• Ihre_Registrierung
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    geschrieben 1359678842000

    Wieso gibt es Spartickets für 9€ obwohl man mehr einnehmen kann?

    Ja es steht dabei das die Bahnfahrt Kostenlos ist.

    Wieso es gibt genug Aktionen wo die ersten X Leute für wenig fahren -> Sparpreis

    Wieso nicht eine lock Aktion machen? Ich habe auch oft genug sachen Gratis bekommen im die Laden was kosten.

  • abholl
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    geschrieben 1359679790000

    Ja solche Aktionen gibts und die werden beworben! Was Du sonst gratis bekommst, hast Du letztlich mitbezahlt.

    Fakt ist, man soll nicht zu gierig sein, das vernebelt die Sinne und meist bezahlt man es doppelt und dreifach. 

    Den Nutzen von billigen Preisen auf wenig nachgefragten Verbindungen muss ich doch jetzt nicht wirklich erklären ?

    Hier hättest Du mit 9€ das Problem vermieden, Geiz ist halt doch meist nicht geil. Bisserl Nachdenken hätte schon bei der Buchung vorgesorgt. Lerne daraus.

  • HC-Mitglied81428
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    gesperrt
    geschrieben 1359694181000

    @Ihre Registrierung

    dieser 9 Euro-Thread ist schon ein Schmunzeln wert. Aber wäre es nicht besser und auch einfacher, wenn du dieses Problem direkt mit dem Bahnbetreiber zu klärst? Ich glaube nicht, dass du hier eine Patentlösung "erfährst".  ;)

    PS: Stelle doch einmal die Stornierungs-E-Mail des Bahnbetreibers hier in den Thread ein.

  • wiener-michl
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    Verwarnt
    geschrieben 1359707745000

    Ihre_Registrierung:

    Abgesehen davon wie kommst du darauf das ich ein Westbahn Ticket haben würde?!

    Wir reden hier von 9 €,Nein wir reden hier von 200€ hin und retour was es im Zug kostet.droht ein Verlust von 9€ (!!??)

    Nein wie er auf diesen Betrag kommt weis ich nicht es sind regular ~200€.Vllt. hätte ich noch anführen sollen, dass bei uns (im Nahverkehr) ungültige Tickets zusätzlich zum Fahrpreis mit 45 € Strafe geahndet werden.Es ist der Fernverkehr.

    ======================================================

    .1. Wer macht noch Werbung mit 9 € - Tickets auf der Fernstrecke außer der Westbahn ?

    Mir fällt gerade keiner ein.

    .2. Schau in dein Eingangsposting, da steht

    "Ich habe im Internet ein Ticket von den Betreiber gekauft das 0€ statt 9€ kostet"

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • anonymer Vielflieger
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    geschrieben 1359840935000

    anonymer Vielflieger:

    Überflüssiges Zitat derselben Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.

    @Heike68

    Demnach könntest du an einem Geschenk kein Eigentum erwerben, da es ja gerade an der Gegenleistung fehlt.

    Eigentum erlangt man (zumindest an beweglichen Sachen) nach deutschen Recht durch Einigung und Übergabe. Und hier dürfte es wohl an der Einigung fehlen....

    Da ist man ein paar Tage unterwegs...

    Also, mein Beitrag bezog sich lediglich auf die Aussage von Heike68 wonach "Bei einem Kaufvertrag erfolgt ein Wechsel der "Sache" per Gegenleistung, i.d.R. in Form von Geldleistung..."

    Es ging mir nicht darum sämtliche Vertragstypen aufzuzählen (wer Spaß dran hat, kann das ja gerne machen!). Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass der Eigentumserwerb nicht durch die Gegenleistung erfolgt - wie von Heike68 behauptet. Für den geneigten Leser werfe ich mal den Begriff "Abstraktionsprinzip" in den Raum!

    Wer hat denn noch qualifizierte Vorschläge, wie der Eigentumserwerb bei einer Schenkung einer Sache abläuft?

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1359841532000

    @anonymer Vielflieger

    "Wer hat denn noch qualifizierte Vorschläge, wie der Eigentumserwerb bei einer Schenkung einer Sache abläuft?"

     

    Da @Ihre_Registrierung lt. Eingangsposting das Ticket "gekauft" / erworben hat (zu 0 € ), ist Schenkung nicht das Thema des Threads und somit OT.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • anonymer Vielflieger
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    Beiträge: 10
    geschrieben 1359842359000

    § 433 BGb regelt den Kaufvertrag wie folgt:

    "Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

    (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

    (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."

    Der (vereinbarte?) Kaufpreis beträgt hier 0 Euro, die der Käufer an den Verkäufer zu zahlen hat. Handelt es sich hier nun um einen Kaufvertrag? Es kommt für die Beurteilung, um was für einen Vertrag es sich handelt, übrigens nicht auf die Bezeichnung, sondern die tatsächlichen Umstände an. Insofern ist es nicht relavant, dass ihre_registrierung schreibt, sie hätte das Ticket "gekauft".

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1359842893000

    @anonymer Vielflieger

    Er.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Ihre_Registrierung
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    geschrieben 1359855098000

    Wenn es jemanden interessiert alles hat funktioniert "noch" habe ich keinen Brief bekommen.

  • Fugimaxi
    Dabei seit: 1235520000000
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    geschrieben 1359889335000

    @Ihre_Registrierung

    Wenn Du sagst,alles hat funktioniert,meinst du,du hast die Fahrt angetreten?

    Wie hat der Schaffner sich denn verhalten beim kontrollieren deines Tickets?

    Oder fand keine Kontrolle statt? Ich würde mir keinerlei Sorgen machen,egal ob kontrolliert oder nicht.Wenn es bei einer Kontrolle nicht aufgefallen ist,das das Ticket storniert war,wird es im nachhinein wohl kaum mehr auffallen.

    Gruß,Jürgen

    Männer haben auch Gefühle: Hunger zum Beispiel.
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