Grundsätzlich ist zu diesem Thema zu sagen, dass TUI Tochter airtours schon vor einigen Jahren mit dieser Art von Katalogpreisen arbeitete, ohne jedoch einer Klagsflut gegenüber zu stehen.
Die PAng VO schreibt einen Endpreis vor. Andererseits darf nach § 4 S. 2. 3 BGB Info-V ein Preisänderungsvorbehalt eingefügt werden und Preistabelle können zeitlich eingegrenzt werden.
Ich denke mal, genau in diesem Kreis der drei Möglichkeiten meint TUI, die Grenze der Legalität zu finden bzw. muss ausjudiziert werden.
Zenario 1
Preisetabelle gültig bis zum Erscheinen der Sommerkataloge 2007, Preise von ... bis ... Änderungen vorbehalten.
--> diese Formulierung dürfte ziemlich sicher gegen UWG verstossen
Zenario 2
Preistabelle jeweils gültig am Tag Buchung, Preise von ... bis, die angeführten Preise können sich aufgrund tagesaktueller Änderungen aufgrund von Kostenvorteilen oder -erhöhungen bei Flug- oder Hotelpreisen im Rahmen von X Euro ändern
--> hier sähe ich den gesetzlichen Spielraum, der dies zulässig machte!
Dass Richter in Fällen anders entschieden haben, mag zutreffen - wir kennen nicht die genaue Formulierung der beanstandeten Kataloge.
Weiters gebe ich zu bedenke, dass ein Katalog auch OHNE Preisliste ausgegeben werden darf! Der Konsument muss lediglich bis spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses den Endpreis erfahren. Auch das ist gesetzlich zulässsig.
Denn ein Katalog stellt in jedem Fall nur die Einladung zur Angebotslegung dar.
Im Bereich von Flugpreisen ist das alles schon Alltag. Der Unterschied: im Fluggeschäft gibt es keine gedruckten "Kataloge" (=Preislisten). Daher kann dort das UWG nicht versuchen einzugreifen.
Ich sehe dieser Entwicklung interessiert entgegen und hoffe, dass diese Tendenz auch gesetzlich voll legalisiert wird. Denn ich sehe darin viele Vorteile für die Konsumenten und die Planung für den Veranstalter.
Übrigens auch ich, der im Busvermietungsgeschäft tätig bin, kenne dies aus meiner Praxis. In Zeiten, in denen man einen Bus zwei- oder dreimal vermieten könnte, werden die Preisobergrenzen verlangt, in Zeiten, in denen man auf eine Anfrage vier stehende Fahrzeuge hat, nimmt man die Preisuntergrenze. Alles andere - dazwischen variabel.
Gruß Peter