@molly41 sagte:
Ich bzw. Wir zahlen die Reise gleich komplett wenn wir Buchen und somit ist unser Platz und Hotel gesichert. Keine Stress oder lästige Telefonate mit dem RV, weil das Kontingent voll ist und übersehen wurde.
Jetzt muss ich @molly41 aber schwer enttäuschen:
1. Hat eine Teil- oder Vollzahlung absolut nichts damit zu tun, ob man in einem Hotel rausfliegt oder nicht
2. Erhält man im Falle eines Konkurses des Veranstalter sein Geld dann nicht zurück.
Zu 1.
Zahlung und Verwaltung der Buchungen mit dem Hotel sind völlig getrennte zwei Paar Schuhe. Das Hotel erhält in der Regel etwa sechs Wochen vor Ankunft die Zimmerliste und erst dann, wenn überhaupt so früh, meldet das Hotel zurück, dass es überbucht ist.
Zu 2.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass man nur jene Höhe der Anzahlung machen darf, die der Veranstalter vorschreibt und auch versichert hat. Die Restzahlung darf ein Veranstalter nicht früher verlangen als die Durchführung der Reise gesichert ist. Dies wird in der Regel die von ihm in den AGB festgelegte Absagefrist bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl sein (4 - 3 - 2 Wochen vor Abreise).
Zahlt jemand voll die Reise und der Veranstalter geht in Konkurs, so muss die Insolvenzversicherung nur jenen Betrag ersetzen, der zum Zeitpunkt des Konkurses fällig gewesen wäre: also in unserem Fall 10 Prozent - die restlichen 90 schreibt man in den Wind.
Aber wie @molly41 richtig schrieb: ... jeder kann tun und lassen, was ihm gefällt
erklärt
Peter