@ADEgi sagte:
Normal: Mit Erhalt der Bordkarte beim Check-In
dem kann ich gerade noch zustimmen
@ADEgi sagte:
Bei einem Vorabend Check-In: Identisch wie oben. Die RRV endet mit erhalt der Bordkarte, also etwa einen Tag früher.
da bin ich schon skeptisch, ob das vor einem Richter hält: 19 Uhr am Samstag Vorabend-Check in, Sonntag Früh Schlaganfall, Unfall - Sonntag Vormittag wäre der Abflug gewesen - Pech auch, hättest halt nicht gestern eingecheckt... nein, das kann ich mir so nicht vorstellen
@ADEgi sagte:
Beim Web Check-In:
Mit verlassen des eigenen Hauses / Wohnung zur Anreise an den Flughafen
definitiv nein, da es in gängigen Definitionen heißt: die Reise ist angetreten mit der Ausgabe der Bordkarte am Check-In-Schalter am Flughafen und der Abfertigung des Gepäcks mit dem Baggage-Tag.
Daraus leite ich ab, dass ein früherer Erwerb einer Boarding-Card außerhalb des Flughafens niemals gleichzusetzen wäre mit Beginn der Reise. Es gäbe ja beispielsweise die theoretische Möglichkeit, zwar am Vortag einzuchecken, den Ausdruck aber dann erst am Flughafen am Laptop durchzuführen - wann wäre dann die Ausgabe gewesen?
Dass das Verlassen des Hauses als Antritt der Reise gesehen wird, ist meines Wissens nach mehrfach so von Richtern abgelehnt worden.
Meint
Peter