• gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1247677160000

    @ bulgarienfan:

    ich bin es eigentlich langsam leid, aber ich wiederhole für dich noch einmal gerne:

    niemand, wirklich niemand ist gezwungen, ein angebotenes Ersatzhotel zu akzeptieren. Es geht im Reisevertrag um Vertragsbruch, der RV schützt sich davor -zu recht- mit Stornogebühren. Aber Recht gilt immer für beide Seiten. Es geht hier erst in 2. Linie um 50% Schadensersatz bezogen auf den ursprünglichen Reisepreis -und hier hörst du zu meinen Beiträgen nichts von ( auch nicht von selbsternannten ) Rechtsexperten, es geht schlicht und ergreifend um Stornokosten des Reisenden. Die -zugegebenermassen- seltener eingeklagt werden. Sehr schade, weil es ein leichtes einzuklagenden Recht ist. Oder hat jemand schon mal gehört, das Stornogebühren dem Grunde oder der Höhe nach juristisch angezweifelt wurden ?

    Denn Recht ist und bleibt Recht, und gilt nicht für eine Seite. Ich empfehle jedem, meine "These" mal einem Anwalt für Reiserecht vorzutragen. Was den aber nicht hindern könnte, einen höheren Streitwert anzustreben, da davon seine Geführen abhängen.

    Im Umkehrschluss: weisst du von Urteilen, die den Reisenden verpflichtet haben, ein angebotenes Ersatzhotel anzunehmen?

    Es bleibt bei meiner Behauptung: eine Alternative ist ein neues Angebot und entlässt den RV aus seinen ursprünglichen vertraglichen Verpflichtungen.

    Wer das annimmt, hat schon verloren.

    Gruss Gabriela

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1247680703000

    Nun ja, genau das habe ich befürchtet. Du hast zwar deine juristische Meinung, die aber leider durch keine Gerichtsurteile gestützt wird. Und deswegen sollte man deine juristischen Beiträge mit Vorsicht genießen und immer daran denken, dass Gerichtsverfahren kein Wunschkonzert sind. User, die hier um Rat fragen, sollten sich bewusst sein, dass deine Meinungen mehr Wunschdenken als Sachkenntnis beinhalten.  Wer also keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich des Kostenrisikos von Gerichtsverfahren bewusst sein. 

    Schade finde ich übrigens, dass sich unsere Reisebürofachleute bei diesen Fragen von Überbuchungen und Schadensersatz vornehm zurückhalten.

    Edit: Selbstverständlich muss ich kein Ersatzangebot annehmen; ich kann in diesen fällen kostenlos stornieren. Aber wenn ich Schadensersatz haben will, bin ich auch zur Schadensminderung verpflichtet. Darum geht es.

    Gruß

    Manfred

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  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1247685215000

    @ bulgarienfan:

    na, warum halten sich diese Experten so "vornehm" zurück ? Die Antwort ist einfach: es gibt dagegen juristisch nichts einzuwenden !! So, wie ich es schreibe ist es !!!

    Hast du schon mal was von einer Schadensminderungspflicht eines RV gehört, wenn du deine Reise stornierst ? Ob er nachweisen muss, das er die stornierte Reise nicht anderweitig verkaufen konnte ? Oder über den last minute Markt verramschen -um den Schaden zu mindern-?

    Es gibt deswegen auch keine Schadensminderungspflicht des Reisenden, der den gecancelten Urlaub nicht antritt. Nur, wenn er den Lockangeboten des RV ( alternatives Hotel ) -die Gründe lasse ich jetzt mal aussen vor- nicht widerstehen kann, wird es sehr viel schwieriger. Auch mit vorbehaltlichem Antritt der Alternativreise müsste der Reisende jeden winzigen Qualitätsunterschied beweisen. Wer sich dafür entscheidet sollte den Fall "juristisch" zu den Akten legen. Und so tun es leider die Mehrzahl der Urlauber.

    Kann ich auch verstehen, denn was tut man, wenn 2 Tage vor Urlaubsantritt die Nachricht eintrifft, und man steht vor 2 kleinen Kindern, die seit Wochen dem Urlaub entgegen gefiebert haben, und soll denen sagen, wir haben ein Problem, wir fahren nicht ??

    Ich schäme mich nicht für die Aussage, das den RV`n solche Situationen in ihrem Verkaufsverhalten durchaus bewusst sind. Leider !!!

