Wow, auch wenn wir in anderen Threads sehr kontrovers diskutiert haben, aber hier hast du zu deinem Beitrag, meine Zustimmung.
Stornierung seitens Veranstalter
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geschrieben 1277863548000
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geschrieben 1277930313000
hallo,
toll das sich nocheiner meldet habe meine anwalt gefrag und der sagte man solle dieses schreiben absenden:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
hiermitweise ich das Schreiben per email vom xxxxxxxxxxxx Mangels Vollmacht nach 174BGB zurück.
Buchungsnummer: xxxxxxxx
Kundenummer: xxxxxxxxxxxx
Das Schreiben per Email wurde bekanntlich von xxxxxxxxx unterschrieben.Diese ist dafür nicht bevollmächtigt.
Eine gültige Buchungsbestätigung wurde von ihnen am xxxxx an mich versendet.
Hiermitsetze ich ihnen eine Frist von 1 Woche zur Beantwortung dieses Schreibens und zurEinhaltung ihrer vertraglichen Pflichten mir gegenüber!
haben die anderen damals auch gemacht. kostet ja nicht viel. muss persönlich an geschäftsführer von fti (namen darf man ja nicht nennen) senden.
hab ich gestern abgesendet: denke wenn das mehr leute machen koennte es klappen. einer den ich noch kenne hat allerdings ein schreiben von nem bevollmächtigten erhalten...aber egal schreib es und weg damit...mal sehen was di sagen
Was Du aber trotzdem wegen Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht tun soltest: Namen nennen, bitte lass das, ok?
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geschrieben 1280327893000
Hallo.
ich habe auch in dem besagten Zeitraum eine Reise ins Yas Island Rotana gebucht.
Ich habe meinen Anwalt auch ein Schreiben verfassen lassen. Bisher habe ich leider noch nichts gehört. Hat schon jemand eine Antwort erhalten oder konnte verreisen???
Mit freundlichen Grüßen aus Fulda,
Sandra D.
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geschrieben 1280328243000
Die Namen der Geschäftsführer von FTI darf man nicht nennen?
Die stehen doch (rechtmäßig) im Impressum.
En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959 -
geschrieben 1280676201000
Hallo alle zusammen .
Wir haben im Juli 2009 folgende Türkei Reisen gebucht :
2x 3 Wochen Holiday Point and Spa ( oder so ähnlich) ab Hamburg und 2x ab
Bestätigung per Post erhalten, gleich die Anzahlung gemacht und dann einen Tag
später der Widerruf von FTI wegen Irrtum .
Zur Zeit läuft ein unser Prozess in München .
Kann mir jemand konkret existierende Urteile nennen, die dieses Thema beinhalten ?
Oder wer hat noch solche Erlebnisse mit FTI, Fallbeispielsammlung ?
Problem ist, unser Anwalt sitzt in Hannover und hat eine Vertretung in München .
Meine Angst ist, nicht richtig/ kompetent vertreten zu werden !
Wer helfen kann, bitte --> Danke !!!!!
Bin vom 10.08. bis ca. 20.08. nicht erreichbar .
( Bitte nur ernstgemeinte Sachen - Witze machen und philosophieren kann ich selber )
Ciao und allen eine schöne Urlaubszeit wünschen euch
Sabine und Bodo
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geschrieben 1280676692000
Worin hatte FTI sich "geirrt" ? Reisepreis ?
LG
Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann -
geschrieben 1280737695000
@sabine+bodo
ich weiß ja nicht, ob das so der richtige weg ist.
du willst für deinen anwalt die arbeit machen und ihm dann bezugsurteile nennen?
da würde sich der anwalt doch ein wenig auf die füße getreten fühlen, oder?
schließlich wäre dadurch das vertrauensverhältnis, was man zu einem anwalt haben sollte, empfindlich gestört, wenn man ihm mit dieser geste zeigen würde, dass man von seiner arbeit nichts hält.
Das "F" in Montag steht für Freude. -
geschrieben 1280739351000
@Sabine+Bodo:
Problem ist, unser Anwalt sitzt in Hannover und hat eine Vertretung in München
Meine Angst ist, nicht richtig/ kompetent vertreten zu werden !
( Bitte nur ernstgemeinte Sachen - Witze machen und philosophieren kann ich selber )
sagte:
Ernstgemeinte Frage: WER hat den Anwalt ausgesucht?
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geschrieben 1280756397000
Leichte Antwort:
der kontaktierte Anwalt hat seinen Sitz am Wohnort von Sabine + Bodo, anscheinend Hannover, die Klage ist aber gem. AGB am Standort des RV einzureichen, das ist München, und der Anwalt in Hannover lässt sich deswegen vor dem Amtsgericht München von einem dort ansässigen und zugelassenem Anwalt vertreten.
@sabine+bodo:
keine Angst, die Vorbereitung des Prozesses wird euer Anwalt mit der Klageschrift treffen. Der Korrespondenz-Anwalt wird von ihm instruiert, und der wird hauptsächlich in der Verhandlung darauf achten, das alles korrekt über die Bühne geht. Nur falls der Richter zu einem Vergleichsurteil neigt, die Gegenseite bereit wäre zuzustimmen, müsste der Anwalt eine entsprechende Verhandlungsvollmacht erhalten haben bzw. nur ein Vergleichsurteil mit Widerrufsrecht in einer bestimmten Frist akzeptieren. Falls ihr bzw. euer Anwalt einen Richterspruch gem. Antrag aus der Klageschrift haben wollt, braucht er nur gem. der Klageschrift plädieren.
Gruss Gabriela