• wiener-michl
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    Verwarnt
    geschrieben 1126090269000

    @svkp

    Der "Volkssport" ist aber oft genug berechtigt. 

    Siehe Türkei und Reiserecht.

    Die Veranstalter sollten endlich mal aufhöhren die Bilanz über den Kunden zu stellen. 

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • Holginho
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    geschrieben 1126091220000

    Sehr geehrter Herr Thorben-Hendruík!

    Vielleicht solltest Du Dir einmal die komplette(!!!) Verordnung durchlesen und nicht nur den Teil, der Dir gerade paßt - ich habe immer wieder beruflich mit ihr zu tun und kenne sie somit durchaus!

    In einem hast Du aber recht, der thread entfernt sich langsam aber sicher vom eigentlichen Thema - woran ich eine gewisse Schuld durchaus eingestehe.

    Schade, das Du nicht über ein Mindestniveau an Diskussionsfähigkeit verfügst - denn damit ist die Diskussion hier für mich (zumindest in Bezug auf Deine Person) beendet!

    In Bezug auf Nörgel-Tourismus habe ich bei Dir ja wohl einen Volltreffer gelandet - der Verdacht liegt zumindest nahe!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • schererjürgen
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    geschrieben 1126094979000

    Hallo Thorben-Hendrik,

    jetzt laß`doch bitte die Kirche im Dorf. Wie wäre es mit einer Rückkehr zur Sachlichkeit? Der Sohn vom Kleinen Prinz hat sein Beteiligung am Abgleiten der Diskussion doch bereits zugestanden. Dein Verlangen nach einer Entschuldigung geht nun wirklich zu weit. Oberstes Ziel einer Beteiligung am Thread ist doch eigentlich neben dem Gewinn von Informationen auch der Spaß an der Sache, am Austausch mit Gleichgesinnten.

    Grúß

    Jürgen

  • mosaik
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    geschrieben 1126095039000

    Gott-sei-Dank weiß ich, dass ich trotzdem ein Fachmann bin... Aber ich muss es net unbedingt jetzt beweisen...

    Es gab bisher keine Auslegungen von Rechtsexperten zur Verordnung über Annullierung, Überbuchung oder Verspätung der EU. Dieser Tage ist ein Fachbuch von Prof. Dr. Führich aus Kempten erschienen, der sich bereits sehr ausführlich mit dieser Verordnung und seinen Konsequenzen auseinandersetzt.

    Ich werde aber hier jetzt net seitenweise zitieren, damit dann wieder "Experten" "fachlichen" "Kommentar" dazu geben. Wen es interessiert, der möge es sich kaufen: € 116.-- zzgl. Versandkosten, 1.070 Seiten stark - eine Rechtsbibel, für die, die sich damit verstehen.

    Aber soweit möchte ich doch noch präzesieren: Gemäss Prof. Dr. Führich würde man in der Mehrzahl der strittigen Fälle sehr wohl Geld bzw. Recht bekommen. Allerdings, und da sehe ich den Zusammenhang mit Karl seiner Meinung: man müsste hier die Fluglinien stärker in die Pflicht nehmen: durch Klagen, durch empfindlichere Sofort-"Strafen".

    War ich bisher der Meinung, dass diese Verordnung mehr oder weniger zahnlos ist, so hat mich gestern das erste Durchblättern des Buches anderes belehrt. Und genau das ist es, was halt manche nicht verstehen (wollen oder können...). Reiserecht ist in vielen Punkten kein fixes "ja" oder "nein", sondern eine Materie, die sich durchaus wandeln kann.

    Das heißt, auch ich werde manche bisherige Auffassung nun korrigieren. Was aber nicht heißt, dass ein Anwalt wieder eine andre Ansicht hat. Denn jeder wird stets versuchen, einen Fall aus seinem besten Blickwinkel zu interpretieren. Die unterschiedlichen Richtersprüche machen ja auch deutlich, dass es bei vielen Fragen einen weiten Entscheidungsspielraum geben kann.

    Soviel zu diesem Thema von einem Nichtfachmann, der es aber gerne aushält, ein solcher zu sein.

    Gruß

    Peter

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1126095392000

    Ich denke nicht, das ich mich beleidigen lassen muss.

