• blujade
    Dabei seit: 1154563200000
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    geschrieben 1154642924000

    hallo an alle,

    flexible preise ist eine von 3 bzw 4 zielen des yield management und das ist nicht gesetzeswidrig. die TUI hat sich ja soweit ich das sehen konnte nur auf ein bestimmtes gebiet (costa del sol) festgelegt, zumindest erstmal. wenn es dennoch so sein sollte, dass aus irgendeinem grund dies verboten sein soll, werden die doch sicher nicht so blöd sein und das ohne jegliche genehmigung durchziehen, oder seh ich das falsch? is ja doch sehr auffällig und für jeden ersichtlich...

    lg

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1154645860000

    @blujade

    Um beim Beispiel zu bleiben

    Listenpreis 359,00

    möglicher Bestpreis 259,00 Euro

    = Differenz (von oben) ca. 28 Prozent

    Listenpreis 359,00

    möglicher Höchstpreis 459,00 Euro

    = Differenz + ca. 28 Prozent

    Preisschwankung 259 zu 459 Euro

    = Differenz + ca. 77 Prozent

    Was hat das bitte mit der geforderten Preisklarheit und der

    gesetzlich vorgegebenen Angabe des Endpreises zu tun?

    Das sind doch Phantasie-Kalkulationen und dienen meiner

    Einschätzung nach der Verdummung der Reisekundschaft.

    Und warum soll ein Gesetzesverstoß, wenn er wie hier nur

    ein Zielgebiet betrifft, weniger illegal sein? So nach dem Motto:

    "1" Ladendiebstahl macht ja auch niemanden arm - oder ?

    Das Unternehmen versuchen, ihren Gewinn zu optimieren - völlig ok.

    Aber nicht durch Maßnahmen, die momentan eher außerhalb der Legalität in Deutschland liegen dürften.

  • blujade
    Dabei seit: 1154563200000
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    geschrieben 1154715710000

    @embedo

    ich versteh schon, was du meinst, klar dient das zur verdummung und es *** blöd für den kunden. der denkt, der preis ist so korrekt und kaum lässt er sich ne nacht zum überlegen, is der preis auf einmal anders.

    aber ist nicht eigentlich nur ein z.b. ab-preis gesetzlich vorgeschrieben?

    einen endpreis kann der veranstalter durch z.b. flughafenzuschlag, kerosin...garnich fest verankern. korrigier mich, wenn ich falsch liege.

    bei fluggesellschaften mag das ja noch ok sein, man kennts ja garnich mehr anders. es is sicher nur ne frage der gewohnheit (wenn man davon ausgehen kann, was ich oben gesagt hab (ab-preise))

    hm...

    lg

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1154782448000

    Die TUI bekommt den Ärger, den sie erwartet und verdient hat,

    schreibt die WAZ im heutigen ReiseJournal. Die Zentrale zur

    Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hätte den Marktführer

    in Sachen Pauschalreise zur Unterlassung aufgefordert. Man

    will notfalls gerichtlich gegen den Reiseveranstalter und dessen

    Preispolitik vorgehen.

    Hier klicken für weitere Informationen Reisejournal

    Der Autor Thomas Sell fragt im Kommentar darüberhinaus,

    warum die TUI einen Preisteil auf den Markt bringt, von dem

    man dort weiß, dass er gegen geltendes Recht verstößt?

    Obwohl man bei der Vorstellung des Kataloges mit Protesten

    und Klagen rechne und auch spätestens vor Gericht wegen

    Urteile in ähnlichen Fällen gegen andere Veranstalter vermutlich

    den Kürzeren ziehen werde. Dennoch wolle man Fakten zur

    Änderung des Verbraucherschutzes schaffen. Wenn Kunden

    nun begeistert über "flexible Preise" buchen, läßt sich leichter

    sagen, daß die Verbraucher dies so wollen.

    Wird TUI ( und die rechtlichen Wege sind zeitraubend) irgendwann

    zur Unterlassung verpflichtet, reisst man einfach die Seiten sauber

    aus dem Heft, denn diese sind vorperforiert!

    Mein Kommentar:

    Bedenkliche Rechtsauffassung eines großen deutschen Konzerns.

    Was darf man als Kunde da bei auftretenden Problemen erwarten?

  • mosaik
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    geschrieben 1155053408000

    Grundsätzlich ist zu diesem Thema zu sagen, dass TUI Tochter airtours schon vor einigen Jahren mit dieser Art von Katalogpreisen arbeitete, ohne jedoch einer Klagsflut gegenüber zu stehen.

    Die PAng VO schreibt einen Endpreis vor. Andererseits darf nach § 4 S. 2. 3 BGB Info-V ein Preisänderungsvorbehalt eingefügt werden und Preistabelle können zeitlich eingegrenzt werden.

    Ich denke mal, genau in diesem Kreis der drei Möglichkeiten meint TUI, die Grenze der Legalität zu finden bzw. muss ausjudiziert werden.

    Zenario 1

    Preisetabelle gültig bis zum Erscheinen der Sommerkataloge 2007, Preise von ... bis ... Änderungen vorbehalten.

    --> diese Formulierung dürfte ziemlich sicher gegen UWG verstossen

    Zenario 2

    Preistabelle jeweils gültig am Tag Buchung, Preise von ... bis, die angeführten Preise können sich aufgrund tagesaktueller Änderungen aufgrund von Kostenvorteilen oder -erhöhungen bei Flug- oder Hotelpreisen im Rahmen von X Euro ändern

    --> hier sähe ich den gesetzlichen Spielraum, der dies zulässig machte!

    Dass Richter in Fällen anders entschieden haben, mag zutreffen - wir kennen nicht die genaue Formulierung der beanstandeten Kataloge.

    Weiters gebe ich zu bedenke, dass ein Katalog auch OHNE Preisliste ausgegeben werden darf! Der Konsument muss lediglich bis spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses den Endpreis erfahren. Auch das ist gesetzlich zulässsig.

    Denn ein Katalog stellt in jedem Fall nur die Einladung zur Angebotslegung dar.

    Im Bereich von Flugpreisen ist das alles schon Alltag. Der Unterschied: im Fluggeschäft gibt es keine gedruckten "Kataloge" (=Preislisten). Daher kann dort das UWG nicht versuchen einzugreifen.

    Ich sehe dieser Entwicklung interessiert entgegen und hoffe, dass diese Tendenz auch gesetzlich voll legalisiert wird. Denn ich sehe darin viele Vorteile für die Konsumenten und die Planung für den Veranstalter.

    Übrigens auch ich, der im Busvermietungsgeschäft tätig bin, kenne dies aus meiner Praxis. In Zeiten, in denen man einen Bus zwei- oder dreimal vermieten könnte, werden die Preisobergrenzen verlangt, in Zeiten, in denen man auf eine Anfrage vier stehende Fahrzeuge hat, nimmt man die Preisuntergrenze. Alles andere - dazwischen variabel.

    Gruß Peter

  • emdebo
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    geschrieben 1157536442000

    Das Landgericht Hannover ( Aktenzeichen 23 0 115/06 ) entsprach

    einem Antrag der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wett-

    bewerbs hinsichtlich einer einstweiligen Verfügung gegen TUI.

    Der Verkauf zu dynamischen Preisen, getestet für die Costa del Sol,

    der ohne Rücksicht auf die vorgeschriebene Endpreisbindung

    erfolgte, ist zunächst gestoppt.

    TUI prüft nun, ob sie in Berufung geht.

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