• Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1126113342000

    Was ist Nichtbeförderung = Overbooking = denied boarding ist ganz super klar definiert:

    (1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem

    Ermessen absehbar, dass Fluggästen die Beförderung zu verweigern

    ist, so versucht es zunächst, Fluggäste gegen eine entsprechende

    Gegenleistung unter Bedingungen, die zwischen dem betreffenden

    Fluggast und dem ausführenden Luftfahrtunternehmen zu vereinbaren

    sind, zum freiwilligen Verzicht auf ihre Buchungen zu bewegen. Die

    Freiwilligen sind gemäß Artikel 8 zu unterstützen, wobei die

    Unterstützungsleistungen zusätzlich zu dem in diesem Absatz

    genannten Ausgleich zu gewähren sind.

    (2) Finden sich nicht genügend Freiwillige, um die Beförderung der

    verbleibenden Fluggäste mit Buchungen mit dem betreffenden Flug zu

    ermöglichen, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen Fluggästen

    gegen ihren Willen die Beförderung verweigern.

    (3) Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert,

    so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen diesen unverzüglich

    die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 und die

    Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9.

    Dein Beispiel oben ist klar unvollständig, denn NUR ein Overbooking ist eine Nichtbeföderung im Sinne der VO, hier wurde Overbooking klar mit Nichtbeförderung übersetzt, weil die Bedeutung im deutschen am nächsten kommt.

    Eine Stornierung oder Verspätung kann SPRACHLICH und tatsächlich zwar eine Nichtbeförderung sein, aber NICHT im Sinne der VO, denn hier ist der Sachverhalt klar definiert!

    In der Original-Version der Richline in englisch wir dies auch deutlich, denn da heißt es nicht "Nichtbeförderung" sondern "denied boarding" die wiederung heißt sinngemäß übersetzt "Verwährter Fahrzeugzutritt" was nicht gut klingt, so dass man es mit "Nichtbeföderung" umschrieben hat.!

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1126121581000

    ich werd das Buch zurück schicken und den Beruf an den Nagel hängen!

    Gruß

    Peter

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1126122475000

    :laughing:

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1126129896000

    Da wünsche ich Dir viel Glück bei der neuen Berufswahl! :)

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  • kimaugust
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    geschrieben 1126132884000

    hallo, Guten Abend !

    also, nach dem letzten Beitrag von Thorben-Hendrik 17.15 Uhr habe ich mal 2 Kolleginnen gerufen,

    beide Volljuristinnen, habe die mit den bis dahin geschrieben Beiträge gnadenlos "gequält" und wollte ihre Meinung hören. Die beiden sind nett und hilfsbereit und wir können uns gegenseitig gut leiden, also haben sie mir den Gefallen getan. Mit wenig Murren. Hintergrund: ich wollte mich quasi aus erster Hand schlau machen und mich auch einmal hier zu Wort melden.

    Die haben also gelesen, miteinander rege gesprochen und gelesen und ...

    Dann haben sie versucht mir ihre Sicht der Dinge zu sagen, und der Erfolg, als sie

    mein Zimmer verlassen haben, war: ich war noch blöder als zuvor.

    Das wollte ich mal zur Entspannung hier beitragen.

    gruss jürgen 

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1126168459000

    danke @kimaugust!

    genau das sag ich doch die ganze Zeit: wer glaubt, es sei einfach, der könnte sich in manchen Fällen irren. Nix anderes will ich rüber bringen. Jeder hat recht, aber ob er mit seiner Begründung recht bekommt, ist eine andere Sache.

    Gruß

    Peter

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1126179051000

    und somit zurück zum Thema, verständlich für Alle:

    Vorabentscheidung des EU - Generalanwalts

    gegen Interessenverbände der Fluggesellschaften:

    Entschädigungsregeln für Fluggäste gültig

    http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=economicsNews&storyID=2005-09-08T085740Z_01_DEO832236_RTRDEOC_0_EUROPA-FLUG-GENERALANWALT-20050908.xml

  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1126301771000

    Hallo

    Ich hatte nicht gedacht das ich mit meinem Beitrag eine derart emotionale Diskusion auslösen würde.

    Mir ist primär an dieser Sache de Umstand schwer aufgestoßen, das man den Eindruck bekommen könnte, ohne ein Urteil des obersten Gerichtshofes welches die Bedeutung jedes Punktes und Kommas unmißverständlich erläutert seien Gesetze die die Kreis von Unternehmen stören nicht einmal das Papier wert auf dem selbige gedruckt sind.

    Auch die Weigerung der Lufthansa mit der extra für die Bewältigung der mit diesem neuen Gesetz einhergenden Pobleme geschaffenen Schlichtungsstelle ist praktisch ein Schlag in das Gesicht aller Konsumenten.

                                                    Gruß

                                                    Karl

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1126346152000

    Lieber Karl,

    derartige Verordnungen werden ja von irgendwelchen gut bezahlten Beamten in Brüssel ausgeheckt und müssen EU-weit irgendwie gelten. Da reden dann auch Lobbies drein und so ergibt sich halt ein Regelwerk mit Schlupflöchern und Interpretationsmöglichkeiten.

    Ich habe bisher an zwei Gerichtsverfahren persönlich teilgenommen. Einmal ging es um den Namensschutz meines Unternehmes und einmal um eine fristlose Entlassung wegen vorsätzlicher Schädigung und Mitnahme von Kunden bzw. Aufträgen und zwar noch in der Kündigungszeit.

    Den einen Fall habe ich gewonnen, damals gegen einen Konzern. Den zweiten Fall habe ich verloren aufgrund einer Aussage einer dritten Person. Egal. Auf jeden Fall habe ich mehrere Verhandlungen erlebt und gesehen, wie man Recht und  Gesetze drehen und wenden kann, was man da alles hinein interpretieren kann und wie manchmal der Richter was glaubt oder auch nicht.

    Nur kurzes Beispiel beim Namensschutz: ein damals (angeblicher) Konzern mit Sitz in London und Niederlassung in Deutschland hat den Firmenwortlaut meiner Firma in Österreich verwendet, der aber geschützt war in Österreich. Der Richter sah darin nichts Ungewöhnliches, ja er meinte sogar, dass es für mich von Vorteil sein könnte. Der Beisitzer, ein anerkannter Salzburger Unternehmer, erklärte aber dem Richter, dass es auch genau das Gegenteil sein könnte: was, wenn der Große in Konkurs ginge, was, wenn der Große mit unseriösen Mitteln am Markt werkt? Dann könnte mein Unternehmen in den gleichen Topf geworfen und ich Schaden erleiden.

    Dieser Interpretation folgte der Richter und ich gewann. Dazu muss ich allerdings noch festhalten, dass der Gegner bzw. seine Rechtsvertretung nicht zur Verhandlung erschienen war. Was also, wenn die einen gewieften Fuchs geschickt hätten?

    Also - es hängt immer von mehreren Faktoren ab, warum ein scheinbar klares Gesetz oder Verordnung auf einmal doch nicht so klar erscheint.

    Gruß

    Peter

  • caribiangirl
    Dabei seit: 1095033600000
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    geschrieben 1126847005000

    Thorben-Hendrik

    Bleib bitte beim Thema EU - Flugverordnung, sonst melde ich es dem Admin!waren deine Worte

    Will mich ja nicht einmischen,aber Sohn vom kl. Prinz is einer.

    Nur mal so nebenbei...

    LG

    Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.
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