• sowieso
    Dabei seit: 1171497600000
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    geschrieben 1172655074000

    Zwei Wochen!? - auch auf anderen Reisen waren es in meiner Erinnerung vier Wochen. In den AGB´s v. z. Bsp. Phoenix 20 Tage, T. Cook 30 Tage vor Reiseantritt, es scheint also tatsächlich üblich zu sein.

    In den AGB´s meines RV steht vier Wochen, die habe ich ja auch anerkannt. Ist dieser Passus nicht wirklich gültig, heißt, kann ich mich auf zwei Wochen berufen, wenn ja, welche Quelle in Deutschland?

    Gruß sowieso

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1172675907000

    @sowieso

    Ja, du hast Recht - diese Bestimmung gibt es tatsächlich nur in Österreich. In Deutschland darf tatsächlich ab einem Monat vor Reisetermin kassiert werden und, soweit ich das jetzt auf die Schnelle kontrollieren konnte, nicht einmal Zug-um-Zug mit Dokumenten, die zum Bezug der gebuchten Leistungen berechtigen.

    Gruß

    Peter

  • sowieso
    Dabei seit: 1171497600000
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    geschrieben 1172676749000

    schade, schade!

    Bleibt noch offen, ob ich tatsächlich vier Wochen vor Reiseantritt bezahlen muss!!, wegen Anerkennung AGB´s, obwohl die Zahlung v. RV ja nur angenommen werden darf, wenn gültiger Sicherungsschein. Und genau das ist ja der Knackpunkt, vier Wochen vorher ist er ja gerade noch 1 Woche gültig und dann stehe ich unter Umständen ohne Sicherungsschein da und im schlimmsten Fall gibt´s kein Geld, da ja die Sicherheit nur für bis dahin begonnene Reisen gilt.

    Gruß sowieso

  • sowieso
    Dabei seit: 1171497600000
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    geschrieben 1172680977000

    Also ich werde mal bei der Versicherung anfragen.

    Die sollten mir ja sagen können, ob der RV in der Lage sein könnte/müsste dem Kunden vor Ablauf des alten Sicherungsscheines, entweder durch Verlängerung des Vertrages oder einen neuen Vertrag, einen komplett gültigen Sicherungsschein zukommen lassen zu können - also vor dem Verlangen des kompletten Reisepreises - damit man nicht in der Luft hängt.

    Ich berichte

    Gruß sowieso

  • sowieso
    Dabei seit: 1171497600000
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    geschrieben 1172736840000

    Also, die Dame von der Versicherung meinte, ich könne mich theoretisch sofort an meinen RV wenden und einen neuen Sicherungsschein verlangen. Das werde ich jetzt nicht tun, ich habe ja noch Zeit und lasse ihm erst einmal die Möglichkeit selbst zu reagieren.

    Allerdings hatte ich auch den Eindruck als kämen die Antworten nicht sehr sicher, vielleicht frage ich da noch bei einer anderen Versicherung nach.

    Gruß sowieso

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1172741276000

    Ich würde ganz einfach dem RV mitteilen, daß er die Restzahlung erhält, wenn er Dir einen für Deinen Reisezeitraum gültigen Versicherungsschein vorlegt und Du dessen Gültigkeit bei der Versicherung geprüft hast.

    Sollte er dies nicht unverzüglich köönnen, dann ist meiner Ansicht nach was faul.

    Gruß

    holzwurm

  • sowieso
    Dabei seit: 1171497600000
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    geschrieben 1172745009000

    @holzwurm

    Ja, das werde ich dann tun, wenn er nicht zu Potte kommt, erst einmal lasse ich ihm die Chance, vielleicht schließt er ja auch gerade einen neuen Vertrag o. verlängert dann, mal sehen.

    Ich habe in einem anderen Beitrag gelesen, dass Sicherungsscheine, die vor Reiseantritt ablaufen, an sich kein Problem sind, da ja spätestens mit dem Ablauf ein neuer kommen muss.

    Mein Problem war eben die Zahlungfrist und der Ablauftermin, aber nun weiß ich ja, dass der RV bereits vor Ablauf schicken kann, darauf werde ich dann auch pochen, wenn er sich nicht rührt.

    Gruß sowieso

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1172745875000

    Hallo Sowieso,

    da ja ein Sicherungsschein meist auf das Kalenderjahr bezogen läuft, müsste Dein Reiseveranstalter bereits einen neuen haben, denn das Jahr ist ja schon wieder 2 Monate alt.

    Es ist Dein Recht einen aktuellen SR zu bekommen bzw. es ist dem RV seine Pflicht Dir einen gültigen zukommen zu lassen. Schließlich will er ja auch Geld von Dir.

    Von dem her würde ich nicht zögern. Aber das musst Du selbst entscheiden welches der richtige Weg ist.

    Gruß

    holzwurm

  • sowieso
    Dabei seit: 1171497600000
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    geschrieben 1172748088000

    @holzwurm

    Die Dame von der Versicherung bestätigte mir die Korrektheit der Sicherungsscheine inclusive des Ablaufdatums, in diesem Fall im Sommer, von daher ist momentan alles in Ordnung.

    Ich bin ja noch abgesichert, werde mich aber deutlich vor der Ablaufzeit mit dem RV in Verbindung setzen, aber für jetzt sofort sehe ich noch nicht die Notwendigkeit, ich möchte ihm ja die Möglichkeit geben seine Leistungen zu erbringen ohne jetzt schon hysterisch zu werden.

    Aber danke für die Infos.

    Ich hoffe natürlich, dass alle Sorgen, Bedenken und Vorkehrungen unnötig waren.

    Vielleicht liest ja auch jemand diese Beiträge, der da schon Erfahrungen gemacht hat und meldet sich.

    Gruß sowieso

  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1434645264000

    Da dieser Thread schon was älter ist und es durchaus möglich ist, dass sich an den Antworten etwas geändert hat, hier mein aktuelles Problem:

    Ich habe gestern für unseren nächsten Winterurlaub eine Pauschalreise vom 03.02.2016 bis 24.02.2016 gebucht und heute die Reisebestätigung nebst Sicherungsschein bekommen und dort steht:

    Der Sicherungsschein ist nur gültig für Reisen, die bis zum 31.12.2015 gebucht wurden (und jetzt kommts) und begonnen werden sollen.

    Zahlungsbedingungen sind: 40% Anzahlung sofort, der Rest bis 20.12.2015.

    Ich habe dem Veranstalter bereits eine Mail geschickt mit der Aufforderung, mir einen korrekten Sicherungsschein zu schicken, bzw. eine schriftliche Bestätigung der Versicherung, dass meine Buchung versichert ist. Eine Antwort liegt noch nicht vor. Nun habe ich allerdings Bedenken, dass - wenn ich die Anzahlung vom Sicherungsschein abhängig mache - der Veranstalter mir Theater macht.

    Wie würden die Fachleute unter Euch sich verhalten?

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
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