Hallo,
keine Ahnung, ob's das Thema hier schonmal gab - falls ja, bitte verlinken.
Mich würde interessieren, ob ein Hotel d a s R e c h t h a t , meine Tasche zu kontrollieren? Es geht darum, dass es nicht erwünscht ist, zB Getränke usw. von ausserhalb einzukaufen und mitzubringen - was ja wohl jeder macht, oder?
Welches Recht gilt hier? Hausrecht des Eigentümers des Hotels? Landesrecht des Urlaubslandes? Deutsches Recht, wenn ich das Hotel über einen dt. Veranstalter gebucht habe? "Mein" Recht, weil ich ein Zimmer gemietet habe und ja auch sonstige persönliche Sachen, Souvenirs ect. dorthin mitbringen darf?
Danke für Antworten,
VG
Konstanze