Quelle: Tourexpi, 25.09.2008
@Tourexpi sagte:
Vorsicht: Wer online Ziel vertauscht, muß zahlen!
Wer kennt es nicht: Man hat nur flüchtig hingesehen und anschließend geklickt, oder die Maus verrutscht... Doch wer bei Onlinebuchungen sein Reiseziel verwechselt und bucht, der muß zahlen. Da hilft nach einem Grundsatzurteil auch der Verweis auf eine Unachtsamkeit nichts.
Wie dpa berichtet, hat nun das Landgericht München ein Grundsatzurteil unter dem Titel „Augen auf beim Ticketkauf“ veröffentlicht (AZ.: 34 O 1300/08). Der Anlaß: Eine Familie hatte beim Buchen im Internet San Jose in Kalifornien mit San José in Costa Rica verwechselt, und dadurch Tickets für 9.000 Euro gebucht.
Der Familienvater klagte mit der Begründung, er habe das falsche Ziel angeklickt. Recht erhielt er jedoch nicht. Die Begründung des Landgerichts: Das Risiko trägt bei einer Buchung im Internet der Kunde!
Der unglückliche Online-Bucher klagte nach dem Urlaub mit der Absicht, den Aufpreis für das Umbuchen vom Reisebüro zurückzuerhalten, und machte geltend, er habe bei der Buchungsbestätigung oder beim Erhalt der Rechnung darauf hingewiesen werden müssen, für welches Reiseziel er Tickets gebucht habe.
Sinnvolles Urteil wie ich finde.
VG.
Text gekürzt und Link wegen rechtlichen Gründen eingefügt