• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1628811367177

    An den Quelle lässt er ja teilhaben, aber Informationen sammeln und genau nicht in den Kontext zu bringen ist offenbar tatsächlich eine weitere seiner Spezialitäten neben den waghalsigen Rechenexpempeln des Grauens ...

    Mit der Frage des t.o. hat sein Exkurs wie bereits festgestellt zero zu tun.

    PeterSteger hat einen Meerblick gebucht und wenn er ihn - wie auch immer geartet! - nicht erhält ist das ein glasklarer Beschwerdegrund - und zwar in "jedweder Form", um nur mal eine weitere verquaste Formulierung jl zu zitieren.

    Das war wirklich einer seiner finstersten Momente in Sachen Fallanalyse - und wird hoffentlich rechtschaffen ignoriert!? :flushed:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1628831442723

    Hier werden ja mal wieder die waghalsigsten Theorien aufgestellt und in einen Begriff die abstrusesten Dinge hinein definiert. Straßenseite bedeutet Straßenseite und nichts anderes. Was ist eventuell nicht bedeuten könnte - wie zum Beispiel kein Meerblick - das kann niemand von euch sagen. Und wenn ein Produkt mit einer Begrifflichkeit ( Strassenseite oder Meerblick) ausgewiesen werden kann, andererseits aber mehrere beinhaltet (Strassenseite und Meerblick), dann hat der Veranstalter eben nur eine davon aufgenommen. Nämlich die, die Herr für das zweckmäßigste hält. Dann kann man sich auf den Kopf stellen, und trotzdem bleiben die Dinge wie sie sind. Punkt.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1628835927505 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe

    Ich halte die Debatte, was nun Meerblick und was Straßenseite oder sonstwas ist für ziemlich überflüssig - das ist doch alles hinreichend geklärt.

    Es hülfe mal in Google Maps einen Blick auf die örtlichen Gegebenheiten des Hotels zu werfen, dann sieht man u.U. klarer. Evtl. ist zwischen dem Meer und dem Hotel in der Tat eine Straße. Das Hotel wurde leider nicht genannt.

    Aber klar ist, wenn "Meerblick" gebucht und bezahlt wurde und das dann nicht geliefert wird ist das ein Mangel der entweder unverzüglich zu beheben, oder, falls nicht möglich, zu erstatten ist. Aber den Ärger hat man erstmal trotzdem und das muss nicht sein.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1628838694762

    Eben.

    Offensichtlich gibt es einen Unterschied, das lässt sich ja aus der präzisen Schilderung des t.o. mühelos herauslesen.

    Letztlich fragte er, was er noch tun könne um dem Schlamassel vor der Abreise zu begegnen. Da sind Urteile zu vollkommen anderen Sachverhalten ungefähr so hilfreich wie ein Loch im Kopf!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
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    geschrieben 1628839281357

    Evtl. wäre eine Mail ans Hotel, welches Zimmer denn nun reserviert ist und wo sich das befindet, eine Möglichkeit. Ansonsten ist TUI, auch wenn der Veranstalter hier ein Tochterunternehmen ist, eine seriöse Firma die an reibungslosen Abläufen interessiert ist. Alles andere kostet die nämlich Geld.

  • Kastenwagen
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    geschrieben 1628840744779

    Ich breche mal eine Lanze für jlechtenboehmer : wer nicht in derLage ist, in diesem Forum ( ich meine nicht den thread) mal 2 oder 3 Seiten zurück zu blättern um zu schauen , ob die Frage evtl. schon beantwortet sein könnte, hat vielleicht auch noch nichts davon gehört, dass es diverse Varianten von Meerblick gibt.

    Was die ursprüngliche Frage betrifft : eine Mail an ein Hotel ist eine " Bitte ", ein schriftliche Bestätigung des RV eine Bedingung die erfüllt werden muss. Und um diese zu bekommen : Schrieb an den RV mit genau dieser eindeutigen und unzweifelhaften Forderung.

  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
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    geschrieben 1628850384778

    Nur dass es hier nicht drum geht was Meerblick nun ist, sondern dass sich der TO - berechtigt - sorgt ob er die bezahlte Leistung auch geliefert bekommt. Und was er noch VORAB tun kann. Mein Hinweis diente lediglich dazu - neben der Selbstverständlichkeit den Veranstalter in die Pflicht zu nehmen - versuchen über die tatsächliche Lage vor Ort einen Faktencheck zu machen. Das würde ich parallel tun und nachdem hier ja Meinungen gefragt werden, bitteschön, da ist sie.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1628851821434

    Ich finde, bei einer so präzise gestellten Frage darf man eine präzise Anwort erwarten anstelle eines vollkommen überobligatorischen Diskurses über die Möglichkeit, dass das Meer zur Straßenseite des Hotels liegen könnte.

    Den Versuch, den Veranstalter in die Pflicht zu nehmen hat der t.o. geradezu bedrückend geschildert, weshalb sich eine weitere Aufforderung dazu m.E. erübrigt.

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  • PeterSteger
    Dabei seit: 1628757258886
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    geschrieben 1629220469176

    Danke für die Antworten.

    Also „Straßenseite“ heißt bei dem Hotel halt wirklich Blick zur Straße und „Meerblick“ Blick zum Meer.

    Bisher hat sich natürlich keiner gemeldet.

  • PeterSteger
    Dabei seit: 1628757258886
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    geschrieben 1629221075322

    Es handelt sich übrigens um das Hotel Iberotel Selection Llaut Palma. Man kann aus den Bildern, Lage und Beschreibungen gut erkennen, welche Zimmer Meerblick haben und welche nicht.

    Das Hotel hatte mir noch geschrieben, dass Tui dort eine Reservierung ohne Meerblick zum Hotel geschickt hat. Sie wollen jetzt aber in ihrem System nachfragen, für welche Kategorie gezahlt wurde. Es bleibt also spannend :grinning:

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