    Gruss Gabriela

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1247688643000

    @ bulgarienfan:

    du hast im Zusammenhang mit meinen Beiträgen eine Schadensminderungspflicht angemahnt. Grundsätzlich richtig, aber:

    in meinem Beispiel gibt es noch keinen Schaden, lediglich einen Vertragsbruch auf seiten des RV`s. Dieser Vertragsbruch wird in der Regel vom Gericht mit ca. 50% des Reisepreises geahndet.

    Was ganz anderes ist es, wenn mir der RV nach Ankunft vor Ort im Urlaubsgebiet erklärt, das mein gebuchtes Hotel nicht zur Verfügung steht.

    1. Variante:

    ich nehme die Alternative an, dann ist es ( fast ) das gleiche wie oben geschildert.

    2. Variante ( die harte ):

    der Schaden ist eingetreten, ich bin vor Ort, komme aber nicht in das Hotel, welches im Reisevertrag vereinbart war. Hier muss dem Reiseleiter vor Ort klipp und klar gesagt werden: Ich will diese Alternative nicht, bitte besorgen Sie mir innerhalb von 24 Stunden einen Rückflug nach Deutschland. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, werde ich selbst einen Linienflug auf hre Kosten buchen. Bis dahin muss ich leider die alternative Unterbringung annehmen. Möglicherweise müsste man die 24-Stundenfrist mit einer Nachfrist auf 48 Stunden verlängern. Aber ausschliesslich das muss man als Schadensminderung akzeptieren. Und natürlich auch Kost und Logis für die fragliche Zeit.

    Eine solche Auseinandersetzung wird für den RV sehr viel teurer werden, wenn sie denn der Urlauber so konsequent durchzieht.

    Ich akzeptiere jeden Einwand: wer macht das schon ? Aber das war hier nicht die Frage.

    Gruss Gabriela

  • ADEgi
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    geschrieben 1247693975000

    Hallo,

    über die Fragwürdigen rechtlichen Ratschläge von Gabriela möchte ich mich nicht auslassen, denn auch ich mache mir definitiv nicht mehr die Mühe diese komplett zu lesen, zumal es sich immer nur um die Wiederholung der gleichen dinge handelt.

    Fakt ist natürlich, daß ein Kunde zu ein Schaden nur dann einkalgen kann, wenn dieser nicht vermeidbar war.

    Wenn ich jetzt richtig lese, dann reden wir hier von Hotels die mit einer Empfehlungsquote von 90, bzw. 82%. Ohne die Anlagen jetzt direkt verglichen zu haben - ich kenne nur das Sandy Beach - ist dieser Unterschied an sich marginal. Wenn ich nun noch rechne, daß das Marmari Palace (ebenfalls ohne nachzuschauen) höchstwahrscheinlich deutlich teurer angeboten wird und die Kunden daher auch deutlich kritischer in Ihrem Urteil sind, dann wäre die Bewertung in etwa identisch.

    Denn das Sandy Beach ist allgemein verhältnismäßig preiswert. Wenn also nichts anderes gegen das alternative Hotel spricht, als die Bewertungen, dann wird es garantiert nichts mit einem Schadenersatz. Anderes, das dagegen sprechen würde, wäre zum Beispiel in diesem Haus fehelnde Ausstattungen, oder eine ganz andere Lage als ursprünglich gebucht. Ob das vorhanden ist, kann ich nicht sagen und hängt auch von Kunden individuell ab.

    Denn als Kunde braucht es mich ja auch nicht stören, wenn Einrichtungen feheln, die ich ja ohnehin nicht genutzt hätte. Richtig ist aber, daß ich mit der Annahme des neuen Angebotes in aller Regel (auch hier gibt es Ausnahmen) auf Reklamationen bezüglich des Hotels an sich verzichte. Nicht jedoch auf offensichtliche Mängel, die dann in diesem neuen Hotel vorhanden wären. Denn diese kann ich natürlich immer noch reklamieren.

    Gruß

    Berthold

    p.s. Noch eine Kleinigkeit an Gabriela: Es gibt bei jeder rechtlichen Aufarbeitung, egal welche Ware, oder welche Dienstleistung es betrifft, immer uind ohne Ausnahme eine Schadensminderungspflicht des Geschädigten / Kunden !!!!!! Völlig gleich, ob es sich um eine Reise, eine handwerkerleistung, ein Autounfall, oder was auch immer handelt. IMMER!

    Wer das Gegenteil behauptet hat schlichtweg keinen blassen Schimmer.

  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1247695652000

    Gabriela, es geht schlicht darum, dass du deine Vermutungen und Wünsche als Fakten ausgibst und damit bei hier Ratsuchenden falsche Vorstellungen erweckst und sie unter Umständen zu falschen, mindestens aber riskanten Entscheidungen verleitest.

