• CaptainJarek
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    geschrieben 1222340118000

    Quelle: Tourexpi, 25.09.2008

    @Tourexpi sagte:

    Vorsicht: Wer online Ziel vertauscht, muß zahlen!

    Wer kennt es nicht: Man hat nur flüchtig hingesehen und anschließend geklickt, oder die Maus verrutscht... Doch wer bei Onlinebuchungen sein Reiseziel verwechselt und bucht, der muß zahlen. Da hilft nach einem Grundsatzurteil auch der Verweis auf eine Unachtsamkeit nichts.

    Wie dpa berichtet, hat nun das Landgericht München ein Grundsatzurteil unter dem Titel „Augen auf beim Ticketkauf“ veröffentlicht (AZ.: 34 O 1300/08). Der Anlaß: Eine Familie hatte beim Buchen im Internet San Jose in Kalifornien mit San José in Costa Rica verwechselt, und dadurch Tickets für 9.000 Euro gebucht.

    Der Familienvater klagte mit der Begründung, er habe das falsche Ziel angeklickt. Recht erhielt er jedoch nicht. Die Begründung des Landgerichts: Das Risiko trägt bei einer Buchung im Internet der Kunde!

    Der unglückliche Online-Bucher klagte nach dem Urlaub mit der Absicht, den Aufpreis für das Umbuchen vom Reisebüro zurückzuerhalten, und machte geltend, er habe bei der Buchungsbestätigung oder beim Erhalt der Rechnung darauf hingewiesen werden müssen, für welches Reiseziel er Tickets gebucht habe.

    Komplette Text und Quelle

    Sinnvolles Urteil wie ich finde.

    VG.

    Text gekürzt und Link wegen rechtlichen Gründen eingefügt

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • Frabur
    Dabei seit: 1200441600000
    Beiträge: 26
    geschrieben 1222342629000

    Ich finde auch das dieses Urteil so in Ordnung ist, schließlich sollte jeder Erwachsene wissen was er tut.

    Leben und Leben lassen.
  • riuloser
    Dabei seit: 1118188800000
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    geschrieben 1222343999000

    Selbst Schuld isser ;)

  • Sternedieb
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    gesperrt
    geschrieben 1222344178000

    Ähm...

    wenn der Kunde ins Reisbüro kommt und sagt er möchte nach San José.

    Das Reisebüro bucht im San José Costa Rica ohne zu wissen dass er San Jose in Kalifornien meint. Wer zahlt dann? ;)

    Und was wenn das Reisebüro San José Costa Rica bucht obwohl San Jose in Kalifornien gewünscht wurde und hinterher behauptet - der Kunde hat San Jose / Costa Rica gesagt.

    Aufpassen muss man meiner Meinung nach - überall. Es soll schon Leute gegeben haben die bei der Buchung im Reisebüro Mallorca und Malediven verwechselt haben....

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1222427297000

    Hallo,

    der Kunde muß ja unterschreiben. Somit wäre ein Reisebüro außen vor. Außerdem wird ein solcher Fall, so der Fehler dann doch eindeutig dem Reisebüro zuzuweisen ist auch von einer Versicherung getragen, über die die meisten Büros verfügen.

    Gruß

    Berthold

  • steviederdreher
    Dabei seit: 1149638400000
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    geschrieben 1222685283000

    Man könnte dann auch sagen,bucht nicht im Internet,den wenn man einen Fehler macht,ist man der A....

    Stephan

  • mawota
    Dabei seit: 1140048000000
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    geschrieben 1222685499000

    Hallo

    Aber im Reisebüro ist es sehr viel wahrscheinlicher, dass im Gepräch solche Fehler entdeckt werden. Wenn einer Mallorca meint aber Malediven sagt, dann sind doch alleine schon die Flugvarianten die für beide Seiten nicht mehr plausibel sind. Trotzdem mache ich meine Bestellungen im RB immer schriftlich und auch mit ungefähren Preisangaben. Weichen diese massiv ab werde ich kontaktiert.

    In meinem Freundeskreis kenne ich einige Leute, die mit scrollen plötzlich ein falsches Datum auf dem Rückflug eingebucht hatten. Aber auch da hiess es gebucht ist gebucht - ausser bei flexiblen Tarifen, wo es eine Rückerstattung gibt bzw eine Umbuchung möglich ist. Somit sind vorallem die günstigsten Flugtarife vor einer Falschbuchung betroffen.

    Gruss Markus

    Im Leben wie auf Reisen: Qualtität ist wichtiger denn billig
  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1222686068000

    Viele Menschen sind es nicht gewohnt, für eigene Entscheidungen grade zu stehen!

  • anika1412
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    geschrieben 1222704248000

    ?!

    Überhaupt auf die Idee zu kommen, das RSB zu verklagen, weil es den Kunden nicht darauf hinweist, was ER im Internet gebucht hat, finde ich schon echt dreist.

    Wahrscheinlich war er vorher noch da, hat sich Preise ausrechnen lassen, hat selbst im I-net geschaut, sich gefreut, weil es viel günstiger war, dort gebucht und nur noch den Rest über RSB gebucht. Und mit Sicherheit hat er sich auch nicht "verklickt" sondern gar nicht gecheckt, dass es etwas ganz anderes ist. Geschieht im ganz Recht. :-D

    Manche Dumpfbacken müssen erst mal auf die Nase fallen.

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1222726761000

    anika,

    und was ist mit den Dumpfbacken an Piloten, die Flughafenkürzel verwechseln und falsch landen?

    Der Kunde zahlt, falls er etwas verwechselt.

    Wird der Kunde auch entschädigt, wenn der Pilot seinen Zielflughafen verwechselt?

    (Wird er, entsprechend der EU-Richtlinie).

    Irren ist menschlich, eine Binsenweisheit.

    Manchmal geht es gut aus, manchmal entsteht großer Schaden, nicht nur finanziell, sondern auch auch an Menschenleben.

    Vom Reisebüro sollte man erwarten können, dass das Ziel des Kunden im Verlauf des Beratungsgespräches, auf das sich die RB so viel zugute halten, klar erkannt wird.

    Wird einem Flugzeugführer samt Copiloten zugestanden, dass sie sich ja mal vertun können; wird einem Reisebüro zugestanden, dass es den Kunden missversteht/sich irrt - warum darf der Kunde sich nicht irren???

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