• CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1233224456000

    Ich habe den Test natürlich gesehen ... und was soll ich sagen. Er ist absolut ALBERN gewesen. Typisch RTL halt.

    So einen Test drehe ich Dir auch über Online-Reisebüros, über die Buchungsmöglichkeiten direkt beim Veranstalter, über artgerechte Tierhaltung oder darüber das sich Taschentücher sich auch super als Klopapier eignen.

    Sowas journalistisch schwaches und voreingenommenes sieht man selten. Der Bericht geht ca. 6:30 und man erwähnt z.B. exakt 3 Sekunden lang, das ein Teil der getesteten Büros alle (!) gestellten Anfragen korrekt bearbeitet hat. 3 Sekunden lang! Während man sich 6:27 über Reisebüros ausläßt wo das nicht der Fall war ... natürlich ohne zu erwähnen warum es zu solchen Unterschieden kommt ( oder kommen kann ). Also, wer das Ding ernst nimmt, der auch ruhig weiter die Bild im Abo lesen :laughing:

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • UteEberhard
    Dabei seit: 1185840000000
    Beiträge: 2896
    gesperrt
    geschrieben 1233224477000

    Habe denn Bericht nicht gesehen. Somit kann ich den Inhalt auch nicht bewerten. Mag er noch so kritisch gewesen sein und negative Beispiele aufgeführt haben, aber.................................................................................................

    Mit Sicherheit hat kein verantwortlicher Redakteuer von RTL behauptet, das Reisebüros in Deutschland zu 100% eine "*******" praktizieren.

    Alleine die Aussage würde schon den strafrechtlichen Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen.

    Bitte informiere hier doch vollständig und korrekt und "werfe" nicht einfach ein Schlagwort in den Ring = ******* zu 100% = , das so mit Sicherheit nicht verwendet wurde.

    Gruß

    Hans

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • carlosCB
    Dabei seit: 1123113600000
    Beiträge: 319
    geschrieben 1233428525000

    Das sehe ich ander, solange die provision eines RB´s bzw RB MA von der ReisepreisHÖHE und pro Reise berechnet wird ,ist es "Abzockerei" weil dan m.S. kein RB mir den wirklich günstigsten PReis anbieten wird. (zumindest nicht beim 1 Nachfragen)

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1233481032000

    @carlos

    na ja. man muß aber auch mal schauen, in welches rb man geht.

    das rb kann dir nur die günstigste reise desjenigen va anbieten, mit dem sie einen vertrag haben.

    besipiel:

    eines reise kostet bei va "a" 1000 eur und bei va "b" 1200 eur.

    wenn das rb aber nur mit va "b" einen vetrag hat, wird er dir kein angebot für 1000 eur unterbreiten können.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • panguitch
    Dabei seit: 1163980800000
    Beiträge: 3784
    geschrieben 1233481990000

    Ich habe ja schon einige Flüge übers Internet gebucht und bin bisher jedes Mal per E-mail über Flugzeitenänderungen informiert worden. Allerdings überprüfe ich selbst auch immer ca. 24 Std vor Abflug die Zeiten im Internet. Häufig sogar 2 Std. bevor wir das Haus verlassen (wenn noch Zeit ist). Da ich täglich im Intenet bin und auch täglich meine Emails (nicht im Urlaub, aber zu Hause) abrufe, klappt das auch - zumindest bisher. Und mehr, denke ich, kann man nicht tun. Da ich immer mit Stau rechne, sind wir meistens auch viel zu früh am Flughafen. Gottseidank hat das bisher immer geklappt.

    Eine gewisse Eigenverantwortung hat schon jeder selbst. Aber klar, wenn ich im Reisebüro buche, bezahle ich auch eine Gebühr (wie immer sie heißt) und erwarte auch ein bißchen mehr an Service.

    Schöne Reise!
  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
    Beiträge: 9134
    geschrieben 1233485234000

    Richtig, nur was fängt der TE damit an. :frowning:

    Hier geht es um eine Flugdatenänderung 30 min. nach Buchung und

    20 % Stornogebühren. ;)

    "...gewisse Eigenverantwortung..." :frowning:

    lg

    fraenni

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • carlosCB
    Dabei seit: 1123113600000
    Beiträge: 319
    geschrieben 1233485893000

    wie siehts denn aus, mit sofortiger Anfechtung des Vertrages wg Irrtums?

    § 119 BGB

    (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtume war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

    (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

    Folgende Irrtümer berechtigen zur Anfechtung:

    Der Inhaltsirrtum:

    Der Erklärende weiß, was er sagt, ist sich aber über die objektive Bedeutung des Inhalts nicht bewusst.

    Der Erklärungsirrtum:

    Der Erklärende wollte eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben. Der Erklärende erklärt nicht das, was er erklären will, er verspricht, verschreibt, vergreift sich.

    Der Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften:

    Der Erklärende irrt sich über das Vorhandensein bestimmter verkehrswesentlicher Eigenschaften einer Person oder einer Sache.

    Eigenschaften sind alle wertbildenden Merkmale einer Sache oder Person. Sie sind verkehrswesentlich, wenn sie für das Rechtsgeschäft von Bedeutung sind. Keine Eigenschaften sind der Preis oder der Wert einer Sache, da sie sich erst durch weitere Umstände, wie die Marktlage, von außen ergeben.

    Der Übermittlungsirrtum:

    Die Willenserklärung wurde durch die mit der Übermittlung beauftragte Person unrichtig wiedergegeben.

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1233486448000

    im Zweifelsfall der "Generalirrtum" :laughing:

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1233486452000

    Kann man schon versuchen, aber dann hat der RV Anspruch auf Schadensersatz (Vertrauensschaden). Und ganz bestimmt wird er darlegen können, dass ihm Aufwendungen entstanden sind. Ob man dann "billiger" wegkommt ist schon fraglich.

  • carlosCB
    Dabei seit: 1123113600000
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    geschrieben 1233486734000

    Versuch macht klug

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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