    Wenn du schreibst, "Der Schadensersatz aus demVertragsbruch ist vergleichbar mit Stornokosten des RV, wenn du denVertrag gebrochen hättest. Die Gerichte sprechen in solchen Fällen demReisenden pauschal einen Schadensersatz in Höhe von ca. 50%des ursprünglichen Reisepreises zu.", muss doch jeder annehmen, dass es sich hierbei um gefestigte, mindestens aber übliche Rechtsprechung handelt. Wenn man dann aber mal nachbohrt, und diese Gerichtsentscheidungen lesen möchte, kommt von dir nichts.

    Ich finde, du solltest gegenüber den hier Ratsuchenden so fair sein, deine private Rechtsauffassung nicht als gesicherte Erkenntnis auszugeben. 

    Vielleicht folgen ja die Gerichte irgendwann mal deinen Wünschen. Wenn das tatsächlich so kommen sollte, wäre ich für die Fundstellen der Urteile dankbar.  Aber einfach nur eine Rechtsprechung zu behaupten, und dafür dann jeden Beweis schuldig zu bleiben, das finde ich - mit Verlaub - daneben.

    Gruß

    Manfred

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  • porta77
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    geschrieben 1247709436000

    @Adegi

    Sorry, jetzt muss/möchte ich mal nachhaken.

    Ich buche ein ganz bestimmtes Hotel. Ich schließe einen gültigen Vertrag für genau dieses Hotel - warum DAS Hotel ist alleine meine Sache. Ob nun 2 Wochen oder 2 Tage vor Reiseantritt - wenn nun der RV den Vertrag einseitig bricht muss ich KEIN Ersatzhotel akzeptieren. Ganz egal ob gleich nebenan, teurer oder weiß der Kuckuck. Du behauptest er muss aber - wegen der Schadensminderungspflicht.

    Wenn ich als Urlauber in spe 2 Tage oder 2 Wochen vor Reiseantritt den Vertrag breche, will der RV von mir Stornokosten haben nach festen Tabellen. Kein RV musste je nachweisen ob er in dem Fall die Reise neu verkauft hat oder als LM verkauft hat oder das gebuchte Zimmer dann leer stand. Der RV kommt nicht nur einer von dir behaupteten Schadensminderungspflicht nicht nach - schlimmer noch: selbst wenn er den Schaden durch Neuverkauf der Reise minimiert oder sogar egalisiert hat, gibt er dieses NIEMALS an dem Kunden weiter. Er muss es noch nicht mal nachweisen.

    Wieso also bitte muss der Kunde diese behauptete "Schadensminderungspflicht" bedienen? Ich habe als Kunde einen Vertrag, wenn ich zahle habe ich meinen Part erfüllt. Wenn der RV seinen Part bricht kann doch im Rahmen der Gleichbehandlung nicht vom Kunden verlangt werden einen Schadensersatz (über die Storno / Erstattung hinaus) einzeln nachzuweisen und dabei noch auf die Schadensminderungspflicht zu achten. Kein Richter wird so urteilen. Nicht mal ein sog. Wald- und Wiesenrichter beim AG.

    Auch wenn ich oft skeptisch bin wegen der hier erteilten Ratschläge, aber in so einem Fall macht es sich die Reisebranche selbst schwer. Durch die hohen pauschalen Stornogebühren ohne Beweispflicht des entstandenen Schadens und ohne jede Rücksicht auf eine Schadensminderungspflicht kann sie im Umkehrschluss nicht genau das Gegenteil vom Kunden verlangen.

    Wer weiß - vielleicht habe ich mein Hotel bewußt gewählt weil nur dort eine ganz bestimmte ,wunderschöne Blümchentapete hängt. Wenn ich diese nun durch Verschulden des RV nicht zu sehen bekommen erleide ich schwere psychische Schäden die eine kostenaufwendige Behandlung beim Psychater und Psychoanalytiker bedürfen. Wenn ich diesen Schaden dann nachweisen kann und der liegt über den von Gabriele behaupteten 50 % - ist es da nicht denkbar, dass es dann sogar noch teurer wird. ( o.k. ganz böse konstruiert, aber mir fällt mitten in der Nacht nichts geniales mehr ein. )

