• CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1255602387000

    Beweislast? Wir sind hier nicht bei Gericht. Das Reisebüro "muss" da gar nichts beweisen, denn das der Threaderöffner "Ja" gesagt hat, hätten sicherlich mehrere Leute im Reisebüro gehört. Das langt dann schon, auch ohne Unterschrift.

    Aber wie gesagt, das führt zu weit. Egal wie der Fehler des Reiseveranstalters ( nicht des Reisebüros wohlgemerkt ) entstanden ist. Es ist ja mit Hilfe des RB´s alles im Sinne des Kunden aufgeklärt worden.

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • waldo27
    Dabei seit: 1245628800000
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    geschrieben 1255604447000

    Hallo Captain Jarek,

    Du hast recht. Es führt zu weit. Solche Discusionen sind nur

    sinnvoll, wenn damit Streit und Stress vermieden wird.

    Wir sind zwar nicht hier vor Gericht. Letztendlich wollen wir da

    ja auch gar nicht hin.  Und wenn unvermeidbar, dann muß sehr

    sicher sein zu gewinnen.

    Anderseits endet bei der Streitsumme sehr schnell ein solcher

    Streit vor Gericht.

    Jeder Anwalt wird dem Reisbüro von Hörzeugen abraten,  weil Kollegen

    als Partei gelten und nacher vor Gericht dann doch nicht ganz so 

    genau wiedergeben können, was sie gehört haben.

    Dann gibt es noch den Grundsatz von Treu- und Glauben. Das

    heißt, wenn sich jemand offensichtlich irrt und diesen Irrtum

    unverzüglich berichtigt, dann verstößt es gegen "Treu- und Glauben"

    aus diesem Irrtum Rechte geltend zu machen.

    Einnen schönen Tag noch

    waldo

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1255634181000

    [quote=demi][color=#474747][size=small; font-family: Times New Roman]und wieso hat doubler die Stornokosten am Hals, wenn sie/er doch nichts im Reisebüro unterschrieben hat? Verstehe ich jetzt nicht  [/color]

    Grüße

    demi[/size][/quote] 

    nur zu dieser Frage: auch ein "ja" ist ein Vertrag, da muss nix unterschrieben sein! Etwas Schriftliches dient zur zur Beweissicherung. Zwingend vom Gesetz her ist eine Unterschrift nicht notwendig!

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1255634314000

    @woelfi47 sagte:

      

    Ein Vertrag kommt nur die Angebot und Annahme zustande. Dieses ist hier offensichtlich nicht der Fall. Die Annahme hätte durch Dich im Falle der Buchung im Reisebüro mit Deiner

    Unterschrift bestätigt werden müssen. Ist dieses nicht der Fall, ist auch kein Vertrag zustande gekommen. Ansonsten Anwalt und das Reisebüro bekommt ein Problem

     

    "und ich hab "JA" gesagt"

    damit IST der Vertrag zustande gekommen! Wozu sie/er "ja" gesagt hat, geht jetzt einmal aus dieser Schilderung "Preiß 2500EUR für 7 Tage für 2 Erw. und 1 Kind" hervor. Darüber hinaus ist, richtigerweise, kein Vertrag zustande gekommen.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1255634528000

    @CaptainJarek sagte:

    Der Kunde nimmt im Grund gar nichts an, der Kunde gibt ein Angebot ab indem er bucht. Die zum Vertrag erforderliche Annahme liegt beim Reiseveranstalter. Nicht beim Kunden!

      Soweit, sehr richtig. Aber mit dem Veranstalter kommt in jenem Moment der Vertrag zustande, in  dem das System von Veranstalter eine Vorgangsnummer vergibt. Also hat das "ja" des Kunden und das "Abschicken der Buchung im Computer" zur Vertragsfixierung geführt. Jetzt einmal grundsätzlich (verkomplizieren wir es hier in dieser Debatte nicht auf die Feinheiten, gell! ;) )

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1255635522000

    Verstaendnissfrage:

    Mir wird, von einem Vermittler angeboten, fuer eine definierte Leistung , einen Liefervertrag mit einem Kaufpreis von 2500.- fuer mich zu arrangieren. Ueber diese Vermittlungsleistung schliesse ich (mit meiner muendlichen Zustimmung) einen Vertrag mit dem Vermittler.

    Dann kommt der Vermittler angedackelt und uebereicht mir einen Vertrag ueber 6500.- den er, in meinem Namen, mit dem Lieferanten abgeschlossen hat.

    Frage, was habe ich den damit am Hut wenn der Vermittler seinen Vertrag (bzw. meinen Auftrag an ihn) mir gegenueber nicht erfuellt  :frowning:

    Oder anders gefragt, ich bestelle bei meinem Weinhaendler eine Flasche Wein fuer 9.90 und der liefert mir die fuer 990.- und sagt: "Sorry, der Winzer hat die Preise erhoet, aber gegen eine Stornogebuehr von 600 Euro kann ich die Flasche dem Winzer ja wieder zurueck geben." Muss ich mich da jetzt bei jeder Weinlieferung sorgen ob hoffentlich der Preis noch stimmt ? 

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1255637593000

    Verständnisantwort:

    Der Vermittler hat Dir im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages einen Reisevertrag ( nicht Liefervertrag! ) vermittelt.

    Der Reisevermittler hat also mit dem Reisevertrag selbst absolut nichts am Hut. Die Rechtsbeziehung besteht ausschließlich zwischen Dir und dem Reiseveranstalter. ( Deswegen kann man sich z.B. bei Reklamationen nur und ausschließlich an den Veranstalter und nicht den Vermittler wenden ).

    Wenn Du also eine Reise buchst, dann ist es keine Annahme eines Angebotes des Reiseveranstalters. Stattdessen ist Dein Buchungswunsch die Abgabe eines Angebotes an den Reiseveranstalter. Dieser nimmt ihn per Bestätigung ( sei es per EDV oder per Bestätigungsmail oder -post etc. ) erst an. Dann erst ist ein Vertrag geschlossen.

    Sollte Dir der Reiseveranstalter mit 6500,- EUR etwas anderes bestätigen als Du ihm als Vertrag angeboten hast, dann handelt es um ein neues Angebot. Dieses kannst Du wiederrum annehmen oder ablehnen ( womit natürlich dann kein Vertrag geschlossen wird. )

    Jetzt klarer?

    Viele Grüße.

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  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1255640980000

    Nein, denn wie koennen denn fuer einen nicht zustande gekommenen Vertrag Stornokosten entstehen?

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1255710133000

    @CaptainJarek sagte:

    Mit dem erhöhten Reisepreis ist es rechtlich ein neues Angebot seitens des RV, das ist korrekt. Und das TjaereborgIndi hier eher zweifelhaft von "Kulanz" spricht, ist ganz sicher ungehörig.

     

    Es gibt keinen Vertrag, ergo auch keine Stornokosten. TjareborgIndi schleicht sich aus der Sache heraus und sagt auch noch gönnerhaft es sei "Kulanz" gewesen. Einen Rechtsanspruch hätten Sie aber i.m.A. nicht gehabt. Nur wie gesagt, ohne Hilfe wird das gerne mal ohne "Kulanz" zu ungunsten des Reisenden geregelt ( nun ja, vielleicht nicht bei einer solch argen Differenz. )

    VG.

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  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1255713539000

    Na dann sind wir uns ja einig.

    Wobei ich aber sogar eine eventuelle Regresspflicht des Reisebueros gegenueber

    TjaereborgIndi sehe.

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