• hf40
    Dabei seit: 1102636800000
    Beiträge: 599
    geschrieben 1327487815000

    Hallo,

     

    ich habe für mich und meine Eltern eine Reise gebucht.

     

    Als unverbindlichen Reisewunsch habe ich um eine Dusche gebeten (die Eltern sind nicht gut zu Fuß), ebenso Franz. Doppelbett und obere Etage für uns.

     

    Leider finde ich dazu keine Angaben auf der Reisebestätigung des Veranstalters, ebenso möchte ich die vorläufigen Flugzeiten/Flieger angegeben haben, die fehlen ebenso.

     

    Kann ich verlangen, dass das mit ausgedruckt wird? Auch wenn es rechtlich nicht relevant ist, will ich doch gegenüber den anderen Reiseteilnehmern sagen können, dass ich das bei Reisebuchung mitgeteilt habe.

  • dartschi
    Dabei seit: 1160092800000
    Beiträge: 163
    geschrieben 1327488366000

    Wir (zwei Paare in unterschiedlichen Bundesländern) haben parallel online bei einem Vermittler gebucht und den Wunsch geäußert, dass wir auf das gleiche Schiffe kommen.

    Auf der Reisebestätigung war auch nichts vermerkt.

    Ein kurzer Anruf beim Veranstalter und der Reisewunsch war schon mal schriftlich festgehalten und mit neuer Reisebestätigung schwarz auf weiss erkennbar.

    Ob es denn jetzt noch vor Ort klappt, wird sich leider erst dort zeigen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1327492753000

    @hf40 

     

    Mein Wunsch "Balkon" statt "Terrasse" - höhere Etage steht nie auf der Buchungsbestätigung. Dieser Wunsch wird vom RB ans Hotel weitergeleitet und wurde bisher immer erfüllt. (Früher kam noch das Raucherzimmer dazu.)

    Die voraussichtlichen Flüge / Flugzeiten wurden / werden stets angegeben.

     

    Wie dartschi schon schreibt: Wenn es dich beunruhigt, rufe beim RV an. Geht fixer als per E-Mail. Bitte ev. auch um schriftl. Bestätigung, dass der "unverbindliche Wunsch" dem Hotel mitgeteilt wurde / wird.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1327494229000

    @Kourion sagte:

    @hf40 

     

    Bitte ev. auch um schriftl. Bestätigung, dass der "unverbindliche Wunsch" dem Hotel mitgeteilt wurde / wird.

    Und mehr kannst du auch nicht erwarten - die Wünsche sind ein wenig anders gelagert, als der nach demselben Schiff.

    Grundsätzlich weisen Vermittlungsportale darauf hin, dass sie Wünsche dieser Art zwar entgegennehmen und weiterleiten, ihre Erfüllung jedoch nicht garantieren und im Falle der Nichterfüllung ggf. auch keine Minderung des Reisepreises akzeptieren.

    Es sind Wünsche, keine verbindlichen Vereinbarung, selbst wenn man ihren Vortrag schriftlich hat!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
    Beiträge: 10933
    gesperrt
    geschrieben 1327495155000

    @hf40 sagte:

     Auch wenn es rechtlich nicht relevant ist, will ich doch gegenüber den anderen Reiseteilnehmern sagen können, dass ich das bei Reisebuchung mitgeteilt habe.

    ...er will doch nur sein "Achselzucken" bei den anderen rechtfertigen, wenn es nicht klappen sollte! :p

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1327500216000

    Ich räume ein, ich verstehe nicht, was es wem sagen will und warum, aber wenn überhaupt kann man den Sonderwunsch nicht "mit ausdrucken" (sofern die Vereinbarung nicht Vertragsbestandteil ist, bspw "Suite Meerblick" ), sondern sich bestenfalls die unverbindliche Annahme (vielleicht auch die Weiterleitung) gesondert bestätigen lassen. Wenn der FOM dann im Hotel mit den Achseln zuckt, kann man das Schriftstück anderweitig verwenden, eine Verbindlichkeit entsteht dadurch (wie hf40 schon richtig erkannt hat!) jedenfalls nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1327508957000

    @hf40

     

    sind deine eltern denn so mißtrauisch?

    oder du so unzuverlässig?

    innerhalb der familie müßte es doch eigentlich genügen, wenn "reiseversierter sohn" kommuniziert, dass er die "unverbindlichen sonderwünsche" an den veranstalter weiter gegeben hat.

     

    wenn du "was schriftliches" in den händen halten willst, dann schreibe noch eine email an das hotel mit deinen wünschen.

    dann kannst du die email ausdrucken und hast was "nachweisbares". alles andere liegt dann nicht mehr in deiner macht.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • eva-maria
    Dabei seit: 1122940800000
    Beiträge: 857
    geschrieben 1327510857000

    Hallo,

     

    Sonderwünsche werden nicht auf der Buchungsbestätigung aufgeführt. Aber, wenn Ihr Eure Papiere bekommt, also so 2-4 Wochen vor Reiseantritt kannst Du per E-mail Deine Sonderwünsche an das Hotel mitteilen. Unsere Wünsche wurden bislang immer weitestgehend erfüllt. Allerdings was die gewünschte Dusche betrifft, ich kenne Euer Hotel nicht, aber oftmals gibt es nur Badewannen mit Duschvorrichtung.  Es sei denn, dies ist ausdrücklich im Katalog anders vermerkt.

     

    LG

    Eva

     

    PS. Flugzeiten bekommt auch hier in HolidayCheck angezeigt. Gib doch einfach Eure Reise hier mal ein und normalerweise müssten dann die Flugzeiten auch angezeigt werden. Was allerdings nicht heisst, dass diese verbindlich sind.

    eva
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1327517766000

    ich habe gerade von meinem reisebüro aufgrund meines sonderwunsches folgende antwort erhalten:

    "..... 

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Gern haben wir Ihren Kundenwunsch unverbindlich weitergeleitet. Generell werden uns Kundenwünsche nicht schriftlich rückbestätigt. Jedoch sind die Hoteliers stets bemüht die Wünsche der Kunden zu erfüllen.

    Alle Informationen zu Ihrer gebuchten Reise finden Sie in Ihren persönlichen Buchungsinfos. Um Ihre Buchungsinfos einzusehen, loggen Sie sich bitte mit Ihren meinHolidayCheck-Zugangsdaten ein...."

     

    da weiß man doch, dass man sich meines wunsches angenommen hat.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Schahri
    Dabei seit: 1152835200000
    Beiträge: 139
    geschrieben 1327602213000

    Bei TUI stehen die unverbindlichen Sonderwünsche (Wunsch: .......... ) auf der Buchungsbestätigung zwischen den Zahlungsmodalitäten und dem Gesamtpreis.

     

    Das kenne ich von TUI so, seit ich 1997 das erste Mal mit denen verreist bin.

    ~ LG Schahri ~
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!