anonymer Vielflieger:
Überflüssiges Zitat derselben Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.
@Heike68
Demnach könntest du an einem Geschenk kein Eigentum erwerben, da es ja gerade an der Gegenleistung fehlt.
Eigentum erlangt man (zumindest an beweglichen Sachen) nach deutschen Recht durch Einigung und Übergabe. Und hier dürfte es wohl an der Einigung fehlen....
Da ist man ein paar Tage unterwegs...
Also, mein Beitrag bezog sich lediglich auf die Aussage von Heike68 wonach "Bei einem Kaufvertrag erfolgt ein Wechsel der "Sache" per Gegenleistung, i.d.R. in Form von Geldleistung..."
Es ging mir nicht darum sämtliche Vertragstypen aufzuzählen (wer Spaß dran hat, kann das ja gerne machen!). Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass der Eigentumserwerb nicht durch die Gegenleistung erfolgt - wie von Heike68 behauptet. Für den geneigten Leser werfe ich mal den Begriff "Abstraktionsprinzip" in den Raum!
Wer hat denn noch qualifizierte Vorschläge, wie der Eigentumserwerb bei einer Schenkung einer Sache abläuft?