• Bettina72
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    geschrieben 1247579977000

    Hallo,

    habe am 08.04.09 das Hotel Sandy Beach, (Kos )für 10 Tage gebucht. Heute kam ein Mail, dass dieses Hotel überbucht sei und ich in das Alternativhotel Marmarie Palace solle. Da das Ausweichhotel viel schlechtere Bewertungen hat, finde ich das nicht OK. Ist das Rechtlich in Ordnung, mich in ein schlechteres Hotel zu verweisen? Kennt jemand das Hotel Marmari Palace hat ja nur 82% absteigend, dass Sandy Beach 90%.?

    Danke schon mal

    Gruß

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1247582057000

    Das Thema "Überbuchung" gibt es schon in anderen threads.

    Deine Situation:

    der RV wird vertragsbrüchig. Du hast das Recht, diesen Vertragsbruch zur Kenntnis zu nehmen, kostenfrei zu stornieren und gleichzeitig Schadensersatzansprüche anzumelden. Der Schadensersatz aus dem Vertragsbruch ist vergleichbar mit Stornokosten des RV, wenn du den Vertrag gebrochen hättest. Die Gerichte sprechen in solchen Fällen dem Reisenden pauschal einen Schadensersatz in Höhe von ca. 50% des ursprünglichen Reisepreises zu. Das Geld für die bezahlte Reise bekommst du sofort, den Schadensersatz wahrscheinlich erst über eine Klage, weil die RV einen breiten Hintern haben und das möglichst aussitzen wollen.

    Wenn du das Alternativhotel annimmst hast du schon verloren. Du könntest zwar immer noch vor deiner Abreise Schadensersatzansprüche amelden, aber dann bist du beweispflichtig und während des Urlaubes damit beschäftigt, juristische Beweise zu sammeln, Zeugen zu verpflichten und dich mit dem Reiseleiter vor Ort ständig zu bekriegen. Du lässt auch offen, wann euer geplanter Abflug war. Die RV pokern gerne, und warten mit der Info von der Überbuchung recht lang, damit du in Zugzwang kommst. Und in der Eile macht man Fehler ! Aber je später die Infor kommt ( und je kürzer vor dem Abflug ) kann der Schadensersatz auch höher als 50% sein.

    Das gilt z.B. dann, wenn du in deiner gebuchten Qualität jetzt nicht mehr Frühbucher bekommst, sondern den regulären aktuellen Preis bezahlen musst, und du nachweist, das du mehr als 3 Alternativen geprüft hast, muss der RV auch Mehrkosten über 50% bezahlen.

    Gruss Gabriela

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1247602801000

    "...muss der RV auch Mehrkosten über 50% bezahlen..."

    Du hast wie üblich vergessen, wenn der RV nicht bereit ist die Mehrkosten zu zahlen, muss man ihn darauf verklagen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1247603964000

    Oh oh Bernhard,

    ich habe doch schon vorher im Beitrag geschrieben, das auch die 50% eingeklagt werden müssen. Der RV zahlt freiweillig nichts !! Oder irre ich mich da ?

    Lies doch bitte meine Beiträge noch mal durch, bevor du ohne Arguemente darauf antwortest.

    Für alle:

    ca. 50% gibt es -ich nenne es jetzt mal so- Stornokosten vom RV, wenn er seinen Vertrag bricht. Warum nur ca. 50% ? Weil wir als Bucher nach der Bestätigung dem RV nichts anderweitig gesagt haben, wenn er den Reisevertrag bricht.

    Aber es gibt auch mehr ( analog den Stornokosten der RV ganz kurz vor Reiseantritt ), aber das muss dann -wg. mangels einer Pauschalvereinbarung- vor Gericht ausgehandelt werden. Und das kann schon schwierig werden.

    Einfachste juristische Lösung wäre ( wenn realisierbar wg. der persönlichen Verhältnisse ):

    Ansprüche korrekt zeitgemäss anmelden, Stornierungsangebot wahrnehmen, und danach nach eigenem gusto eine Alternative buchen. Oder auch nicht und zuhause bleiben. Niemand kann einem vorschreiben, was er als Alternative macht !! Der Schadensanspruch von ca. 50% bleibt bestehen.

    Das Alternativangebot des RV ist eine ganz böse Falle !!!!!!

    Wer das annimmt, akzeptiert die Stornierung des ersten Reisevertrages und nimmt ein neues

    Angebot des RV an !! Juristisch eine Nulllinie !! Die Überbuchung ist damit aus der Welt !!

    Gruss Gabriela

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1247618623000

    Ok Du hast recht, ich habe Deinen Beitrag tatsächlich nicht komplett, sondern nur die letzten 3 Absätze gelesen.  Alles von Dir sorgfältig lesen, wer macht das überhaupt noch?

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Bettina72
    Dabei seit: 1214870400000
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    geschrieben 1247648347000

    Danke Gabriela,

    bin gespannt was da rauskommt. Werden sich die nächsten Tage melden, da ich ihnen geschrieben habe das ich nicht einverstanden damit bin.

    Gruß Bettina

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1247669197000

    Bettina:

    es ist mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, das du eine Antwort aus dem Computerprogramm bekommst. Und zwar eine höfliche Absage ! Solche Sachen gehen bei jedem RV beinahe täglich ein. Und dann läuft das Abwehrschema xyz.

    Warum ? Nach dem ersten höflichen Absageschreiben geben x% auf. Falls jemand damit nicht einverstanden ist und noch einmal reklamiert kommt das 2. Standardschreiben aus dem Computerprogramm. Diesmal unter Angaben von § oder unter Angabe von Gründen, wonach man immer noch nicht Schadensersatz leisten müsste. Kann man fast alle vergessen !

    Und die Moral von der Geschichte ? Richtig, es geben schon wieder eine Zahl x% auf. Es ist wirklich so, das in aller Regel sich beim RV ernsthaft mit deiner persönlichen Reklamation niemand individuell beschäftigt.

    Es geht nur die harte Linie ! Eine Klage vor Gericht. Und davor fürchten sich viele Leute. die RV wissen das !!!

    Gruss Gabriela

  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1247674752000

    Na, mit dem Schadensersatz ist das nicht ganz so einfach. Wenn der RV ein gleichwertiges Hotel am selben Urlaubsort anbietet, kann der "Schadensersatz" auch 0 Euro betragen. Nur wenn der RV das nicht macht, gibt es Schadensersatz.

    Gruß

    Manfred

    P.S. Gabi, du sprichst so beiläufig von Gerichtsurteilen , die pauschal 50 Prozent Schadensersatz zugestehen. Kannst du mir bitte die Fundstellen mitteilen? 

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  • privacy
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    geschrieben 1247675719000

    Hallo Bulgarienfan,

    hier ein relevantes, auf die Einzelumstände bezogenes Urteil, immerhin vom BGH

    Bundesgerichtshof: Aktenzeichen X ZR 118/03 - Urteil vom 11. Januar 2005

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1247676070000

    Hallo privacy,

    das ist doch das "Maledivenurteil", das wir alle kennen. Da wurde aber ein anderer Urlaubsort angeboten, nicht derselbe. Mir geht es darum, ob man Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn der RV ein gleichwertiges Hotel am selben Urlaubsort anbietet und man dieses ablehnt. Und das bezweifle ich.

    Gruß

    Manfred 

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