• C.+S.
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    geschrieben 1310841940000

    Oi, oi, da hab ich wohl was losgetreten...

    Danke jedenfalls allen - vernünftigen - Beiträgen. Ich wollte natürlich keinen Streit provozieren, mich hatte echt nur interessiert, ob ich das im Fall des Falles konsequent ablehnen kann (was ich wohl machen würde, dann mal schaun, wie sich die Situation entwickelt....  auf jeden Fall muss man sich ja nicht allen gefallen lassen, und eine Beschwerde an den Veranstalter wäre mal sicher!) oder mich wie ein Lamm zur Schlachtbank führen lassen müsste.

    Nun, ich hoffe, dass es gar nicht erst vorkommt.

    Bestimmt müssen wir nicht darüber streiten, inwieweit es selbstverständlich ist, nachts ein Getränk am Bett haben zu wollen oder ein paar Nüsse auf der Terasse zu knabbern. Wer bestellt sich das schon, ggf. nach 24 Uhr, beim Room-Service? Wer das behauptet, ist imho nicht ehrlich.

    Lieben Dank für Euer feedback,

    Konstanze

  • travelmind
    Dabei seit: 1211241600000
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    gesperrt
    geschrieben 1310843325000

    jepp, um Verständniss aller, vermisse ich hier jetzt meine Beiträge :disappointed:

  • Holginho
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    geschrieben 1310847000000

    Nochmal:

    Die Ausgangsfrage war: Dürfen Taschen kontrolliert werden?

    Und die Antwort auf diese Frage lautet ganz eindeutig:

    Gemäß dem herrschenden Hausrecht ganz klar "ja"!

    In zweiter Linie ist es dann dabei ist es völlig unerheblich ob man die Sachen freiwillig a)

    dem Hotelpersonal

    oder

    b)

    der externen Security zeigt

    oder

    c)

    auf die vom Hotel oder selbst herbeigerufene Polizei wartet.

    Ebenso unerheblich für den Fall ist es grundsätzlich, welche "Konsequenzen" man dann daraus zieht, oder wie ein deutscher Richter den Fall in einem Reklamations- und Klagefall nachträglich bewertet.

    Wenn die eine Tasche sehen wollen, werden sie Mittel und Wege finden dies auch zu tun - ob es dem einzelnen Touri nun gerade oder grundsätzlich paßt oder nicht!

    Eine ganz andere Frage ist doch die, wie das Ganze in einem realen Szenario zu betrachten ist:

    Eine ganz normale kleine Handtasche wird im Regelfall nicht kontrolliert, kommen im Gegensatz dazu Touris mit mehreren Einkaufstaschen ins Hotel (um jetzt mal den Gegenfall zu formulieren) erwecken diese bei einem kontrollwilligen Personal ganu sicher deutlich eher Misstrauen.

    Und entsprechend äquivalent urteilen in Streitfällen normalerweise auch deutsche Richter in ähnlich gelagerten Streitfällen - nämlich gemäß gewissen Verhältnismäßigkeiten!

    Bestehen die vor Ort darauf eine Handtasche zu kontrollieren und erzwingen dies (egal durch wen) wird ein deutscher Richter deutlich eher eine Tendenz zeigen nachträglich pro Touri zu entscheiden, als im anderen Extremfall, wo trotz Verbotshinweises Einkaufstaschen ins Hotel gebracht werden.

    @chepri und coraya:

    Mensch, reicht euch doch die Hand ... ich denke der Hinweis auf die "Sauna" war ebenso überflüssig und hatte nichts mit diesem Thema hier zu tun, wie die Bemerkung über die Paragraphen. Im Prinzip wollt ihr/wollen wir doch hier alle dasselbe...Informations- und Meinungsaustausch und -weitergabe und ggfs. eine Diskussion zum Thema! Und genau dazu gibt jeder von euch regelmäßig wichtige und richtige Hilfestellung!

    "Just my two cent!"

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1310848197000

    Ich widerspreche Dir doch gar nicht!

    Um das Beispiel von Dir aufzugreifen:

    Ja, er hat Hausrecht!

    Ja, er darf Dich bitte "ihn zu begleiten"!

    Nein, er darf Dich nicht zwingen, das Du ihm die Tasche öffnest und ihm den Inhalt zeigst!

    Ja, das "kannst" Du freiwillig tun!

    Ja, wenn Du dies nicht tust, darf er die Polizei rufen!

    Ja, Du darfst ebenfalls die Polizei rufen um die Sache zu klären!

    a, die Polizei darf Deinen Tascheninhalt kontrollieren!

