@ bulgarienfan:
ich bin es eigentlich langsam leid, aber ich wiederhole für dich noch einmal gerne:
niemand, wirklich niemand ist gezwungen, ein angebotenes Ersatzhotel zu akzeptieren. Es geht im Reisevertrag um Vertragsbruch, der RV schützt sich davor -zu recht- mit Stornogebühren. Aber Recht gilt immer für beide Seiten. Es geht hier erst in 2. Linie um 50% Schadensersatz bezogen auf den ursprünglichen Reisepreis -und hier hörst du zu meinen Beiträgen nichts von ( auch nicht von selbsternannten ) Rechtsexperten, es geht schlicht und ergreifend um Stornokosten des Reisenden. Die -zugegebenermassen- seltener eingeklagt werden. Sehr schade, weil es ein leichtes einzuklagenden Recht ist. Oder hat jemand schon mal gehört, das Stornogebühren dem Grunde oder der Höhe nach juristisch angezweifelt wurden ?
Denn Recht ist und bleibt Recht, und gilt nicht für eine Seite. Ich empfehle jedem, meine "These" mal einem Anwalt für Reiserecht vorzutragen. Was den aber nicht hindern könnte, einen höheren Streitwert anzustreben, da davon seine Geführen abhängen.
Im Umkehrschluss: weisst du von Urteilen, die den Reisenden verpflichtet haben, ein angebotenes Ersatzhotel anzunehmen?
Es bleibt bei meiner Behauptung: eine Alternative ist ein neues Angebot und entlässt den RV aus seinen ursprünglichen vertraglichen Verpflichtungen.
Wer das annimmt, hat schon verloren.
Gruss Gabriela