Was ist Nichtbeförderung = Overbooking = denied boarding ist ganz super klar definiert:
(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem
Ermessen absehbar, dass Fluggästen die Beförderung zu verweigern
ist, so versucht es zunächst, Fluggäste gegen eine entsprechende
Gegenleistung unter Bedingungen, die zwischen dem betreffenden
Fluggast und dem ausführenden Luftfahrtunternehmen zu vereinbaren
sind, zum freiwilligen Verzicht auf ihre Buchungen zu bewegen. Die
Freiwilligen sind gemäß Artikel 8 zu unterstützen, wobei die
Unterstützungsleistungen zusätzlich zu dem in diesem Absatz
genannten Ausgleich zu gewähren sind.
(2) Finden sich nicht genügend Freiwillige, um die Beförderung der
verbleibenden Fluggäste mit Buchungen mit dem betreffenden Flug zu
ermöglichen, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen Fluggästen
gegen ihren Willen die Beförderung verweigern.
(3) Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert,
so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen diesen unverzüglich
die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 und die
Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9.
Dein Beispiel oben ist klar unvollständig, denn NUR ein Overbooking ist eine Nichtbeföderung im Sinne der VO, hier wurde Overbooking klar mit Nichtbeförderung übersetzt, weil die Bedeutung im deutschen am nächsten kommt.
Eine Stornierung oder Verspätung kann SPRACHLICH und tatsächlich zwar eine Nichtbeförderung sein, aber NICHT im Sinne der VO, denn hier ist der Sachverhalt klar definiert!
In der Original-Version der Richline in englisch wir dies auch deutlich, denn da heißt es nicht "Nichtbeförderung" sondern "denied boarding" die wiederung heißt sinngemäß übersetzt "Verwährter Fahrzeugzutritt" was nicht gut klingt, so dass man es mit "Nichtbeföderung" umschrieben hat.!