Ich spreche von portas Beitrag.
Gruß
Manfred
Ich spreche von portas Beitrag.
Gruß
Manfred
Ok, dann sind wir zumindest in diesem Punkt einig.
Vertragsrecht ist eigentlich ganz einfach im BGB geregelt. Der besteht aus aus einem Angebot und der Annahme. Daraus ergeben sich für beide Seiten Rechte und Pflichten. Ich möchte mal den Kunden sehen, der in einem Autohaus eine bestimmtes Modell bestellt und dann ein vergleichbares Modell hingestellt bekommt. Mit dem Hinweis: Ist in etwa gleichwertig, kommt aus der gleichen Fabrik, also nimm ! Wenn nicht hast du deine Schadensminderungspflicht verletzt.
Wenn ich einen Vertrag schließe für ein bestimmtes Produkt kann keine "gleichwertige Alternative" dies einfach ersetzen. Es ist und bleibt ein Vertragsbruch. Möchte mal sehen wenn ich einen Vertrag schließe über eine Reise für 500 Euro und zahle dann 500 DM. Kommt ja auch aus der gleichen Ecke und für mich ist es gleichwertig. ( Basta ) Die subjektive Meinung des RV juckt mich nicht, wenn er das nicht als Ersatz akzeptiert verliert er den Schadensersatzanspruch weil er der Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen ist...
Übrigens ein toller Tip dass der Kunde den geringeren Schaden nachweisen kann / soll den der RV hat. Der Kunde steht am Reisetag also am Flieger und schaut ob seine Maschine voll ist, wenn ja ist der Käse noch lange nicht gegessen. Er muss dann auch im Hotel noch Mäuschen spielen und nachschauen ob sein RV sein Kontingent ausgeschöpft hat. Zum Schluss muss er bei jedem Reisenden die gebuchten Reisekonditionen und Preise erfragen um dann detailliert zu belegen ob eine geringerer Schaden entstanden ist. Hat hier schon mal irgendjemand den Begriff Verhältnismäßigkeit gehört? Und Ungleichbehandlung ?
Ich kann ja ohne Einblick in alle Buchungsvorgänge beim RV nicht mal konkret was sagen, wenn ich irgendwie alle diese Maßnahmen ( Flieger, Hotel, Preise ) geschafft hätte, denn ich weiß ja nun mal nicht ob nun der Single mit HP mein ursprüngliches Hotelzimmer hat oder die 3-köpfige Familie mit All-In.
In diesem Sinne. Ich denke die Reisefraktion macht es sich hier Forum genauso zu einfach wie Gabriele. Es ist kein geltendes Recht ( nicht mal Gewohnheitsrecht oder allgemeine Rechtsauslegung - schlagt mich nicht, ich weiß nicht wie genau man das nun nennt ) einen pauschalen Schadensersatz zu bekommen wenn der RV die angebotene und bezahlte Reise so nicht ausführen kann / will. Es ist aber genauso wenig geltendes Recht, dass ein Kunde angebotene Alternativen annehmen muss weil er eine Schadensminderungspflicht hat oder gar eine Schadensnachweispflicht. Auch hierzu gibt es keine allgemein anwendbaren Urteile.
Denn wenn Letzteres so wäre: warum knicken die RV ein wenn sie merken ein Kunde macht Ernst und zieht wegen Schadensersatz vor Gericht. Warum machen die recht gute Vergleichsangebote ? Warum wollen die wenn es Ernst wird partout kein Urteil ? - Genau ! Die wissen genau nach "Maledivenurteil und noch 2 oder 3 weiteren wird der pauschale Schadensersatz auch an Kunden irgendwann die gängige Rechtsauslegung und DANN wird es richtig teuer. Ich weiß - ich habe keine Ahnung wird wieder kommen und ich habe Wunschdenken. Ich denke aber jeder der dieses Thema verfolgt - nicht unbedingt nur hier im Forum - kann und wird genau diese Zeichen genauso sehen und deuten.
