• PeterSteger
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    geschrieben 1628758623717

    Hallo Leute,

    wir haben im Juni eine Woche Mallorca bei tui.com gebucht. In zwei Wochen geht es schon los. Bei der Buchung haben wir explizit ein Meerblickzimmer gebucht (den Haken Meerblick bei der Buchung gesetzt). Laut der damaligen Beschreibung war das Zimmer auch ein Meerblickzimmer. Wir haben also den entsprechenden Mehrpreis auch bezahlt. Beim verbindlichen Buchungsauftrag und der ersten Buchungsbestätigung war auch Meerblick aufgeführt (Nachweise liegen noch vor). Wegen neuen Einreisebestimmungen haben wir ein paar geänderte Buchungsbestätigungen bekommen. Auf der letzten Buchungsbestätigung war dann beim Zimmer „Straßenseite“ aufgeführt. Die erste Nachfrage per Mail blieb von TUI unbeantwortet. Also hatte ich vor zwei Wochen bei TUI angerufen. Die meinten, dass es richtig ist, dass ich ein Meerblickzimmer gebucht habe. Aber da der Anbieter Ltur sei, kann nur Ltur die Buchung ändern. Der Herr am Telefon wollte das dann an Ltur weitergeben. Da zwei Wochen rum sind und noch nichts passiert ist, habe ich tui nochmals mehrmals angeschrieben. Die Antworten reichten von „der Hotelier ist für die Zimmervergabe zuständig, wenden Sie sich an das Hotel“ bis „Sie haben Straßenseite gebucht, ich kann Ihnen für eine Zuzahlung aber das Meerblickzimmer zubuchen“. Also habe ich TUI nochmals angerufen. Die Dame am Telefon musste das mit den Kollegen besprechen. Die schriftliche Antwort ist jetzt, dass ich definitiv ein Meerblickzimmer gebucht habe und auch Anspruch darauf habe, aber TUI muss das an Ltur weiterleiten. Wenn TUI von Ltur eine geänderte Buchung erhält, will TUI sich bei mir melden.

    Nun befürchte ich, dass wieder nichts passiert und wir bei der Anreise natürlich ein Zimmer zur Straßenseite zugewiesen bekommen. Auf Stress und Ärger gleich am Anfang des hoffentlich erholsamen Urlaubs habe ich verständlicherweise keine Lust. Was wären eure Tipps, wie ich mich jetzt am besten verhalten soll? Vielen Dank für Antworten.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1628759781345

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, @PeterSteger!

    Soweit deiner Schilderung zu entnehmen hast du alle zu Gebote stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft.

    Leider fällt mir außer "Daumen drücken!" nichts ein, was noch weiterhelfen könnte. Also mach ich genau das und hoffe, du bekommst doch noch vor der Abreise die befreiende Bestätigung deiner gebuchten Kategorie.

    Viel Glück! :four_leaf_clover:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1628783630967 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Nur mal so: die Begrifflichkeit „Meerblick“ sagt nichts anderes aus als dass es einen Blick aufs Meer in jedweder Form gibt. Keinesfalls bedeutet es „Meerseite“ - sonst wäre es ja so ausgelobt. Und auch von einer Straßenseite kann man einen Meerblick haben. Ich könnte aus dieser Änderung jedenfalls nichts ableiten, dass zwingend einen Einfluss auf die Lage des Zimmers haben muss.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Kourion
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    geschrieben 1628784068751 , zuletzt editiert von Kourion

    "Meerblick" = voller Meerblick.

    Bei der Angabe "seitlicher Meerblick" kann man sich schon mal den Hals verrenken, um einen Blick aufs Meer zu haben.

