Oh oh Bernhard,
ich habe doch schon vorher im Beitrag geschrieben, das auch die 50% eingeklagt werden müssen. Der RV zahlt freiweillig nichts !! Oder irre ich mich da ?
Lies doch bitte meine Beiträge noch mal durch, bevor du ohne Arguemente darauf antwortest.
Für alle:
ca. 50% gibt es -ich nenne es jetzt mal so- Stornokosten vom RV, wenn er seinen Vertrag bricht. Warum nur ca. 50% ? Weil wir als Bucher nach der Bestätigung dem RV nichts anderweitig gesagt haben, wenn er den Reisevertrag bricht.
Aber es gibt auch mehr ( analog den Stornokosten der RV ganz kurz vor Reiseantritt ), aber das muss dann -wg. mangels einer Pauschalvereinbarung- vor Gericht ausgehandelt werden. Und das kann schon schwierig werden.
Einfachste juristische Lösung wäre ( wenn realisierbar wg. der persönlichen Verhältnisse ):
Ansprüche korrekt zeitgemäss anmelden, Stornierungsangebot wahrnehmen, und danach nach eigenem gusto eine Alternative buchen. Oder auch nicht und zuhause bleiben. Niemand kann einem vorschreiben, was er als Alternative macht !! Der Schadensanspruch von ca. 50% bleibt bestehen.
Das Alternativangebot des RV ist eine ganz böse Falle !!!
Wer das annimmt, akzeptiert die Stornierung des ersten Reisevertrages und nimmt ein neues
Angebot des RV an !! Juristisch eine Nulllinie !! Die Überbuchung ist damit aus der Welt !!
Gruss Gabriela