    Im Kern geht es hier wirklich nur darum ob bei einem Vertrag die eine Seite KEINE Schadensminderungspflicht hat und KEINE Verpflichtung hat über die Erstattung bei Storno hinaus zu zahlen  - wenn die andere Seite dagegen pauschale nicht belegbare Stornokosten zahlen muss und jede Kröte schlucken muss, weil z.B. ein Ersatz angeboten wurde der im gleichen Ort war und vielleicht sogar teurer. Ich soll also deiner Ansicht nach als Kunde so viel schlechter gestellt sein wie mein Vertragspartner der RV ? Wenn ich aber nunmal in dem Hotel einen süßen Kellner wiedertreffen wollte ( spätere Heirat nicht ausgeschlossen ) oder mich mit Leuten treffen wollte die ich Jahrelang nicht sehen konnte ? Meine Gründe die mich bewogen haben genau ein bestimmtes Hotel auszusuchen sind hier nun mal wirklich Nebensache.

    Wer einen Vertrag bricht muss in Deutschland damit leben dass hier beide Seiten gleichgestellt sind. Auch wenn der eine dann eine Armada an Anwälten auffährt und der andere den netten Onkel den er von seiner Rechtschutz zuteilt bekommen hat oder den Lieschen Müller empfohlen hat. Ein Urteil kann hier doch wirklich nur lauten - gleiches Recht für alle. Entweder beide pauschalierte Kosten bei Vertragsbruch oder beide haben eine Schadensminderungspflicht und Schadensnachweispflicht. Das könnte aber die heißgeliebten AGB kippen und daher enden hier die meisten Verfahren wohl eher im Vergleich. Daher gibt es kaum Urteile, denn die wollen die RV ganz sicher nicht.

    Meine Freundin hat übrigens zur Zeit so einen Fall. 9 Tage vor Abflug. Sie ist gerade beim aktiven Schriftwechsel-Pingpong beim Amtsgericht. - 1. Vergleichsvorschlag kam schon zur Vermeidung des Verhandlungstermins am 09.09. Nebenbei: wenn die noch mal nachbessern nimmt die das an. Kann ich aber verstehen.

    Gruß Anke

  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1247711970000

    super Beitrag!!! geht aber leider manchem am Horizont vorbei!

  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1247726579000

    Leider kein Superbeitrag, zumindest dann nicht, wenn es um die herrschende Rechtslage geht. Darüberhinaus vermischt der Beitrag Wünsche mit dieser herrschenden Rechtslage.

    ##wenn nun der RV den Vertrag einseitig bricht muss ich KEIN Ersatzhotelakzeptieren. Ganz egal ob gleich nebenan, teurer oder weiß der Kuckuck.Du behauptest er muss aber - wegen der Schadensminderungspflicht.##

    Nein, das behauptet niemand. Du hast das Recht, kostenlos zu stornieren und fertig. Aber:  Wenn du noch zusätzlich Schadensersatz haben willst, dann bist du zur Schadensminderung verpflichtet.

    Wenn dir der RV ein gleichwertiges Hotel am selben Ort anbietet und du dieses ablehnst, wirst du es sehr schwer haben, Schadensersatz zu erhalten. Dabei gilt allerdings überwiegend deine subjektive Beurteilung. Wenn die Hotels eigentlich völlig identisch sind, aber das eine im Zentrum und das andere am Rand der Destination liegt, wirst du Erfolg mit einer Schadensersatzforderung haben. Die hier erwähnten Urteile (Maledivenurteil und das des Landgerichtes Frankfurt) gehen immer um die Frage, ob ein gleichwertiger Ersatz gestellt wurde. Und dies kann in Zukunft sehr spannend werden. Und es wird sich zeigen, ob das erhoffte Wiedersehen mit einem Heiratskandidaten/Animateur ausreicht, um ein Ersatzhotel abzulehnen und trotzdem Schadensersatz zu erhalten. Aber grundsätzlich haben die Gerichte meiner Kenntnis nach nicht das Recht des RV in Frage gestellt, ein gleichwertiges Hotel am selben Ort anzubieten und dadurch Schadensersatz zu vermeiden.

    Was die Ungleichbehandlung betrifft: Kein Mensch zwingt dich, bei einem RV zu buchen, dessen AGBs dir nicht gefallen. Abgesehen davon hast du die Möglichkeit, dem RV einen niedrigeren Schaden als die Pauschalen nachzuweisen.

    Die künftige Rechtsprechung wird interessant; aber gerade deswegen ärgert es mich, wenn Gabriela einfach eine nicht vorhandene Rechtsprechung erfindet.

    Gruß

    Manfred

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  • gastwirt
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    geschrieben 1247735233000

    sprechen wir vom selben Beitrag?

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