    Ich habe leider bis jetzt noch keine sachlichen Argumente wo denn das Problem mit der Verordnung ist gelesen.

    Deshalb noch einmal meine Frage:

    Wo in der Verordnung gibt es ein Problem für die Fluggesellschaften, AUSSER dass Verspätung, Stornierung und Überbuchung jetzt geahndet werden und deshalb ggf. teurer für die Airlines werden.

    Aber dies können diese durch entsprechende Sorfalt ja vermeiden oder zumindest minimieren....

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Thorben-Hendrik
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    geschrieben 1126095847000

    Schade, dass das Buch so teuer ist, würde mich echt interressieren.

    Dein Posting betätigt meine Meinung, dass die Verordnung doch relativ sachgemäß ist,deshalb ja auch der Protest der Airline-Lobby???.

    Ziel war es ja nun, den Airlines einen Richtlinie für die genannten Tatbestände zu geben, dies scheint gelungen.

    Auslegungen gehören wie immer zu jedem Gesetz dazu......

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1126097311000

    Nach dem Lesen des letzten Postings von „Prof. Dr. jur. hc“ ;)   Peter ist mir klar geworden, dass die Diskussion hier über etwas geführt worden ist, was keiner der Beteiligten genau kennt und vermutlich zum jetzigen Zeitpunkt auch gar nicht genau kennen kann. Die Frage von Thorben-Hendrick

     Wo in der Verordnung gibt es ein Problem für die Fluggesellschaften, AUSSER dass Verspätung, Stornierung und Überbuchung jetzt geahndet werden und deshalb ggf. teurer für die Airlines werden?scheint in dem von Peter angeführten Buch zwar beantwortet zu werden, aber wenn´s dafür 1070 Seiten braucht, ist die Antwort sicherlich nicht: Ja (oder Nein).

     Dass SvkP analog zum Kundenschutz aus Gründen der „Waffengleichheit“ auch etwas zum Schutz der Airlines fordert, halte ich für legitim – mir gehen die Nörgel-Touris auch gewaltig auf den Senkel („Bei mir werden nicht täglich auf dem Balkon die Möbel abgewaschen!“). Ob man allerdings zusätzlich zu den vorhandenen Gesetzen etwas braucht, mag ich nicht entscheiden. Wichtig ist sowieso nur, „was hinten – also bei Gericht – rauskommt“ und da muss man sich manchmal wirklich an den Kopf fassen. Genau dies wird sich aber auch bei einer wie auch immer gearteten neuen Rechtsverordnung  nicht vermeiden lassen.   

     

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • emdebo
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    geschrieben 1126098246000

    Es gibt auch Möglichkeiten, das Fachbuch günstiger zu beziehen.

    Bei Amazon z.B. ab 55 Euro. Darüberhinaus gibt es vom gleichen

    Autor auch Taschen-Fachbücher zum Thema schon ab ca. 12 Euro

    wie "Mein Recht auf Reisen" - Guter Rat bei Urlaubsärger mit

    Reiseveranstaltern, Fluglinien und Hotels.

    Für Pauschalreisende und Individualurlauber.

    Details unter http://www.reiserecht-fuehrich.de

    Unabhängig von der Qualität der Diskussion hat mich sehr verwundert,

    zumindest ist bei mir der subjektive Eindruck entstanden, dass es für

    den einen oder anderen "Fachmann" besser ist, wenn die "dummen Touris"

    nicht alles wissen. Da könnten Verbraucher dann schon lästig werden. 

    Womit wir wieder beim Ausgangsposting sind.

     

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1126098959000

    danke @sokrates für die vielen ehrenvollen Titel, aber sag bitte du zu mir und Peter... (wo ich doch nie Latein gelernt hab'). Doch zum Thema.

    zum Thema - hat er!

    nämlich

    es gelesen

    und zwar genau - hier ein Beispiel:

    VO 261/2004 Einleitung Abs. 14

    Wie nach dem Übereinkommen von Montreal sollten die Verpflichtungen für ausführende Luftfahrtunternehmen in den Fällen beschränkt oder ausgeschlossen sein, in denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Solche Umstände können insbesondere bei politischer Instabilität, mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängelnund den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens beeinträchtigenden Streiks eintreten.

