@'mabysc' sagte:
Ich persönlich bin mir nicht sicher, da ich keine Ahnung habe , aber mein Anwalt sagt, dass es kein Einschreiben sein muß. Die Gerichte sehen einen "normalen" Brief mittlerweile als gleichwertig an, was immer mehr Urteile aussagen.
Diese "Einschreiben-Märchen" gibt es eigentlich nicht mehr.
Das ist korrekt - es gibt keine strengere Form als die Schriftform - das heißt, es muss nicht eingeschrieben geschickt werden. Was natürlich immer - für beide Seiten - gilt, ist die Nachweispflicht.
Diese könnte z. B. vom Veranstalter aber dadurch erfüllt worden sein, wenn der Veranstalter nachweist, dass alle anderen (oder die Mehrheit) auf das Schreiben reagiert hat und er - der Veranstalter - eine Kopie nachweisen kann.
Was ich aber trotz allen rechtlichen Aspekten meine, wäre hier eine Kulanz vom Veranstalter, die Mehrkosten zu übernehmen. Aber natürlich muss man auch hier erkennen, dass der Veranstalter vielleicht die Erfahrung gemacht hat, dass Kunden zunächst mal warten und Alternativen suchen und sich dann erst verspätet beim Veranstalter melden usw.
Damit möchte ich aber ausdrücklich nicht gesagt haben, dass hier jemand die Unwahrheit geschrieben hätte!!!! Ich will nur mögliche Denkprozesse aufzeigen - warum wer wie freundlich oder unfreundlich reagieren könnte.
Hilft natürlich im Moment in dieser Sache nicht wirklich weiter. Aber trotzdem wollte ich das mitteilen.
Gruß
Peter