    Die Bezeichnung "Meerseite" muss keinen Blick aufs Meer beinhalten.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1628787138258

    Und damit dann auch der letzte versteht, dass der Begriff „Meerblick“ eben einen seitlichen oder sonstwie verbauten Meerblick bezeichnet :

    http://www.laymann.de/knowhow/prospekt

    Und noch mal mit entsprechendem Gerichtsurteil

    https://www.nd-aktuell.de/artikel/548073.reiserecht-meerblick-oder-meerseite.html

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1628788820753 , zuletzt editiert von Kourion

    Ich weiß, was ich seit 2000 gebucht und erhalten habe und das ist zu 100% das, was ich oben geschrieben habe.

    Vielleicht sind ja viele Veranstalter genau in ihren Bezeichnungen - früher im Katalog, heute im Online-Angebot.

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  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1628790393098

    Unabhängig von deinen wie immer gearteten Buchungen gibt es viele Möglichkeiten dass eine Straßenseite auch einen Meerblick beinhalten könnte. Ich habe zum Beispiel häufiger schon Hotelzimmer mit freiem Blick aufs Meer bewohnt, wo der Strand nur durch die Straße vom Hotel getrennt war. Auf der landeinwärts gelegenen Seite befand sich dann der Garten. Bedeutet also: Straßenseite = Meerblick, Gartenseite = kein Meerblick. Die Begrifflichkeit „Straßenseite“ sollte in diesem Fall dann eventuell auf eine mögliche Lärmbelästigung hinweisen.

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  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1628792892618 , zuletzt editiert von Kourion

    Natürlich kann eine Uferstraße zwischen Hotel und Strand / Meer liegen. Das behindert nicht den vollen Meerblick. Hatte ich in zwei Fällen, wobei die Uferstraßen in den jeweiligen Hotelinformationen (gibt's auch online ) ausdrücklich erwähnt wurden.

    Dies könnte man gewiss noch um einige andere Beispiele erweitern, hat aber nichts mit dem Problem des TO zu tun, hilft ihm nicht weiter.

    PeterSteger hat Meerblick gebucht und gezahlt und möchte das Gebuchte erhalten.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1628804037893 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @jlechtenboehmer sagte:

    Nur mal so: die Begrifflichkeit „Meerblick“ sagt nichts anderes aus als dass es einen Blick aufs Meer in jedweder Form gibt. Keinesfalls bedeutet es „Meerseite“ - sonst wäre es ja so ausgelobt. Und auch von einer Straßenseite kann man einen Meerblick haben. Ich könnte aus dieser Änderung jedenfalls nichts ableiten, dass zwingend einen Einfluss auf die Lage des Zimmers haben muss.

    Ich muss das jetzt leider mal ad hoc zitieren, weil es wohl der größte Mumpitz ist, den man zum Thema absondern kann.

    Es wurde "Meerblick" gebucht.

    Bestätigt wurde jetzt "Straßenseite" (oft freundlicher als Landblick beschrieben), und wenn nicht genau die in Richtung Meer geht - und zwar unverstellt! - ist das ein glasklarer Mangel.

    Vollkommen zu Recht fragt PeterSteger daher nach zuverlässigen Bestätigungen, daran gibt´s auch nix zu verschwafeln!

    Seitlicher Meerblick darf Verrenkungen beinhalten, Meerseite hingegen sagt gar nichts aus über den tatsächlichen Ausblick.

    Du magst es vielleicht als Letzter verstehen, aber du hast erwiesener Maßen keine Ahnung! Punkt.

    Sämtliche Urteile aus deinen Beiträgen berühren das Thema des t.o. noch nicht einmal peripher und tragen noch weniger zur Beantwortung seiner Frage "Was kann ich noch unternehmen?" bei.

    Was du also "aus der Änderung ableiten" kannst ist offenkundiger Quadratmumpitz in verblüffender jl Selbstzerlegung.

    Chapeau! :flushed:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • HABERLING
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    geschrieben 1628809574722 , zuletzt editiert von HABERLING

    Sorry, mich haut es schon wieder um, wenn ich so was wie von jl. lese... wo hat er nur seine Expertisen her?

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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