• uli60
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    geschrieben 1238611697000

    Hallo zusammen,

    heute bekam ich einen Anruf von Sun&Sea(kein Aprilscherz),daß mein gebuchtes Hotel Sherwood Breezes überbucht sei.

    Die Reisebestätigung und Rechnung liegt mir seit dem 26.03.09 vor.

    Mir wurden 2 Alternativ-Hotels aus ihrem Angebot vorgeschlagen,die ich aber nicht annnehmen werde.

    Um etwas anderes Adäquates zu buchen ist es auch schon etwas spät,da mir auch noch nichts Schriftliches vom RV vorliegt.

    Kann ich vom RV noch mehr als die Stornierung der Reise verlangen (entgangene Urlaubsfreude-so heisst das wohl im Amtsdeutsch-, etc.

    Für Eure Hilfe und Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Uli

  • Riviera_tr
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    geschrieben 1238618365000

    Da die Reise noch bevorsteht kann auch nicht von einer 'entgangenen Urlaubsfreude' die Rede sein ;) :D

    Du musst froh sein das man Dir vorher noch bescheidsagt sonst haettest Du es in Antalya am Flughafen erfahren und da waere Dir echt die Freude entgangen ;)

  • gutenmorgen
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    geschrieben 1238619102000

    ..., manchmal glaube ich an Spaßbuchungen:, wenn was schiefgeht, kann man sich freuen und versuchen, für alles mögliche Geld raus zu schlagen.

    =Um etwas anderes, was dir recht wäre zu buchen, ist es zu spät, da dir auch nichts schriftliches vom RV vorliegt.=

    Das mag verstehen wer will, ich nicht.

    Wenn du wirklich vorhättest, deine Reise anzutreten, wären deine Fragen anders

  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1238620255000

    Es ist wohl rechtens und auch richtig, das er nichts bekommt. Ärger ist halt nicht bezahbar :laughing: Aber jemanden zu unterstellen, er hoffe bei Buchung auf Nichtantritt :frowning: Auch die "Spaßbuchung" kostet richtiges Geld.

  • gutenmorgen
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    geschrieben 1238620634000

    ....., z.B.: Kann ich noch mehr als die Stornierung der Reise verlangen- ich bitte dich, gastwirt, was soll das?? Will einer reisen oder

    lieber streiten

  • gastwirt
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    geschrieben 1238620778000

    dem habe ich doch zugestimmt, das es richtig ist, das er nichts bekommt!

    bloß gegen die Spaßbuchung habe ich votiert!

  • gutenmorgen
    Dabei seit: 1175990400000
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    geschrieben 1238621361000

    ..., mir geht es hier um die Art und Weise, wie der TE versucht, einen Vorgang an die große Glocke zu hängen, obwohl eigentlich nur eine Panne passierte, die der RV ausbügeln wollte, es aber nicht nicht gelingen kann, wenn der Kunde auf stur stellt und nur auf Geld aus ist

  • privacy
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    geschrieben 1238621404000

    Hallo Uli60,

    werde mich an der Motivforschung bewußt nicht beteiligen. Obwohl der offensichtliche Fehler des Veranstalters das Problem verursacht hat,

    wird hier wie häufig versucht, den Spieß umzudrehen.

    Meine Tipps:

    1. Aus dem Programm des Veranstalters möglichst gleichwertiges Hotel

    selbst aussuchen und wenn möglich, dem Veranstalter dieses vorschlagen.

    2. Falls das Hotel besser ist, dem Veranstalter anbieten, entsprechend

    den Preis zu erhöhen. Wegen der Überbuchung aber nicht den vollen

    Betrag, sondern vielleicht etwa in der Mitte treffen.

    3. Falls das urlaubstechnisch möglich ist, die Reise in das gebuchte Hotel nach Abstimmung mit dem Anbieter auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1238621686000

    Ich würde ihm auch nicht zur Klage raten! Überbuchung zählt für diese Branche zum Gewohnheitsrecht :laughing:

  • gutenmorgen
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    geschrieben 1238621953000

    .... für den Fall, dass Uli60 im RB gebucht hat, wird Tipp 1. schon passiert sein. Leider sagt Uli60 nicht, welche Hotels er für ädäquat hält bzw. nicht. Ich denke schon, dass es in dieser Region einige gibt, die es mit dem von ihm gewählten aufnehmen können.

    Mit "Spieß umdrehen" hat meine Meinung nichts zu tun!

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