    Das Endergebnis ist aber das gleiche - Du zeigst den Inhalt Deiner Tasche!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1310848694000

    Chepri:

    Zu Deinem OT...das ist a) nicht Thema dieses threads (ok, ich hab's eben selbst losgetreten!), b) bläst hier niemand "Puderzucker in die hinteren Regionen eines gewissen users" und c) ja, einige seiner Bemerkungen sind "grenzwertig", das ändert aber nichts daran, das er d) oftmals recht hat oder zumindest sachliche/fachliche Hilfestellungen geben kann.

    Man, bleib' hier...Du und "Deine" Paragraphen sind hier wichtig und erweitern so manche Diskussion sinnvoll!

    Und nein, ich denke mitnichten, das Paragraphen und Richtersprüche hier verpönt sind!

    @Admin:

    Sorry, ich habe trotz Deiner (Ahoteps') Löschungen doch nochmal ein kurzes OT begonnen - ich denke, die Protagonisten haben es gleich gelesen - "darf" also gerne wieder gelöscht werden!

    War nicht böse gemeint und nur ein Vermittlungsversuch!

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1310850337000

    @chepri sagte:

    Zwar hat ein Hotelier Hausrecht, das bedeutet aber nicht, dass er unumschränkt herrschen kann.

    So gilt ja auch zumindest in Deutschland (ich vermute, dass dies aber auch für andere Länder zutrifft), dass ein Kaufhausdetektiv ohne Zustimmung des Kunden dessen Tasche NICHT durchsuchen darf. Und dass der Kaufhausbesitzer das Hausrecht hat, dürfte nicht falsch sein.

    Das ist absolut korrekt, verweigert sich der verdächtigte Kunde der Kontrolle, muss der Kaufhausdetektiv den Verdacht bei der Polizei durch Beobachtungen erhärten und die Durchsuchung von den Beamten durchführen lassen.

    So kann man im Falle von eingeschmuggelten Speisen oder Getränken jedoch nicht vorgehen. Der Hotelier hat an der (Schmuggel)Ware keinerlei Eigentumsrechte, noch darf er sie endgültig "einkassieren". Worst case ist, dass man bei Zustimmung zur Kontrolle die Pulle mit Berufung auf das Hausrecht vorerst leidet. So ein Verhalten würde aber an "Ferien in Guantanamo" erinnern und kaum einem einigermaßen frischen Hotelier einfallen!

    Rollt der Zecher jedoch mit seiner Fremdpulle beim Abendessen auf, hat der Hotelier das (Haus)recht, diese anderweitig für ihn aufzubewahren und erst bei der Abreise wieder zur Verfügung zu stellen.

    Zu keinem dieser Anlässe würde man einen Polizeibeamten bemühen ... ;)

    Im Grunde sind hier anscheinend kontroverse Aussagen ziemlich identisch:

    Man darf sich rechtens weigern, die Tasche von irgendwie gearteten Hotelchargen kontrollieren zu lassen. Weigert man sich nicht und wird ein Eigentum konfisziert, muss dies bis zur Abreise vorgehalten werden (sofern es nicht ein Schafskäse ist, der schon lang vor Ende es Urlaubs selbsttätig abreist!)

    So kann ein schöner Single Malt je ein Geschenk sein, also wird das Hausrecht erst wirksam, wenn man damit in der Havanna Lounge sitzt - das sollte einigermaßen verständlich sein?

    Ganz von der Hand zu weisen sind auch Hinweise auf landesspezifische rechtliche Bestimmungen nicht, daher auch mein Hinweis "legal" im ersten Beitrag.

    Immerhin gibt es Länder, in denen der Besitz und Erwerb von bestimmten Genussmitteln strafrechtlich verboten ist (das kann auch Alkohol sein!) und in diesem Fall muss man mit einem Polizeieinsatz rechnen, wenn es verdächtige Beobachtungen zu einem (möglichen) Verstoß gegeben hat.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1310853688000

    Dieser Thread hat mehr gelöschte OT Beiträge als Antworten zum eigentlichen Thema.

    Es muß doch mal möglich sein, das einige User sich nicht in jedem Thread in die Wolle kriegen, wenn sie aufeinander treffen. Erwachsene Menschen benehmen sich wie Kleinkinder, keiner rudert zurück, ständig wird nachgetreten.

    Für die hilfreichen Antworten herzlichen Dank. Es macht aber keinen Sinn mehr, hier noch länger offen zu halten.

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