der Sicherungsschein kurz vor Reiseantritt abläuft (drei Wochen), die Reise zu diesem Zeitpunkt aber schon komplett bezahlt sein muss? Ich weiß, es müsste automatisch ein neuer Schein kommen, aber wenn nicht (vom Anfordern mal abgesehen)?

    Gruß sowieso

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1172509130000

    Ja, das könnte durchaus zu Problemen führen.

    Das Anwaltsforum des AvD (Automobilclub Deutschland) meint dazu:

    "Normaler Weise reicht der Versicherungsschutz von der Anzahlung bis zur Beendigung der Pauschalreise."

    Hier weitere Details zum Sicherungsschein

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1172564157000

    ... und der nächste Satz lautet aber: "Die Gültigkeit sollte jedoch bereits bei Übergabe des Sicherungsscheins sorgfältig geprüft werden", gell!

    Das heißt, eine Versicherung muss nur bis zu jenem Datum haften, bis zu dem Versicherungsschutz besteht. Läuft eine Versicherung und damit der Sicherungschein vor Ende der Reise ab, haftet die Versicherung NICHT mehr!

    Meines Erachtens hätte man die Restzahlung gar nicht leisten dürfen, ohne einen gültigen Sicherungsschein zu bekommen. Man wäre auch nicht Stornogebühren pflichtig geworden, weil man keine Vertragsbedingung gebrochen hätte - es wäre zu einer Pflichtverletzung der anderen Partei gekommen.

    Gruß

    Peter

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1172564563000

    @mosaik

    Scheint mir aber so, daß "sowieso" hier vorher gefragt hat und eben

    noch nicht überwiesen hat. Werden wir bestimmt noch erfahren.

    Ist das einfach Nachlässigkeit, bedingt durch alte Formulare

    oder gar eine neue Masche. Vortäuschen eines nicht

    vorhandenen Schutzes. Risiko Sicherungsschein.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1172565012000

    @'privacy' sagte:

    Risiko Sicherungsschein.

    ..darum ist das in Österreich einfacher gelöst: bei uns sind die Sicherungsscheine weder nummeriert noch mit einem Gültigkeitsdatum versehen. Der Reiseveranstalter muss schlicht und einfach versichert sein und ist er das nicht, haftet die Republik Österreich... Es gibt bei uns ein Internetportal vom entsprechenden Ministerium, wo alle Reiseveranstalter aufgelistet sind, die korrekt versichert sind. Kontrolliert wird das alles von diesem Ministerium (jährlich ist eine gesetzlich verpflichtende Meldung mit entsprechenden Unterlagen zu machen).

    Gruß

    Peter

  • sowieso
    Dabei seit: 1171497600000
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    geschrieben 1172586016000

    Vielen Dank für die Reaktionen!

    Es ist noch ein bisschen hin bis zum Reiseantritt, d. h., es ist bisher nur die Anzahlung geleistet worden. Im Internetportal habe ich mich informiert, der RV ist genau bis zum im Sicherungsschein ausgewiesenen Datum versichert, dieses Datum läuft eben drei Wochen vor Reiseantritt ab. Ich denke schon, dass es einen neuen geben wird, aber ich will auch gewappnet sein.

    Ich entnehme den Beiträgen, dass theoretisch nicht bis zur Ausstellung eines neuen Sicherungsscheins gezahlt werden muss (lt. Vertrag spätestens vier Wochen vor Reiseantritt), was für mich heißt, der RV muss gegebenenfalls in Vorkasse treten!?? Ich möchte die Reise ja auch nicht stornieren, aber ich könnte es offensichtlich kostenfrei, wenn er mir keinen akt. Sicherungsschein in diesen drei Wochen aushändigt?

    Gruß sowieso

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1172594167000

    Hallo sowieso,

    persönlich würde ich nicht bis zum letzten Datum warten, sondern bereits jetzt schriftlich den Reiseveranstalter darauf aufmerksam machen, daß eine Restzahlung nur erfolgt, wenn Du

    spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt im Besitz eines gültigen

    Sicherungsscheines bist.

    Interessiert hier vielleicht auch Andere, die betroffen sind uns es noch gar nicht bemerkt haben. Wer ist denn der Reiseveranstalter?

    PS: Oder willst Du raus aus dem Vertrag?

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • sowieso
    Dabei seit: 1171497600000
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    geschrieben 1172595907000

    Hallo privacy,

    na ja, einen Veranstalter möchte ich nicht so gern nennen, aber er hat mehr negative Kritiken als einem lieb sein können.

    Raus aus dem Vertrag möchte ich eigentlich nicht, die Reisekombi konnte mir von keinem anderen Reisebüro in der Form angeboten werden (mit bestimmten Hotels), und dann ist der Preis gut. Zugegeben, hätte ich die Kritiken vor der Buchung gelesen, wäre es nicht zu einer Buchung gekommen, aber aus der dürfte ich wohl kostenfrei nicht mehr rauskommen, also lautet meine Strategie jetzt >> alles einkalkulieren, was andere so bemängelt haben und vorbereitet sein <<. - wenn es da aber Möglichkeiten gäbe...

    Ich kenne ja die Abläufe nicht, aber wenn die Versicherung, laut Internetportal und Ablaufdatum des Sicherungsscheins, drei Wochen vor R.-Antritt endet, kann er dann schon vier Wochen vorher (idealerweise eher) einen neuen gültigen Sicherungsschein zur Verfügung stellen?

    Gruß sowieso

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1172596227000

    Kann ja durchaus sein, daß der Vertrag mit dem bisherigen Versicherungspartner ausläuft, er aber schon längst wieder

    eine neue Versicherungsgesellschaft gefunden hat.

    Das würde man ja nur sehen, wenn man heute neu bucht.

    Es gibt vielleicht ja auch gute Gründe, einen neuen Vertrag

    zu vereinbaren, denn die Leistung muß ja auch bezahlt werden

    und sicherlich gibt es da auch Preisunterschiede.

    Andererseits, wenn er keinen neuen Versicherungspartner

    hat oder bis zum Ablauf der jetzigen Sicherungsscheine

    findet, läßt dies dann auch Vermutungen aufkommen.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mosaik
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    geschrieben 1172651594000

    Ein Reiseveranstalter darf frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt die Zahlung verlangen! Nicht vier Wochen!!! Das ist schon sehr eigenartig und nicht Branchen üblich.

    Ist immer ein gewisses Risiko eine Reisekomination zu buchen, die nur der und sonst keiner anbietet. Ich frage mich da immer, warum nur der und kein anderer? Plausible Erklärungen möglich...

    Gruß

    Peter

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