    Nun zu Dr. Führich (sein Buch befasst sich schon noch mit a bisserl mehr als der VO...):

    ... Kommt der Grund der Nichtbeförderung oder Annullierung daher aus ihrer betrieblichen Sphäre, kann sie sich nicht entlasten [gemeint: die Fluglinie]. Hierzu gehören .... Flugausfall aus technischen Gründen (Anm. 232)... Streik des Personals des Luftfrachtführers... (Anm. 234)

    Anm. 232 - BGH NJW 1979, 495: AG Bad Homburg RRa 2001, 13.

    Anm. 234 - LG Frankfurt/M ZLW 1998, 91

    So, nun haben wir zwei Urteile, die vor Inkrafttreten der VO ergangen sind. Nun wird sich der eine auf diese Urteile stützen und Entschädigung verlangen, obwohl diese Gründe in der VO ausgenommen sind. Und der andere wird sich auf die VO stützen und meinen, er müsse nicht zahlen.  Das sind die Knackpunkte in der Verordnung.

    Noch ein Beispiel:

    Was ist Nichtbeförderung? Im Sinne der Rechtsauslegung von Dr. Führich: ...eine Verlegung auf einen anderen Flug im Sinne des Art. 3 IIb der EG-Ausgleichs VO erfüllt den Tatbestand der Nichtbeförderung.

    Was aber, wenn der gebuchte Flug annulliert und 20 min. später, eine Stunde später ein Flug geht? Der Erklärung oben: Ausgleichszahlungpflichtig; die Airlines: es handelt sich um eine Verspätung --> keine Zahlung.

    Also auch hier muss man dann vor Gericht ziehen und seine Ausgleichszahlung zu erstreiten.

    Und so weiter. Daher ist für mich die VO nach wie vor nicht restlos "klar" und Diskussionen wie diese geben wieder neue Ansichtspunkte. Das zweite Beispiel ist für mich persönlich schon ganz klar. Nur muss man beim Streiten immer damit rechnen, dass der Gegner eine völlig neue Interpretation findet. Die dann vielleicht dem Richter einleuchtet.

    Also in diesem Sinne weiter diskutieren - so wird noch was aus uns!

    Gruß

    Peter

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1126100080000

    Natürlich gibt es zig Fachbücher - ich wollte aber hier eines der großen Standardwerke zitieren, von denen es nur drei oder vier in der deutschen Literatur gibt. Daneben haben zahlreiche Autoren über Detailkapitel Bücher herausgebracht, von denen ich ebenfalls eine Reihe schon besitze. Bin übrigens in keiner Weise finanziell am Vertrieb solcher Bücher beteiligt. Aber ich gebe schon gerne auch auf meiner Homepage Buchtipps, weil ja nicht jedes Buch für jeden geeignet ist.

    Zum Thema Wissen oder Unwissenheit von Laien. Ich bin hier gar nicht der Meinung, dass Fachleute ihr Wissen für sich behalten sollen und die Touristen dumm sterben lassen - sonst würde ich wohl nicht in mehreren Foren Zeit investieren und meine Meinung kund tun.

    Was aber manchmal Diskussionen erschwert sind Teil-Kenntnisse mancher Personen. Durchaus nicht falsch, aber im Gesamtzusammenhang eben doch nicht für diesen oder jenen Fall treffend. Nun kann man aber nicht bei jeder Frage Abhandlungen schreiben (wie wir sie in diesem Thread mal doch wieder haben). Es kommen eben nur auch wieder Teilantworten rüber. Die wieder von manchen aufgegriffen und als unsachlich verworfen werden.

    Ich nehme für mich auch nicht in Anspruch, die Weisheit mit dem Löffel gegessen zu haben - ich habe schon mehrmals Fehler hier eingestanden (aber auch Anwälte können sich irren oder sind unwissend in manchen Fachfragen...). Daher finde ich es auch immer gut, wenn manchmal auch "aggressive" Rückmeldungen kommen, solange sie nicht untergriffig werden.

    Ich meine, jeder Fachmann - egal auf welchem Gebiet - musste sich sein Wissen erlernen. Nur das "wie" ist halt oft umstritten. Aber ich kann damit gut leben.

    Gruß

    Peter

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