Bis denne
Anke
@ Anke:
natürlich gibt es kein Gesetz, das diese 50% zementiert. Dann hätten alle Richter es leicht. Ganz davon abgesehen: in Kenntnis des Gesetzes würde es sich kein RV erlauben, dagegen zu verstossen.
Jeder Richter ist frei in seinen Entscheidungen, wie er einen Rechtsbruch des RV ahnden will. Auch die sogenannten Frankfurter Tabellen sind keine Rechtsgrundlage, gleichwohl aber Basis richterlicher Entscheidungen. Richter orientieren sich an diesen Tabellen, und nutzen höchstens den Spielraum einer Entscheidung von / bis aus.
Und so ist es auch hier. Die 50% Regelung ist in den Fällen, wo sie tatsächlich vor Gericht verhandelt worden sind genau so Anhaltspunkt für Richter. Warum ist das so ?
Ich gebe zu, das Wort von Rechtssicherheit oder ähnliche Formulierungen treffen nicht zu. Ich möchte deswegen mich korrigieren und die "50%" in den Rahmen der Frankfurter Tabellen einordnen. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: das steht da so nicht drin !!
Jeder Richter möchte ein Urteil vermeiden, das in einer anderen Instanz aufgehoben wird. Und deswegen orientiert er sich an Vergleichsurteilen, möglicherweise mit fallbezogenem Handlungsspielraum.
Und so entstehen eben aus vielen Fallbeispielen ein "Erfahrungswert", der vor Gericht nach Tatsachenbestand zu einem solchen Urteil führt.
Anwälte sind nicht immer gute Ratgeber, da sie nach dem Streitwert ihre Gebühren berechnen müssen. Und deswegen setzen sie ihn gerne etwas höher an als eigentlich angemessen.
Ein Vertrag ist ein Vertrag. Und wer ihn bricht hat dafür die Konsequenzen zu tragen. Der RV hat -wenn er es getan hat- eine Entschädigung für einen immateriellen Schaden zu ersetzen, der sich am immateriellen Wert der gebuchten Reise orientiert. Und dafür sind die von mir genannten 50% ein Erfahrungswert.
So wurde es in einem mir vorliegendem Urteil einen solchen Fall betreffend entschieden.
Gruss Gabriela
@ Gabi
ich meine auch, dass es kaum Urteile gibt weil die RV keine Urteile wollen.
Nehmen wir doch noch mal den Einwand, ich müsse ja keine pauschalen Stornokosten zahlen, ich könne ja einen geringeren Schaden nachweisen. Warum das nicht geht habe ich ja erläutert.
Wenn ich nun aber Schadensersatz vom RV will muss wieder ich als Kunde den Schaden nachweisen. WARUM? Folgerichtig muss mir der RV nachweisen, dass ich keinen oder einen geringeren Schaden habe. Das geht nämlich genauso wenig wie umgekehrt.
Es ist unzumutbar die Beweislast immer auf einen Vertragspartner abzuwälzen. Das wissen die Reiseveranstalter genauso wie jeder Richter oder eben jeder andere.
Gruß Anke
Anke, lies bitte meinen letzten Beitrag nochmal durch.
Ich spreche nicht von Schadensersatz oder von einer Schadensminderungspflicht, die bulgarienfan immer ins Spiel gebracht hat.
Es geht eben nicht um einen Schaden, sondern um einen Vertragsbruch. Die RV nennen das im Fall auf Seiten des Urlaubers eben Stornokosten, und bewerten sie pauschal. Das wird in dieser Form von den Gerichten auch in der genannten Höhe akzeptiert.
Aber wir als Bucher haben leider unsere "Stornokosten" nicht im Reisevertrag benannt. Und sind deswegen angewiesen, im Falle des Falles sie in einem persönlichem Verfahren einzufordern.
Das wird leider viel zu wenig gemacht, weil sich die meisten -aus verständlichen Gründen- auf alternative Lösungen durch den RV einlassen. Und damit ist der RV aussen vor.
Gruss Gabriela
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!