• Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
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    gesperrt
    geschrieben 1176373949000

    @privacy

    weil -Systemseitig- jeder Änderung ;und sei es nur ein anderer Sitzplatz als gebucht; in einem Vorgang unweigerlich zu einer neuen Bestätigung inkl. Benachrichtigung per Mail führt, damit, selbst wenn die Post nicht ankäme, immer noch die mail (keine Email im klassischen Sinne, sondern eine mail innerhalb des Reservierungssystems) übrig bliebe, somit doppelte Absicherung.

    ;)

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1176392315000

    @'mabysc' sagte:

    Ich persönlich bin mir nicht sicher, da ich keine Ahnung habe :(, aber mein Anwalt sagt, dass es kein Einschreiben sein muß. Die Gerichte sehen einen "normalen" Brief mittlerweile als gleichwertig an, was immer mehr Urteile aussagen.

    Diese "Einschreiben-Märchen" gibt es eigentlich nicht mehr.

    Das ist korrekt - es gibt keine strengere Form als die Schriftform - das heißt, es muss nicht eingeschrieben geschickt werden. Was natürlich immer - für beide Seiten - gilt, ist die Nachweispflicht.

    Diese könnte z. B. vom Veranstalter aber dadurch erfüllt worden sein, wenn der Veranstalter nachweist, dass alle anderen (oder die Mehrheit) auf das Schreiben reagiert hat und er - der Veranstalter - eine Kopie nachweisen kann.

    Was ich aber trotz allen rechtlichen Aspekten meine, wäre hier eine Kulanz vom Veranstalter, die Mehrkosten zu übernehmen. Aber natürlich muss man auch hier erkennen, dass der Veranstalter vielleicht die Erfahrung gemacht hat, dass Kunden zunächst mal warten und Alternativen suchen und sich dann erst verspätet beim Veranstalter melden usw.

    Damit möchte ich aber ausdrücklich nicht gesagt haben, dass hier jemand die Unwahrheit geschrieben hätte!!!! Ich will nur mögliche Denkprozesse aufzeigen - warum wer wie freundlich oder unfreundlich reagieren könnte.

    Hilft natürlich im Moment in dieser Sache nicht wirklich weiter. Aber trotzdem wollte ich das mitteilen.

    Gruß

    Peter

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1176461102000

    Langt es wirklich, wenn der Verantsalter nachweisst, das ANDERE den Brief erhalten haben um MEINEN Vertrag einseitig zu aendern?

    Ich sehe es eher so, dass der Brief ein neues Angebot darstellt, sofern ich dem also nicht AUSDRUECKLICH zustimme z.B. durch eine Antwort oder Unterschrift, bleibt der alte Vertrag bestehen und ich kann weiterhin von meinem Ruecktrittsrecht Gebrauch machen.....

    Durch Schweigen kann ja kein neuer Vertrag geschlossen werden..... :question:

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1176464666000

    @'Thorben-Hendrik' sagte:

    Durch Schweigen kann ja kein neuer Vertrag geschlossen werden..... :question:

    Theoretisch ja, denn wenn ein "Anbieter" den "Empfänger" ausdrücklich auf die Folgen von einer Haltung, Unterlassung oder eben Schweigen hinweist.

    Also: Sollten wir von Ihnen bis zum ... keine Nachricht erhalten, gilt unser Angebot als angenommen.

    Wichtig ist dabei, dass man dem Empfänger ausdrücklich und unmissverständlich auf die Folgen seines Verhaltens hinweist.

    Gruß

    Peter

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1176465324000

    @'Thorben-Hendrik' sagte:

    Langt es wirklich, wenn der Verantsalter nachweisst, das ANDERE den Brief erhalten haben um MEINEN Vertrag einseitig zu aendern?

    Ich sehe es eher so, dass der Brief ein neues Angebot darstellt, sofern ich dem also nicht AUSDRUECKLICH zustimme z.B. durch eine Antwort oder Unterschrift, bleibt der alte Vertrag bestehen und ich kann weiterhin von meinem Ruecktrittsrecht Gebrauch machen.....

    Durch Schweigen kann ja kein neuer Vertrag geschlossen werden..... :question:

    Sobald in dem neuen Angebot eine Frist zur Rückantwort enthalten ist und man nicht reagiert gilt das neue Angebot.

    So was nennt sich Widerruffrist und beträgt gesetzlich 14 Tage.

    Gruß

    holzwurm

  • angelskiss1984
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    Beiträge: 4
    geschrieben 1176499225000

    Hey, unser Thema ist ja zu einer richtigen Diskussion ausgeartet ;-)

    Bin begeistert :-)

    Jo, aber nun haben wir, was wir wollten! Unser Geld von TUI zurück!!! Ich weiß leider nicht, was nun ausschlaggebend war, unser Beschwerdebrief oder unser RB. Jedenfalls rief uns unser RB gestern an und erklärte uns, dass uns die TUI die höhere Flughafengebühr doch erstattet.

    Auf jedenfall gehts nun Morgen endlich in den lang ersehnten Urlaub :-) Und das noch OHNE Mehrkosten!! (wer hätte das gedacht!)

    LG an alle Daheimgebliebenen ;-)

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