@Erika1 sagte:
Der Kunde zahlt, falls er etwas verwechselt.
- warum darf der Kunde sich nicht irren???
Er darf sich doch irren!
Er muss nur für seinen selbst fabrizierten Mist auch geradestehen und haften!
@hugo11 sagte:
Es sollte bei Internet-/Telefonverträgen grundsätzlich eine Widerspruchsfrist geben und zusätzlich nachträglich ein Vertrag von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden müssen.
Da könnte man auch viel Schmuh unterbinden. Das mal nur so nebenbei und nicht auf die Reisebranche bezogen!!!
Eigentlich wäre ich schwer dafür, dann könnten nämlich geschätze 75% aller touristischen Onlinevertriebswege die virtuellen Pforten schließen.
Aber wenn man mal ehrlich ist, dann ist das in der Touristik sowohl online als auch offline - zurecht - so, dass es dieses Rücktrittsrecht nicht gibt, da zumeist keine greifbare Lagerware verkauft wird, welche auch problemfrei zurückgenommen werden kann.
@Erika1 sagte:
der Online-Bucher darf sich nicht vertun, das ist das Wesentliche. Und der vertut sich o h n e Reisebürounterstützung garantiert, nicht wahr?
Naja, garantiert ist es nicht. Soll auch schon ein paar Leute gegeben haben die es hingekriegt haben. Aber die Wahrscheinlichkeit eines ( gravierenden ) Fehlers ist definitiv deutlich höher!
Und ganz ehrlich: Bei den meisten dieser Fälle - so wie auch diesem - empfinde ich eher Schadenfreude und Genugtuung als Mitgefühl.
Viele Grüße.