Hallo ginus,
rein rechtlich ist diese Vorgehensweise absolut einwandfrei. Auch wenn das geprellte Kunden sicher anders sehen. Denn der Vermieter vor Ort bekommt nur das Voucher für den Mietwagen. Da mag dann zwar "all inclusive" darauf stehen, aber offiziell muß der Vermieter ja nicht wissen was das bedeutet.
Denn die meisten Selbstbeteiligunsausschlüsse werden von den Brokern nicht vor Ort mitgebucht, sondern über eine eigene Versicherung, mit der der Vermieter nichts zu tun hat, abgedeckt. Folglich vermietet die Firma vor Ort das Fahrzeug mit anderen Konditionen, als der Mieter es vereinbart hat. Die Differenz trägt im Zweifelsfall dei Versicherung des Brokers.
So heißt es ja auch bei den Selbstbeteiligungen oft, daß man in Vorleistung treten muß und das Geld dann wieder in Deutschland schnell zurück bekommt.
Klar wissen die Vermieter vor Ort in den meisten Fällen auch was der Kunde eigentlich schon hat. Die Methode hier mehr als nötig zu verkaufen macht die Geschichte auch nciht gerade seriös. Die Tatsache, daß der Vermieter aber offiziell keinerlei Kenntnisse von den eigentlichen Verträgen hat macht diese Praxis aber rechtlich völlig einwandfrei.
Einmal ganz davon abgesehen, daß sich Verträge ja auch ändern können.
Gruß
Berthold
p.s.: Kleine Anmerkung: Eigentlich sagt einem auch das Reisebüro, daß alle Versicherungen inklusive sind. Das ist ja gerade eines der besten Verkaufsargumente. Daß das unterbleiben ist kann ich mir kaum vorstellen und selbst wenn: Wenn ich ein Fahrzeug buche, dann frage ich doch vorher, was alles inklusive ist, bevor ich einen Vertrag unterschreibe.